Führerschein für Elektromobil

Hallo,

wir möchten unserem Vater einen Elektroscooter kaufen, http://www.mc-elektromobile.de/15-kmh
Was wir uns aber fragen, braucht man dazu einen Führerschein? Mit 15kmh sind die ja nun nicht unbedingt langsam. Vllt. hat ja schon jemand Erfahrungen damit gesammelt...

Gruss,
Nico

42 Antworten

Sorry, einer von uns Beiden versucht sich Doof zu Stellen, ich bin es nicht, in Absatz 1 stehts doch klar drin aber vielleicht ist das Wort für Dich nicht Lesebar da steht "nicht Motorbetriebene" Fortbewegungsmittel, kann man ja Überlesen, nutzt aber nichts es bleibt Verboten.
Sicher wird kein Ordnungshüter etwas sagen wenn ein Kind unter Aufsicht mit so einem Teil auf einem Gesicherten Spielplatz fährt!

Aber nicht auf dem Bürgersteig und nicht auf der Straße und man kann sich auch nicht damit rausreden dass das Kind noch nicht Strafmündig ist!
Kinder werden sich so ein Welktro Auto wohl kaum selber Kaufen am Besten noch Heimlich ohne das Mutti etwas mitbekommt  und Paps stellt sich ja DOOF!

Nene so gehts nicht

Du wirst wieder Einwände bringe aber es macht die Sache nicht besser!

Gruß
Hennamn

Ich versteh noch immer nicht, wie du vom Paragraph 24 der StVO auf ein Verbot von diesen kleinen Kindermobilen kommst.
Dass diese nicht auf der Straße bewegt werden dürfen, liegt ausser Frage.

Na weils da nunmal so steht!

Hast Du zwei Persöhnlichkeiten (kann ja sein), Lese doch bitte Deine eignenen zuvor getippten Aussagen durch, xmal bist Du der Meinung das sei nur Kinderspielzeug und darf auf der Straße ( Bürgersteig oder Verkehrsberuhigung) genutzt werden und jetzt willste mir weis machen davon war keine Rede!

Da kann man doch wirklich nur den Kopf Sch.ütteln

Im Paragraph 24 steht aber nichts dazu. Ich zitiere mal den Inhalt von eben diesem (Zitatanfang)§24 Besondere Fortbewegungsmittel

(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

(2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen als in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.

(Zitatende)

An welcher Stelle glaubst du herauszulesen, dass Elektro-Kindermobile verboten sind ?

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Du bist ein Hoffnungsloser Ignorant, lass Deine Brut mit Elektrokarren meinetwegen auch noch auf die Autobahn und wo immer Du willst!
Lebe aber dann bitte auch mit den Konsquenzen
Hauptsache Du gehst mir nicht mehr auf den Sack.

In dem einen Thread Predigst Du auf Absolute Einhaltung von Gesetzen auf Teufel komm raus und beim nächsten genau das Gegenteil Hauptsache Dein Standpunkt setzt sich Durch!
B ist aber Sicher das Deine Leiden rein Körperlich sind?

Was ist denn das für eine Antwort ? Kannst du nicht zugeben, dass in deinem genannten Paragraphen nichts dazu geschrieben steht ?
Und im Anschluss wirst auch noch unverschämt. Du hast doch die Behauptung aufgestellt, also ist es an dir, diese auch zu belegen.
Und wie ich bereits ( und auch andere) mehrfach darauf hingewisen habe: Du ziehst vollkommen realitätsferne Vergleiche, stellst hanebüchene Behauptungen auf.
Deinen letzten Satz kannst gleich auf dich beziehen. Sowas ficht mich nicht an.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


Was ist denn das für eine Antwort ? Kannst du nicht zugeben, dass in deinem genannten Paragraphen nichts dazu geschrieben steht ?
Und im Anschluss wirst auch noch unverschämt. Du hast doch die Behauptung aufgestellt, also ist es an dir, diese auch zu belegen.
Und wie ich bereits ( und auch andere) mehrfach darauf hingewisen habe: Du ziehst vollkommen realitätsferne Vergleiche, stellst hanebüchene Behauptungen auf.
Deinen letzten Satz kannst gleich auf dich beziehen. Sowas ficht mich nicht an.

Jedem das seine auch wenn Du mich Beleidigts, es bleibt Verboten

Wie ich weiter oben schon Geschriben habe weise sogar die Hersteller und Händler daraufhin das die Teile nicht in den Öffentlichen Verkehrsraum gehören!

Aber Sicher haben die sich auch alle Vertan oder haben keine Ahnung und schreiben das Verbot nur rein damit sie mehr von den Dingern verkaufen oder was?

Die Ehrlich zu sagen was Du bist verbietet mir meine Gute Erziehung und das Strafgesetzbuch!

Es wird langsam zur Gewohnheit, dass du die Beleidigung ausschreibst, aber Andere dafür verantwortlich machst.
Und du hast noch immer nicht geantwortet. Dein Hinweis auf die Hersteller und Verkäufer betrifft nur Fahrzeuge, welche schneller als 6 km/h sein könnten.
Mein verlinktes Kindermobil schafft aber nur 3-4 km/h, also nichtmal Fussgängergeschwindigkeit.
Jedes Kinderfahrrad ist schneller. Und diese müssen sogar bis zu einem bestimmten Alter des Kindes auf dem Fussweg gefahren werden.
Dass auch hier Paragraph 1 gilt, sollte wohl jedem geläufig sein.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


Es wird langsam zur Gewohnheit, dass du die Beleidigung ausschreibst, aber Andere dafür verantwortlich machst.
Und du hast noch immer nicht geantwortet. Dein Hinweis auf die Hersteller und Verkäufer betrifft nur Fahrzeuge, welche schneller als 6 km/h sein könnten.
Mein verlinktes Kindermobil schafft aber nur 3-4 km/h, also nichtmal Fussgängergeschwindigkeit.
Jedes Kinderfahrrad ist schneller. Und diese müssen sogar bis zu einem bestimmten Alter des Kindes auf dem Fussweg gefahren werden.
Dass auch hier Paragraph 1 gilt, sollte wohl jedem geläufig sein.

Ich kann ichts dafür wenn Du zu Faul zum Googlen bist zB Versandhaus Schwab hat etliche Elektrokinderautos und Quads mit e-Motor im Angebot auch langsamer als 6 km/h.

Un trotzdem haben Kinder damit nich im Öffentlichen Verkehr zu Fahren und davon ab ging die Diskusion ja deswegen Los weil Du die Kinder sogar ohne Aufsicht mit den Dingern raus lassen wolltes mit dem Hinweis Kinder seinen ja bis zu einem Gewissen Alter nicht Srafmündig und nicht Haftbar  das mit der Hftung ist ja richtig aber die Eltern sind dann trotzdem dran.

Leuchtet Dir das nicht ein das auch von einem langsamen e-Antrieb eine Gefahr fürs Kind und andere Personen (auch Kinder) ausgeht?
Das Kleinkind vergisst im Notfall wo das Auto gebremst wird, egal wie langsam, es fährt weiter.
Es gibt auch welche die von den Eltern über Fernsteuerung gesteuert werden können, da können die Eltern Eingreifen das heisst aber auch Nutzung unter Aufsicht!
Ich Verstehe wirklich nicht wie man das nicht Einsehen kann!
Baustellen sind doch auch sehr schöne Abenteuerspileplätze, würdest Du da auch die Kinder hin lassen!

Ich kann da wirklich nur den Kopf Schütteln!

Im übrigen mache ich keine anderen Personen für irgendwas Verantwortlich, dieses Thema hier scheint ein reiner Zweikampf zu sein!

Zitat:

Original geschrieben von Hennaman


mit dem Hinweis Kinder seinen ja bis zu einem Gewissen Alter nicht Srafmündig und nicht Haftbar  das mit der Hftung ist ja richtig aber die Eltern sind dann trotzdem dran.

Hier habe ich bereits mehrfach beschrieben, dass man hier eine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen müsse. Und diese sich mit zunehmenden Alter des Kindes verschieben kann.

Leuchtet Dir das nicht ein das auch von einem langsamen e-Antrieb eine Gefahr fürs Kind und andere Personen (auch Kinder) ausgeht?

Doch, natürlich, aber von einem Kinderrad geht auch eine Gefahr aus. Selbst ein Tretroller ist schneller. Werden die deshalb verboten ?

Das Kleinkind vergisst im Notfall wo das Auto gebremst wird, egal wie langsam, es fährt weiter.
Hier biste ein bissel auf dem Holzweg. Das Kind braucht nur den Daumen vom Fahrhebel nehmen und das Fahrzeug bremst magnetisch ab. Bei einem Fahrrad muss es hingegen tatsächlich dran denken, dass es eine Bremse gibt, welche extra betätigt werden muss.

das heisst aber auch Nutzung unter Aufsicht!

Habe ich oben schon beschrieben. Ein Dreijähriger braucht sicherlich mehr Aufsicht als z.B. ein Zehnjähriger.

Ich Verstehe wirklich nicht wie man das nicht Einsehen kann!
Baustellen sind doch auch sehr schöne Abenteuerspileplätze, würdest Du da auch die Kinder hin lassen!

Du tust es schon wieder.

Ich kann da wirklich nur den Kopf Schütteln!

Geht mir genauso :-))

Und woher weis das Kind das es jetzt den Daumen vom Gas nehmen Muss?

Die Eltern verletzten die Aufsichtspflicht in dem Moment in dem Sie das Kind mit diesem Nicht für den Öffentlichen Verkehr zugelassenen Fahrzeug alleine auf die Straße lassen, das ist schon Grob Fahrlässig wenn nicht sogar Vorsatz!

Diese Ignorantz ist zum Kot.... Du würdest das nicht mal begreifen wenn Dir das ein Richter Erklären würde!
Liegt das an der Geographischen Herkunft oder was hindert Dich am Logischen Denken und Begreifen?

Im übrigen werde ich mich jetzt aus diesem Thema abblenden,
Geistig kann ich mich mit Dir nicht Duelieren da Du Unbewaffnet bist und langsam wirds Langweilig!

Tchüß

Zitat:

Original geschrieben von Hennaman


Und woher weis das Kind das es jetzt den Daumen vom Gas nehmen Muss?

Ich nehme mal an, dass alle Kinder, welche du kennst, vollkommen hirnbefreit sind und unmöglich lernfähig sind ? Wie wärs denn mal mit Üben ?

Die Eltern verletzten die Aufsichtspflicht in dem Moment in dem Sie das Kind mit diesem Nicht für den Öffentlichen Verkehr zugelassenen Fahrzeug alleine auf die Straße lassen, das ist schon Grob Fahrlässig wenn nicht sogar Vorsatz!

Du tust es immer wieder. Erstens fahren die Kinder nicht auf der Strasse, sondern auf dem Gehweg. Und die Aufsichtspflicht und-fähigkeit haben die Eltern ja immer noch. Wer hat denn gesagt, dass die lieben Kleinen alleine rumfahren ?
Ich seh hier nur einen Ignoranten.
Aber so ist das, wenn einem die Argumente ausgehen. Man wird beleidigend und stiehlt sich aus der zugegebenermassen etwas langweiligen Diskussion.

Um den Bogen zum eigentlichen Thema wieder zu bekommen stell ich das mal hinein

Rechtliche Vorschriften
Benötige ich für mein Elektromobil einen Führerschein?
Die Elektromobile von Invacare® lassen sich ganz einfach bedienen und dürfen ohne Führerschein gefahren werden (Mindestalter 15 Jahre vorausgesetzt). Es reicht eine kurze Einweisung durch unser Fachpersonal vor Ort und schon kann gestartet werden. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie die Verkehrsregeln kennen, da die Elektromobile abhängig vom Modell bis zu 15 km/h schnell sein können.

Wo darf ich überall Parken mit meinem Elektromobil?
Mit Ihrem Elektromobil haben Sie keine Parkplatzprobleme. Sie dürfen überall dort parken, wo Sie auch Ihr Fahrrad parken dürfen.

Darf ich auf Fahrradwegen und im Straßenverkehr fahren?
Auf Fahrradwegen und im Straßenverkehr dürfen Sie mit ihrem Scooter grundsätzlich fahren. Damit Sie nicht gefährdet sind und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, sollten Sie mit ihrem Scooter dabei mind. 10 km/h schnell fahren können.

Gilt für das Fahren eines Elektromobils ein Mindestalter?
Das Mindestalter für das Fahren eines Elektromobils ist 15 Jahre. Jüngere Personen können in Ausnahmefällen eine Genehmigung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragen.

Versicherung und TÜV
Muss ich mit dem Elektromobil zum TÜV?
Nein eine TÜV Abnahme ist für Elektromobile nicht nötig. Da die Elektromobile keine Zulassung benötigen, entfällt auch die alle zwei Jahre staffindenden Überprüfung durch den TÜV.

Muss ich mein Elektromobil versichern?
Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h sind von der Versicherungspflicht befreit. Häufig sind diese Modelle ohne weitere Zusatzkosten über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Sprechen Sie hierzu bitte ihren persönlichen Betreuer bei Ihrer Versicherung an. Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h benötigen eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen „Mofa-Kennzeichen“. Wir unterstützen Sie dabei sehr gerne. Sprechen Sie uns einfach darauf an. Unabhängig von einer generellen Versicherungspflicht empfehlen wir den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihr Elektromobil. Nicht versicherungspflichtige Elektromobile (bis 6 km/h) sind teilweise in die bestehende Haftpflicht- oder Hausratversicherung integriert. Sprechen Sie hierzu bitte ihren persönlichen Betreuer bei Ihrer Versicherung an.
Muss ich mit dem Elektromobil zum TÜV?
Nein eine TÜV Abnahme ist für Elektromobile nicht nötig. Da die Elektromobile keine Zulassung benötigen, entfällt auch die alle zwei Jahre staffindenden Überprüfung durch den TÜV.

ttp://www.bleib-mobil.at/?gclid=CJn5wZyDnb4CFTQQtAodvToATw
So groß wir der Unterschied in D auch nicht sein

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