Führerschein Kl. M Fragen

Hallo!

Hab mal ne Frage an die Experten: Ich habe meinen Autoführerschein 2000 gemacht. Da ist die Klasse M (Roller) dabei.

Damals sagte man mir, dass ich damit 2-Räder mit max. 50km/h und max 50ccm fahren darf.

Jetzt les ich irgendwas mit Rollern und 45. Auch bei dem M steht jetzt 45km/h dabei.

Da ich den Lappen aber vorher gemacht habe, gilt doch hier das Bestandsrecht? Oder darf ich jetzt auch nur 45 fahren??

Außerdem kann ich doch meinen Roller, sollte ich mir jetzt einen kaufen, auf 50km/h tunen und das ordungsgemäß eintragen lassen, da ich ja 50 fahren darf, oder?

Also ich versteh das alles noch nicht so ganz...

16 Antworten

1. Die 45Km/h kommen von Brüssel, genauso wie die
Abgaswerte. Allerdings sind die 45Km/h nicht in allen Ländern wie z.B.: in Frankreich, Spanien, Portugal, England,
Italien,Griechenland,Denemark etc. etc.
(so langsam glaub ich nich mehr das, das
verbindlich ist)
2. Wenn man sich ne 50er hohlt die vor dem 1.1.1980
Zugelassen wurde, darf diese offen Fahren.

Zitat:

Original geschrieben von BlueBeagle


2. Wenn man sich ne 50er hohlt die vor dem 1.1.1980
Zugelassen wurde, darf diese offen Fahren.

Erst mal müssen die dann als Kleinkrafträder zugelassen sein,sonst ist bei 40km/h schluß.

Aber fahren darf man die nur wenn man entweder den Führerschein Klasse 3 oder 4 vor April 1980 gemacht hat oder bis 82 den 1b(schränkt),da gab es noch eine übergangsregelung weil erst 81 langsam die 80er auf den Markt kamen.Die offenen 50er dürfen natürlich heute auch mit dem A1 oder A,nur mit dem M oder B ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.Dazu kommt das man für die Versicherungskosten auch ein grösseres Motorrad fahren könnte,😁 ist ja bei den 125ern nicht anders.

Deine Antwort
Ähnliche Themen