führerscheinfrage!!!

und zwar wenn ich 125er schein habe erden mir die jahre ( probezeit) bei auto angerechnet? also ist sie ann nicht mehr vorhanden?
wie ist es mit dann dem a schein (motorrad)
entfällt dort vielleicht die 2 jahre 34ps zeit?

mfg
kevin

15 Antworten

Oh gott, oh gott wenn ich das so lese falle ich gleich in ohnmacht.

Wenn du mit 16 jahren deinen A1 Schein machst hast du 2 Jahre Probezeit, die ist also wenn du 18 bist um.

Die Maschine die du da fahren darfst, darf max 125ccm haben und max 80km/h laufen (von 16-18Jahren)

Wenn du 18 bist darfst du deine 125er "aufmachen" die laufen dann so um die 100km/h.
Diese 125er dürfen dann aber max 15PS haben und nicht mehr.

Du kannst dann mit 18 Jahren deinen B-Schein machen und den A-Schein (Beschränkt) das ist kein Thema.
Du musst dann aber den Füherschein der Klasse A (Beschränkt) 2 Jahre haben um dann erst die ganz großen fahren zu dürfen (also mit ca. 20 Jahren), und nicht nach irgend einer Prüfung schon ehr das ist schmarn.
Die Maschinen der Klasse A (Beschränkt) dürfen max 34PS haben bei einem Verhältnis Leistung/Gewicht kleiner gleich 0,16 kw/kg.
Ein Typischer vertreter dieser Kategorie währe die Suzuki GS500E (mit 34PS)

Was du mit dem A (Beschränkt) keinesfalls fahren darfst ist z.B. so eine Aprilia RS 125 oder wie die heißen mit 34 oder noch mehr PS.

Warum nicht?

Ganz einfach rechne doch mal nach wie schwer die Maschine ist und was für eine Leistung die hat. Diese Maschine würde mit ihren 34PS und den was weiß ich 100kg zu der großen Motorradklasse zählen also der offenen A, Alles kar?

Das du bei der Theorie und praxis dann auch noch sparst ist klar das hab ich weiter unten schon gelesen.
Die Theorie beschränkt sich auf 6 Doppelstunden und die Sonderfahren in der Praxis auf 3 fahrten á 45min Überland, 2 x 45min Autobahn und einmal 45min Nachtfahrt , weil du ja schon einen "richtigen" Führerschein hast (A1).

Gruss
Maik (der zufällig Fahrlehrer ist)

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