Führerscheintausch!
Wusste nicht wohin, daher jetzt hier:
Kaum einer hier wird Ihn kennen, den guten alten grauen Lappen und ich hab Ihn noch. Letzthin bei einer Kontrolle meinte der freundliche Beamte, dass es bei unfreundlichen Kollegen vorkommen könne, dass dieser Schein eingezogen wird und ich einen neuen beantragen müsse!
Begründung:
Man kann das Ding kaum mehr lesen und meine Jugendfoto nimmt man mir nicht mehr ab.
Wenn ich jetzt den "Neuen" beantrage gibt's doch Einschränkungen, oder? Im Moment hab ich den 1er und den 3er, sprich ich kann LKWs bis 7,5to fahren. Man sagte mir, dass würde bei dem Umstieg auf den neuen Scheckkartenschein wegfallen und ich könnte nur noch bis 3,5to fahren ....
stimmt das?
Danke!
23 Antworten
unsinn ! darfst weiterhin 7,5tonnen fahren, nur die karte ändert sich nicht deine Rechte
Zitat:
Original geschrieben von ThaFUBU
unsinn ! darfst weiterhin 7,5tonnen fahren, nur die karte ändert sich nicht deine Rechte
Nun ja. Zumindest vor ein paar Jahren war das noch so, dass man sehr aufpassen musste, dass wirklich alle erlaubten Klassen auf den neuen Führerschein übernommen wurden.
Gerüchte gab es zu der Zeit, dass man dieses "Recht" nicht unendlich lange haben würde (wegen Angleich an andere europäische Länder) - aber das könnte wirklich ein Gerücht gewesen sein.
Für den internationalen Führerschein brauchst du eh die Scheckkarte.
Ja, aufpassen muß man da schon, dass alles übertragen wird, denn du hast ja Bestandschutz!
Ich hab auch den 1er und 3er gemacht, allerdings nur mit der rosafarbigen Pappe.
In meinem Scheckkarten Führerschein, den ich aufgrund der Änderung beim 1er (weil ich dann offen fahren durfte) im Mai 99 bekommen hab ist vorne folgendes Eingetragen:
A BE CE MLT
Auf der Rückseite sind in Spalte Nr. 9 die einzelnen Klassen aufgeführt. In Spalte Nr. 10 steht das jeweilige Datum der bestandenen Prüfung. In Spalte Nr. 11 is dann das Datum eingegeben, bis wann der FS gültig ist (Beim CE bis zum 50. Lebensjahr, weil man dann ja ne ärztliche Untersuchung machen muß).
Bei mir ist beim CE nen Datum drin.
In Spalte Nr. 12 stehen Einschränkungen in Form von Zahlenschlüsseln drin.
Bei der Klasse CE ist die Schlüsselnummer 79 drin, die besagt, daß der CE beschränkt auf 3-achsige Fahrzeugkombinationen über 12 bis 18,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen) ist.
Mehr zu Thema schau mal hier nach:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/besitzstandsregelungen.php
http://www.kba.de/.../fe_klassen_alt.htm
http://www.kba.de/.../eu_fuehrerschein_schluesselz_nat.htm
also, ich habe letztes jahr meinen führerschein getauscht und es ist so: ich darf, bis ich 50 jahre alt bin, weiterhin auch lkw (bis und über 7,5 t) fahren, danach muss ich neubeantragen. das ist auch mit datum auf dem fs vermerkt.
gruß, heiko
Zitat:
Original geschrieben von heikosh
ch darf, bis ich 50 jahre alt bin, weiterhin auch lkw (bis und über 7,5 t) fahren, danach muss ich neubeantragen.
Meines Wissens nach ist dazu nur eine Gesundheitsprüfung notwendig.
Mir sind auch Fälle bekannt die nach der Umschreibung plötzlich alles fahren durften 😁 ein Glück haben die es nicht genutzt...(trau es denen einfach nicht zu)
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Meines Wissens nach ist dazu nur eine Gesundheitsprüfung notwendig.
nur ist gut 😁...ja und eben einen neuen fs...
gruß, heiko
Zitat:
Original geschrieben von heikosh
nur ist gut...
Wenn alles im grünen Bereich ist, sehe ich darin kein großes Hindernis.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn alles im grünen Bereich ist, sehe ich darin kein großes Hindernis.
habe ja auch nur den fakt genannt, wie es ist! ich glaube, danach wurde ja auch gefragt...
gruß, heiko
@heikosh und Drahkke
Wenn ihr Zwei ´nen Übersetzer _ Humor - Ernst / Ernst - Humor _ braucht, sagt Bescheid.
😁😁😉
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
@heikosh und Drahkke
Wenn ihr Zwei ´nen Übersetzer _ Humor - Ernst / Ernst - Humor _ braucht, sagt Bescheid.
😁😁😉
...ich sehe, du kennst uns schon...😁, ich weiß auch nicht, warum er mich nicht leiden kann...😁
gruß, heiko
Re: Führerscheintausch!
Zitat:
Original geschrieben von isarauen
Man kann das Ding kaum mehr lesen und meine Jugendfoto nimmt man mir nicht mehr ab.
Ok, wenn er kaum noch zu lesen ist würde ich ihn auf jeden fall umtauschen, eine pflicht zum umtauschen besteht aber nicht.
Da damals als du deinen führerschein gemacht hast auch die 7,5to LKW klasse mit dabei war bekommst du diese natürlich auch mit überschrieben.
Du würdest dann auf jeden fall die klasse A, B, BE, C1, C1E, M, L, T (bin ich mir aber nicht 100% sicher) und S bekommen.
Weiterhin steht dir noch klasse CE 79 zu, damit kannst du einen 7,5to LKW mit einem bis zu 12to schweren anhänger fahren.
Die CE 79 wird aber nicht von jeder führerscheinstelle automatisch mit eingetragen, da muß man bei der beantragung aufpassen.
Wenn du den neuen schein dann abholst schau ihn dir auf jeden fall an das du alle klasse bekommen hast die dir zustehen.
Gruss
Maik
Re: Re: Führerscheintausch!
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Ok, wenn er kaum noch zu lesen ist würde ich ihn auf jeden fall umtauschen, eine pflicht zum umtauschen besteht aber nicht.
Da damals als du deinen führerschein gemacht hast auch die 7,5to LKW klasse mit dabei war bekommst du diese natürlich auch mit überschrieben.
Du würdest dann auf jeden fall die klasse A, B, BE, C1, C1E, M, L, T (bin ich mir aber nicht 100% sicher) und S bekommen.
Weiterhin steht dir noch klasse CE 79 zu, damit kannst du einen 7,5to LKW mit einem bis zu 12to schweren anhänger fahren.
Die CE 79 wird aber nicht von jeder führerscheinstelle automatisch mit eingetragen, da muß man bei der beantragung aufpassen.
Wenn du den neuen schein dann abholst schau ihn dir auf jeden fall an das du alle klasse bekommen hast die dir zustehen.
Gruss
Maik
Super Antwort .. vielen Dank!