ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Führerscheinfrage die X te

Führerscheinfrage die X te

Themenstarteram 6. Mai 2008 um 19:42

Ich weiß das ist jetzt hier wieder der 1000. thread dazu aber so richtig hat mich die suche nicht befriedigt. ich würde gerne wissen ob ich nach dem erwerb des führerscheins eine bestimmte zeit fahren muß bzw. eine bestimmt km zahl vorweisen muß in den ersten 2 jahren?

danke für die info

gruß

Ähnliche Themen
16 Antworten

Hmm, ich geh mal davon aus dass Du CE meinst!

Hab sowas noch nie gehört, wie kommst du drauf?

Grüße

Steini

Themenstarteram 6. Mai 2008 um 21:27

ja genau, CE.:-)

du mir wurde das angetragen im doch recht unwissenden freundeskreis und so einach wollte ich mich damit nicht zufrieden geben da ich es auch halt nicht glauben wollte/konnte.

ich danke schonmal!

gruß

nein das gibt es nicht.

einzig beim Motorradschein gabs das mal dass du innerhalb von 2 jahren xtsd Km gefahren sein musstest dmit dieser umgeschrieben wurde auf die offene Klasse

am 7. Mai 2008 um 8:50

Hallo!

Was dein Bekannter sicher meinte ist, das wenn du den CE hast und danach einen Busschein (glaub das ist D) machen willst, dann musst du eine bestimmte Fahrpraxis mit dem LKW nachweisen.

Dann kannst du den Busschein mit weniger Aufwand erwerben.

Da du aber bei einem CE sonst keinerlei direkte Erweiterungsmöglichkeiten hast, musst du auch nix nachweisen.

 

Gruß vom General

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 8:56

alles klar, ich danke euch für die antworten!

gruß

am 11. Mai 2008 um 8:59

moin,

über die führerscheine wird so viel schlund disskutiert das geht auf keine kuh-haut ........

z.b.

man macht den pkw führerschein und hat dann 2 jahre probezeit nach den 2 jahren macht man den lkw führerschein und dann hat man noch mal 2 jahre probezeit ....

meine fresse ....

Tja, so ist das halt Matze, wenn hier die Experten nicht so aktiv sind. ;)

Die Probezeit von 2 Jahren gilt grundsätzlich nur beim ersten Fe-Erwerb. Bei der Erweiterung gibt's den nicht mehr, aber es gibt Konstellationen, in welchen die nochmals auferlegt werden.

Der C/CE bedarf keiner zusätzlichen Fahrpraxis, um ihn zu bestätigen. Zumindest ist das die rechtliche Grundlage dafür.

Beim D/DE orientiert sich die Dauer der Ausbildung am Vorbesitz. So kommt es, dass durchaus über 80 (ich meine 84 in Erinnerung zu haben) Fahrstunden gemacht werden müssen, bevor der angehende Fe-Inhaber zur Prüfung vorgestellt werden darf. Das macht das dann richtig teuer und man überlegt sich das dreimal. Wenig aufwändig ist es, wenn man schon C/CE hat. Mit dem CE bekommt man den DE geschenkt - man muss also keine gesonderte Prüfung machen.

Bisweilen gab es auch eine Regelung, dass man erst mal zwei Jahre Fahrpraxis braucht, bevor man mit dem D in die Ferne durfte. Diese konnte auch mit C/CE absolviert werden. Inwieweit diese Regelung nach der Umstellung noch greift, weiß ich nicht. Eine Streckenleistung war damit nicht angegeben, lediglich die Beschränkung auf einen Radius von 50 km um den Standort des Fahrzeuges.

Vielleicht hilft das weiter. Für nähere Informationen solltest Du vielleicht einfach mal schreiben, was Du genau wissen willst, dann müssen wir hier keinen allgemeingültigen Aufsatz verfassen, sondern können ganz konkret auf das antworten, was Dich tatsächlich interessiert.

Janeistklar den bekommst du ohne Prüfung geschenkt - blödsinn

theorie und praxis muss beides absolviert und bestanden werden.

Führerscheinerweiterung

Wenn man CE hat, bekommt man den DE mit erfolgreicher D-Prüfung geschenkt!

Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! § 6 Abs. 3 Nr. 5 FeV:

Zitat:

(3) Außerdem berechtigen

(...)

5. Fahrerlaubnisse der Klasse CE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist,

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Tja, so ist das halt Matze, wenn hier die Experten nicht so aktiv sind. ;)

Hmm, aber die Frage des TE war auch ohne die "Fachleute" geklärt, und die Ausführung von Matze hat mit diesem Thread hier nichts zu tun, allerdings Antwortest du dann drauf als wäre die Frage des TE erst mit deiner Antwort abschließend geklärt. Dem ist aber nicht so, denn die Frage war vorher schon geklärt ;) Wo Matze das ding mit der angeblichen Probezeit her hat weiß nur Matze ;)

Grüße

Steini

PS: deine Ausführungen sind natürlich richtig, aber etwas aus dem zusammenhang :p

ja ok den E zum erfolgreichen D bekommt man tatsächlich, der D wird einem aber gewiss nicht einfach gemacht (geschenkt)

@steini

Zur Frage des TE hast Du Recht. Meine Antwort bezog sich ja mehr zu den Ungereimtheiten aus den Antworten heraus. Vielleicht sollte man das nicht immer so verquer stehen lassen, denn sonst glaubt das noch jemand.

@AndyRe

Meine ursprüngliche Aussage war "Mit dem CE bekommt man den DE geschenkt - man muss also keine gesonderte Prüfung machen." DE ist nicht D. Aber das war wohl ein Notationsmissverständnis.

Themenstarteram 21. Mai 2008 um 15:58

danke für die vielen antworten!

Ist die Probezeit für Führerscheinneulinge nicht auf 4 Jahre verlängert worden? Ich weis aber nicht das Stichdatum. Und da Matze A1 hat er wenn er mit 16 seinen Führerschein bekommen hat und evtl. auch nur die 2 Jahre Probezeit hat mit 18 keine Probezeit mehr, egal wie viele oder was für einen Führerschein er macht.

So war das bei mir zumindestens.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Führerscheinfrage die X te