Führerscheinbeschränkung auf Automatikfahrzeuge
Hallo
Kann man mit automatic Führerschein ein manual betreib Auto fahren?
Wann geht es nicht was kostet die Strafe?
Vielen Dank.
LG
Beste Antwort im Thema
Ich frage mich sowieso, warum überall Automatisierung und Assistenten und und und gefordert wird, während man beim Autofahren in der Steinzeit bleibt und manuell schalten will.
54 Antworten
Zitat:
@Ostelch schrieb am 27. Mai 2019 um 20:20:56 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 27. Mai 2019 um 20:01:56 Uhr:
Eben.Mit Klasse A darf man ja auch Oldies mit Handschaltung und Fußkupplung fahren - ich kenne aber keine Fahrschule, die ein solches Motorrad als Schulfahrzeug vorhält.
Sowieso - und wo lernt man denn heute noch, anständig mit Zwischengas zu schalten? Oder wie man ein Auto mit der Kurbel startet? Wenn man also solche exotischen Betätigungen nicht mehr lernen kann, sollte man die alltäglichen auch gleich weglassen. 😉
Grüße vom Ostelch
Dein Elch hat noch eine Kurbel 😰
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 27. Mai 2019 um 16:44:07 Uhr:
Die Beschränkung fällt über kurz oder lang eher über kurz.
Warum?😰
Ganz einfach es wird alles automatisiert, die Handschalter werden
seit Jahren immer weniger, in 10J fährt ein Dacia, Lada und paar
Oldies Handgerührt rum.
Dan kann man sich bei bedarf manuell abschalten, nach bestandener
Automatik Fahrschule im xy Auto.
Einfach mal übern Tellerand sehen!!
Bei LKW und Bussen ist Automatik Fahrschule PFLICHT!!!
Da ist der Handschalter schlicht nicht mehr zulässig.
Busse gibts bis auf ein paar Ausnahmen nur noch Automatik,
beim LKW ist der Automaten Anteil mitlerweile auch
so hoch, das ein Handschalter fast nostalgisch wirkt.
Wo ist das so geregelt? Ich habe dazu weder in der Fahrerlaubnisverordnung noch in der Fahrschüler Ausbildungsordnung eine solche Verpflichtung gefunden.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@NDLimit schrieb am 27. Mai 2019 um 20:25:35 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 27. Mai 2019 um 20:20:56 Uhr:
Sowieso - und wo lernt man denn heute noch, anständig mit Zwischengas zu schalten? Oder wie man ein Auto mit der Kurbel startet? Wenn man also solche exotischen Betätigungen nicht mehr lernen kann, sollte man die alltäglichen auch gleich weglassen. 😉
Grüße vom Ostelch
Dein Elch hat noch eine Kurbel 😰
Der nicht. Aber vielleicht ein anderes Kfz. 😉
Grüße vom Ostelch
Ich bin auch kein Fahlehrer, mir ist es auch Wurst wo es steht,
weil mir egal ist.
Wenn die Kisten nur noch Drehschalter für vor und zurück
haben nehm ich das so hin und hinterfrag es nicht weiter,
wo wer was, das ganze eingerührt hat.
Frag bei der DEKRA auf der Köhlerstr. 18 nach
oder Ruf mal Fahrschule H.J Schramm in Pirna an.
Der wird dir gern die Passagen nennen wo es steht.
Er war selbst nicht sehr happy kurz vor der Rente,
in einen neuen Kipper zu investieren.
Also eine Anekdote, kein gesichertes Wissen, die Sage vom neuerdings notwendigen Automatikgetriebe bei den Fahrschul-LKW...
Gerade bei den Führerscheinklassen C, CE und D, bei denen der allergrößte Teil der Fahrschüler einen beruflichen Hintergrund für die Erlangung dieser Klassen hat, könnte ich mir nicht vorstellen, dass man dort drauf verzichtet, dass der zukünftige Berufskraftfahrer (oder Kraftfahrer aus beruflichen Gründen) mit beiden Schaltungsarten zurechtkommt.
Ich frage mal nicht den Herrn Sch. aus P., sondern blicke in die FeV. Da steht in
§ 17 Praktische Prüfungunter Absatz 6
Zitat:
Ist das bei der Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug ohne ein Schaltgetriebe
ausgestattet, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungspedal oder bei Fahrzeugen der Klassen A, A1 oder A2 ohne Kupplungshebel zu beschränken. Dies gilt nicht bei den Fahrerlaubnissen der Klassen AM und T sowie bei den Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, wenn der Bewerber bereits Inhaber einer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E ist. Die Beschränkung im Sinne des Satzes 1 ist auf Antrag aufzuheben, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren Führung eines mit einem Schaltgetriebe ausgestatteten Kraftfahrzeugs der betreffenden oder einer entsprechenden höheren Klasse befähigt ist. Als Fahrzeug mit Schaltgetriebe gilt ein Fahrzeug, das
- mit Kupplungspedal oder
- bei Fahrzeugen der Klassen A, A1 oder A2 mit Kupplungshebel
- über ein Kupplungspedal oder
- im Falle der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu bedienenden Kupplungshebel
verfügt, welche der Fahrer jeweils beim Anfahren oder beim Anhalten des Fahrzeugs sowie beim Gangwechsel bedienen muss. Die Vorschriften über die Ausbildung sind nicht anzuwenden.
Das bedeutet, dass man grundsätzlich die Führerscheinprüfung auch für Lkw und Busse auf einem Fahrzeug mit Schaltung ablegen muss, damit man keine Beschränkung auf Automatik eingetragen bekommt. Es sei denn, man hat zuvor bereits eine Prüfung für den Pkw-Führerschein auf einem Handschalter bestanden. Wer also nur Automautik-Pkws fahren darf, muss die Lkw- oder Busführerscheinprüfung auf einem Handschalter fahren ode er bekommt eine Beschränkung in den Führerschein eingetragen. Wenn es bestimmte Lkw und Busse nur noch als Automatikversion gubt, wäre das allerdings unwichtig.
Aus der FeV ergibt sich jedenfalls nicht, dass Lkw- und Busfüherscheine zwingend auf Automatik-Fahrzeugen geschult und geprüft werden müssen.
Grüße vom Ostelch
Ich habe gehört dass :
Einzig wenn mindestens 7 Fahrstunden auf einem PKW mit Schaltgetriebe gefahren werden, dann wird die Einschränkung nicht im Führerschein vermerkt.
Das bedeutet man kann mindestens 7 Stunden mit Schaltgetriebe fahren und mit automaticbetrieb Prüfung machen???
Danke
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Automatikbetrieb Führerschein' überführt.]