Führerscheinentzug für Fussgänger?

Hallo zusammen,

ich habe vor einiger Zeit gelesen (und es war nicht in der B...zeitung) das in Köln die Fussgänger so schlimme Verkehrsteilnehmer sind, daß sie vor keiner roten Ampel halt machen. Auch nicht wenn der Autoverkehr schon am losfahren ist.

Nun soll die Stadt Köln extra einige Polizisten bereit gestellt haben, die nichts anderes zu tun haben als den Fussgänger manieren bei zu bringen.

Dieses Thema war heute im Kollegenkreis wieder mal im Gespräch. Und dabei kam die Frage auf, ob es denn nun möglich wär einem Fussgänger der bei Rot über die Ampel läuft den Führerschein zu entziehen?

Das Pro-Argumet im Kollegenkreis war:
"Er ist doch immerhin ein Verkehrsteilnehmer und hat sich somit auch an die Regeln zu halten."

Das Kontra-Argument war:
"Und was machst du mit Fussgängern die extra mit dem Buss nach Hause fahren weil sie betrunken sind und den Rest zu Fuss laufen?"

Hat das schon mal irgend jemand von Euch mitbekommen, daß einer nach Hause getorkelt ist und dann von der Polizei den Führerschein abgenommen bekommen hat?

Bin gespannt auf Eure Antworten!

Gruß Wolfgang

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von nundenn


Das Kontra-Argument war:
"Und was machst du mit Fussgängern die extra mit dem Buss nach Hause fahren weil sie betrunken sind und den Rest zu Fuss laufen?"

Das ist eigentlich kein Kontra-Argument. Wenn das Geld zum Trinken gereicht hat, dann muß auch noch genügend für ein Taxi übrig sein, welches einen bis vor die Haustür fährt.

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ja, aber da müssten 2 unmögche zufälle aufeinandertreffen:
1. man müsste 10x im jahr dabei erwischt werden (normalerweise wird man NIE dabei erwischt)
2. der polizist müsste derselbe sein und sich bei 1 millionen menschen, die fast alle über rot gehen, ausgerechnet an dich erinnern können

wahrscheinlicher ist es, dass ich eine inhomogene differentialgleichung 10. ordnung mit nur einer bekannten nebenbedingung in 5 minuten löse!
(für nichtnaturwissenschaftler: das ist unmöglich)

Wenn jemand bei der Polizei auffällig wird (egal wie) und es wird eine Blutprobe entnommen, so kann die zuständige Führerscheinstelle bei JEDEM, der einen Wert über 1,6 o/oo erreicht hat, die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen haben.
Dieses wird in der Regel dadurch manifestiert, dass obige Personen zu einer MPU vorgeladen werden.

Das ist aber bereits mehrfach hier erörtert worden (mal SuFu nutzen).

Jetzt kann es den Paradefall geben, dass ein Fußgänger sich einer Straßenverkehrsgefährung schuldig macht, weil er z.Bsp. vor ein Auto stolpert und dadurch einen Unfall verursacht.

Dann kann ihm die Polizei/das Gericht den Führerschein nicht wegnehmen, weil diese Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges (ähnlich gelagert ist es deshalb auch bei Radfahrern - auch diese können durch das Gericht den Führerschein nicht entzogen bekommen) geschehen ist. Allerdings bekommt die zuständige FS-Stelle Kenntnis von dem Vorfall und dem BAK-Wert.

So denn dieser Fußgänger die dann angeordnete MPU nicht schafft, wird ihm durch die Verwaltungsbehörde die geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen abgesprochen, die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen!

Es geht theoretisch also!

Munter bleiben

Jens

Sprichst du jetzt von allen Fußgänger, die über rot gehen, oder nur von denen, die betrunken über rot gehen?

Wie es im Text steht.......von jedem, dem aufgrund irgendeines Vorfalls eine Blutprobe entnommen wird. Das passiert natürlich nicht bei einem, der an einer LSA das Rotlicht missachtet.

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Habs mir fast gedacht, war mir bei manchen Abkürzungen nicht sicher 😉

Ich weiß z.B. nicht, was LSA genau bedeutet, auch wenn aus dem Zusammenhang klar wird, was du meinst 😉

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE


LSA
L

icht

s

ignal

a

nlage

Danke 🙂

Also bei betrunkenen Fußgängern finde ich es nicht okay, denen eine Teilnahme am Straßenverkehr vor zu werfen, sollange diese noch die Regeln beachten (können).
Wird ein Fußgänger auf einer Straße nachts angefahren, hätte er zwar nicht da serin dürfen, aber Fahrzeugführer dürfen nicht so schnell fahren, dass diese nicht mehr rechtzeitig anhalten können. Wer einen betrunkenen, bewußtlosen, geistig behinderten, ... Menschen überfährt, der sich nicht oder nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt, sollte außerhalb von Autobahnen / Kraftfahrstraßen damit rechen wegen fahrläßiger Tötung angezeigt zu werden, sollange dieser einem nicht bewußt und plötzlich in die Bahn gesprungen ist.

Bei Radfahrern sind die Grenzen viel zu mild, Fahrräder sind Fahrzeuge und ein besofferner Radfahrer, einem anderen Radfahrer umnietet kann diesen genauso verletzten wie ein PKW-Fahrer einen anderen PKW-Fahrer..... Und auch durch Ausweichmanöver von PKWs, evt. angefahrene Fußgänger, usw kann da auch erheblicher Personenschaden entstehen. Gerade bei Gefälle werden Fahrräder doch schon recht schnell.....

Das Fußgänger über rote Ampeln latschen wird man mit härteren Strafen wahrscheinlich nicht so leicht in den Griff bekommen. Meine Beobachtung als Fußgänger ist, dass es auch immer gefährlicher wird bei grün los zu gehen. Man sollte als fußgänger unbedingt vorher nochmal gucken, ob auch kein Fahrzeug bei rot noch schnell durchgezogen ist. Auch stehen mir immer wieder Leute mit ihren Fahrzeugen bei grün im Weg, die den §11 Abs 1 offenbar nicht kennen. Hab mal versucht mich als Fußgänger an die Regeln zu halten und in verkehrsreicher Zeit fast 30 Minuten an einer Ampel gestanden. (entweder Rot, oder es stand ein Fahrzeug im Weg) Sowas kann man machen wenn man gerade mal Zeit hat, man braucht sich aber nicht zu wundern, wenn andere sowas nicht mit machen....

Zitat:

Original geschrieben von Rumpelgnom


Die Fussgänger, die bewusst bei Rot über die Ampel gehen, sollte man schon mal richtig bestrafen.

und wo bleibt die gerechtigkeit?

einem Fußgänger der einen Führerschein besitzt, soll dieser abgenommen werden.

hat der Fußgänger aber überhaupt keinen...was dann?

Selbiges gilt für radfahrer: ich kann auch hier nur führerscheinbesitzenden Radfahrern einen wegnehmen, was jedoch eine enorme benachteiligung gegenüber Nicht-Führerschein-Besitzern bedeutet.

Des weiteren muss ich fürs fahrrad keinerlei tests machen und erstrecht keinen schein haben, dennoch nimmt man mir einen schein weg, und zwar einer, der mit dem fahrrad nicht das geringste im eigentlichen sinne zu tun.

gerechtigkeit wäre hier nur, wenn das bestehen einer radprüfung + plus erwerb eines fahrradführerscheins pflicht wäre, dann könnte man mir selbigen auch bei einem vergehen mit dem rad wegnehmen. das geht aber logischerweise nicht, da sonst kinder kein rad mehr fahren dürften. für mich werden hier irgendwie äpfel mit birnen verglichen.

....nun,die Allmacht unserer Ordnungshüter/Gesetzgeber geht noch weiter:
Wer zutief ins Glas schaut gefährdet seinen Führerschein,auch wenn er gar nicht fährt.
Der Fall:Eine Frau musste zum Idiotentest ,nachdem sie betrunken in einer Bar aufgefallen war.Der Verdacht auf Alkoholmißbrauch rechtfertigt diese Anordnung.
Der Führerschein wurde eingezogen.
So urteilte das Verwaltungsgericht BW AZ:10S 2032/2000

Gruß
Günnimatz

Mir zumindest geht es weder darum das ein besoffener Fußgänger (auch mit 4 Promille) oder sogar Radfahrer sein Führerschein verliert, noch darum dass man sie besonders strafen muss wenn sie genau aufgepasst haben und niemanden ansatzweise was passierte während sie vorsichtig über Rot gingen.
Aber es kann eines nicht sein und zwar dass ein Autofahrer immer der dumme ist, fährt er ganz knapp über Rot ist er der Schwerverbrecher und das passiert auch wenn ein Fußgänger rückwärts guckend auf die Strasse kommt...
Wenn wir das beseitigen dann reicht es mir auch dass der Fußgänger nur die 5€ abdrückt wenn ein Auto deswegen leicht bremsen musste und solange er nicht besoffen auf die Strasse läuft und konkret (nicht nur potentiell) gefährdet, kann er auch in der Ecke liegen und sein Rausch ausschlafen.
Ich sehe zwar kein Nutzen in einer Trunkenheit die nah am Koma liegt, es reicht doch leicht beschwipst zu sein, ist doch viel angenehmer, aber jedem das Seine.
Etwas mehr Gleichbehandlung und zwar durch Anpassung nach unten und ich bin zufrieden.
So wie ich aber alles kenne, gibt es wenn überhaupt wieder Anpassung dann nach oben.

Wenn jemand mit einem Promillewert jenseits von gut und böse aufgegriffen wird,zb die von Günnimatz erwähnte Frau in der Bar, liegt der Verdacht nahe das die Person entweder abhängig ist oder Alk massiv mißbraucht.In beiden Fällen ist anzunehmen das die Person auch betrunken am motorisierten Strassenverkehr teilnimmt.Wer zb um 2Uhr Nachts mit 2 Promille aufgegriffen wird ist erst um 19 Uhr wieder im grünen Bereich unter 0,3 Promille,bis dahin sitzen viele aber schon nicht mehr bei ersten Bier sondern haben schon wieder einige in der Birne.Es liegt also nicht fern anzunehmen das dazwischen gefahren wurde und das zwangsläufig mit einem Pegel der nicht mehr zulässig ist.
Aber man bekommt ja seine Chance zu beweisen das man Saufen und Fahren trennen kann bevor der Schein entgültig weg ist.Dummerweise haben die Personen die unabhängig von einer Fahrzeugkontrolle zu einer MPU geschickt werden schon ein solches Alkoholproblem das sie ohne ausreichende Vorbereitung keine Chance bei der MPU haben werden.
Wer sich mal für die Problematik der MPU interessiert sollte sich mal auf dem Verkehrsportal umschauen.Dort kann man sich Gutachten selbst durchlesen und dazu die Beiträge derjenigen die das Gutachten eingestellt haben.Da kann man den kompletten Werdegang vom Führerscheinentzug bis zur Wiederererteilen verfolgen.
Dort kann man auch sehr deutlich lesen wie schmal der Grat zwischen "normalem" Konsum,Mißbrauch und Abhängigkeit ist.Nur eines ist immer offensichtlich,der letzte der kapiert das ein Problem vorhanden ist ist der Betroffene.

Wir sind ein wenig vom Thema abgerutscht. Und ich habe dabei auch noch mitgewirkt durch meinen Verstorbenen Bekannten.

In Köln geht es nicht darum, bist du betrunken oder nicht. Sondern um Fussgänger die sich wissendlich und mit voller Absicht einfach über jede Ampel gehn, ob Grün oder nicht.

Wenn ich an einer Ampel stehe, und es ist kein Auto in der Nähe, dann bleibe ich auch nicht stehen. Meine Devise dabei ist: Die Ampel ist für mich da, nicht ich für die Ampel. Dabei achte ich schon darauf das keine Kinder in der Nähe sind. Aber glaubt ja nicht das ich Nachts, völlig allein, vor irgendeiner Roten Ampel stehen bleibe (oh oh jetzt gibts Haue 😉 ).

Zitat:

Original geschrieben von nundenn


(oh oh jetzt gibts Haue 😉 ).

Wenn Du das als Autofahrer machst sicher, für Fussgänger haben viele Verständnis.

Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz


....nun,die Allmacht unserer Ordnungshüter/Gesetzgeber geht noch weiter....

Der Ordnungshüter ist an die Gesetze gebunden. Denn er gehört in aller Regel zur Exekutive und nicht zur Legislative

Zitat:

Wer zutief ins Glas schaut gefährdet seinen Führerschein,auch wenn er gar nicht fährt.
Der Fall:Eine Frau musste zum Idiotentest ,nachdem sie betrunken in einer Bar aufgefallen war.Der Verdacht auf Alkoholmißbrauch rechtfertigt diese Anordnung.
Der Führerschein wurde eingezogen.
So urteilte das Verwaltungsgericht BW AZ:10S 2032/2000

Gruß
Günnimatz

Das haben wir doch auch schon lange mal an anderer Stelle diskutiert. Auch die genauen rechtlichen Gegebenheiten dazu erörtert. Fing damals mit BTM an.......

guckst Du hier!

Munter bleiben

Jens

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