Führerscheinentzug bei Demenz?

Hallo,

ich habe mal eine Frage die mich etwas verfolgt.
Ich stande an der Ampel, steil Bergauf, vor mir ein silberner Mercedes (selbiges Modell wie meiner).
Es war wenig Verkehr, hinter uns kein weiteres Auto dank Bahnschranke.

Die Ampel wurde grün, das Auto vor mir fuhr nicht los! (<- ich wurde Stinksauer und hupte als es wieder Rot wurde (geht bei der Ampel sehr schnell)).

Bei der nächsten Grünphase das selbe! Also wurde ich misstrauisch, stieg aus und habe nachgeschaut was war.
Ein alter Herr saß im Fahrzeug und wusste nicht mehr wie man die Feststellbremse löst!? (Keine normale Handbremse, das ist so ein Hebel links nebern Lenkrad den man bei diesem Fahrzeugmodell ziehen muss). (Ich habe ihm alles in Ruhe erklärt, wie man damit am Berg anfährt, ist gar nicht so einfach ohne Automatik...)

Anhand seines sehr fortgeschrittenen Alters würde ich dreist behaupten er habe Demenz.
Doch muss der ihn behandelnde Arzt nicht in Auftrag geben das der Führerschein entzogen wird?
Ich meine jetzt war es nur eine Rote Ampel, morgen evtl. die falsche Autobahnauffahrt?

Darf man mit Demenz noch Auto fahren? Oder erst bei irgendwelcher "Stärke" nicht mehr?

Vielen Dank und Gruß
Lukas

Beste Antwort im Thema

Vielleicht war es auch nicht sein Auto.
Ich bin noch jünger und habe im Moment auch mit der Umstellung auf die Fussfestellbremse zu kämpfen.
Leben lang Handbremse und plötzlich ist man der, der den Hebel nicht zieht.
Nicht so einfach.

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Um mal zu erklären , was geschehen könnte , wenn ein etwas zerfahrener Kraftfahrer , jünger oder älter , bei dem STVA gemeldet wird .
Das STVA muss einer Meldung über eine ungeordnete Verhaltensweise eines Kraftfahrers nach gehen und wird zunächst mal auf das Alter sehen .
Sind Anzeichen vorhanden , dass geistige , körperliche Mängel vorleigen könnten , oder eine sittliche Unreife , die auch und vor allen Dingen bei jungen Kraftfahrern auftreten kann , muss es einschreiten .
Es kann vielerlei Möglichkeiten anordnen , bei älteren Fahrern wird meistens eine Fahrprobe über 75 Minuten mit einem Prüfer vom Tüv ,mit einem Fahrschulfahrzeug die Wahl sein .
Das wird für ältere Fahrer nicht einfach , selbst wenn sie mit dem Fahrlehrer einige , machmal mehrere Fahrstunden üben .
Schon die Tatsache mit fremden Leuten ,im fremden Auto, unter dem Druck des Erfolgs 75 Minuten zu fahren ist nicht einfach.
Der Prüfende darf ncht bestimmen , ob die Fahrerlaubnis zurückgenommen wird , sondern er darf nur die Fahrt protokollieren. Schreibt also, gutes und fehlerhaftes Verhalten auf.
Nach dem dann ausgefertigtem Protokoll richtet sich das STVA.
Bei garvierenden Fehlern wird die FE eingezogen , der Fahrer hat die Möglichkeit Einspruch einzulegen , aber meistens sind nachfolgende Fahrproben auch nicht günstiger , denn es liegt fast immer elementares Fehlverhalten vor.
Giovanni.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 5. November 2016 um 14:57:02 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 5. November 2016 um 14:36:42 Uhr:


...und kein Arzt kommt auf die Idee, ihm das zu verbieten.

Der Arzt kann ihm das nicht verbieten!
Der Arzt kann ihn lediglich freundlich auf die Gefahren die die Einnahme birgt hinweisen, das war es dann aber auch schon...

ja, war etwas salopp ausgedrückt von mir 😉

Die Tabletten mindern die Symptome, ohne Tabletten isser komplett ungeniessbar...

@MagirusDeutzUlm schrieb am 5. November 2016 um 14:57:02 Uhr:

Zitat:

Was die Situation auf deiner Arbeit angeht hingegen gibt es mehr wie genug Möglichkeiten seitens des Arbeitgebers einzuschreiten - gerade wenn es sich hierbei um produzierendes Gewerbe handelt, dein Kollege Maschinen u.ä. bedient...hier wird dein AG aber auch erst tätig werden, wenn etwas passiert und er sich dafür verantworten muss - den Spruch "Jeder hat gewusst, dass da irgendwann mal etwas passieren muss!" mögen Staatsanwälte und Richter im übrigen garnicht!

ja, haargenauso ist das leider

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