Führerschein für Elektromobil
Hallo,
wir möchten unserem Vater einen Elektroscooter kaufen, http://www.mc-elektromobile.de/15-kmh
Was wir uns aber fragen, braucht man dazu einen Führerschein? Mit 15kmh sind die ja nun nicht unbedingt langsam. Vllt. hat ja schon jemand Erfahrungen damit gesammelt...
Gruss,
Nico
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Ich würde zum Beispiel an einem elektrogetriebenen Kindermobil kein Kennzeichen fordern. Wäre dann doch etwas übertrieben. Es sei denn, man würde Kinder als -Haftbar- einsetzen.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Ich würde zum Beispiel an einem elektrogetriebenen Kindermobil kein Kennzeichen fordern. Wäre dann doch etwas übertrieben. Es sei denn, man würde Kinder als -Haftbar- einsetzen.
Deswegengehört das aber immer noch nicht in den Öffentlichen Straßenverkehr, dazu zählt auch der Bürgersteig
Wenn Kinder selbst mit dem Fahrrad oder Roller auf dem Bürgersteig fahren, sollte es auch mit einem elektrisch betriebenen Kindermobil möglich sein.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Wenn Kinder selbst mit dem Fahrrad oder Roller auf dem Bürgersteig fahren, sollte es auch mit einem elektrisch betriebenen Kindermobil möglich sein.
Nein, ich darf mir auch nicht einfach an ein Skatebord nen Kettensägenmotor Bauen und ab auf die Straße, gerade Du müsstest doch den entsprechenden § kennen.
Ähnliche Themen
Was hat das damit zu tun ? Hast du keine Argumente mehr, als dass du mal beim Thema bleiben könntest ? Was hat eine Kettensäge mit einem Kinderspielzeug gemeinsam ?
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Was hat das damit zu tun ? Hast du keine Argumente mehr, als dass du mal beim Thema bleiben könntest ? Was hat eine Kettensäge mit einem Kinderspielzeug gemeinsam ?
Wieso Kettensäge / kinderspielzeug Du bist schon wieder die Wörter am Verdrehen!
Lies mal genau was ich geschrieben habe ich habe von der Säge nur den Motor genutzt, rein Theoretisch und den an ein Skatebord und habe somit ein Kinderspielzeug mit Motor
Na jetzt verstanden?
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
n habe ich habe von der Säge nur den Motor genutzt, rein Theoretisch und den an ein Skatebord und habe somit ein Kinderspielzeug mit Motor
Und deine Kettensäge läuft mit einer 12 V-Batterie ? Weil, es ging ja um kleine Kindermobile, welche einen kleinen Elektromotor drin haben. Und dieser kleine Motor läuft meist mit 12, eventuell auch 24 V.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Und deine Kettensäge läuft mit einer 12 V-Batterie ? Weil, es ging ja um kleine Kindermobile, welche einen kleinen Elektromotor drin haben. Und dieser kleine Motor läuft meist mit 12, eventuell auch 24 V.Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
n habe ich habe von der Säge nur den Motor genutzt, rein Theoretisch und den an ein Skatebord und habe somit ein Kinderspielzeug mit Motor
Kettensägen gibt es auch mit Akku, jetzt willstes aber Wissen, ob das nun ein Verbrenner oder E-Motor ist, das Fahrzeug wird angetrieben und hat somit nichts auf öffentlichen wegen und Plätzen zu suchen!
Es scheint aber offensichtlich nicht das Problem zu sein, das Problem ist das Du mir auf keinen Fall Recht geben kannst!
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
sollte es auch mit einem elektrisch betriebenen Kindermobil möglich sein.
Steht da irgendwas von Verbrennungsmotor ?
Ich merke schon, man muss hier wieder alles haarklein aufzählen. Um mal ein Beispiel für elektro-Kindermobile zu liefern:
http://www.trendware24.net/.../h-top-design?...Warum sollte das Kind damit nicht auf dem Bürgersteig fahren können ? Oder in einem Park( die übrigens auch öffentlich sind).
Ich bekomme in einem anderen Thread Seitenlang um die Ohren geschlagen das ich böser Junge mich an die Gesetze halten muss und jetzt Stellst Du so eine Frage?
Lass das Kind mal vom Bürgersteig vorn Lienienbus fahren der Bus weicht aus und macht die Haltestelle nebst 5 Rollstuhlfahrer nieder (nur ein Beispiel das keiner Hoffen will)
Wer ist Schuld?
Richtig, Rollstuhl Nr. 4 denn der hatte keinen Behindertenausweis, also Schuldig!
Warum müssen Erwachsene ihre Fahrzeuge Versichern und eventuell den Führerschein machen und Kleinkinder fahren im Elektro Benz übern Bürgersteig, die Dinger haben keine Zulassung im Berreich der StVzO da ist nichts dran zu Rütteln
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
Warum müssen Erwachsene ihre Fahrzeuge Versichern und eventuell den Führerschein machen und Kleinkinder fahren im Elektro Benz übern Bürgersteig, die Dinger haben keine Zulassung im Berreich der StVzO da ist nichts dran zu Rütteln
Fallen Kinderspielzeuge neuerdings unter die StVO ? Braucht ein Erwachsener einen Führerschein für seinen Rollstuhl, welcher maximal 6km/h fährt ? Wiegt das Kinderspielzeug vielleicht 1,5t, was so im Durchschnitt etwa die Masse eines richtigen Autos ausmacht ?
Das oben angeführte Elektromobil fährt maximal 3,5 km/h. Welche Betriebsgefahr geht von so einem Spielzeug aus ? Jeder Radfahrer ist eine grössere Gefahr. Und selbst die sind nicht versichert.
Ich würde dir ja gerne mal Recht geben, aber du schreibst mitunter sowas von Unsinn. Merkst du nicht selbst, dass dein letzter Beitrag an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten ist ?
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Fallen Kinderspielzeuge neuerdings unter die StVO ? Braucht ein Erwachsener einen Führerschein für seinen Rollstuhl, welcher maximal 6km/h fährt ? Wiegt das Kinderspielzeug vielleicht 1,5t, was so im Durchschnitt etwa die Masse eines richtigen Autos ausmacht ?Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
Warum müssen Erwachsene ihre Fahrzeuge Versichern und eventuell den Führerschein machen und Kleinkinder fahren im Elektro Benz übern Bürgersteig, die Dinger haben keine Zulassung im Berreich der StVzO da ist nichts dran zu Rütteln
Das oben angeführte Elektromobil fährt maximal 3,5 km/h. Welche Betriebsgefahr geht von so einem Spielzeug aus ? Jeder Radfahrer ist eine grössere Gefahr. Und selbst die sind nicht versichert.Ich würde dir ja gerne mal Recht geben, aber du schreibst mitunter sowas von Unsinn. Merkst du nicht selbst, dass dein letzter Beitrag an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten ist ?
Ist das Unsinn?
Was ist den wenn Das Kind mit Seinem E-Auto einen Radfahrer zu Fall bringt?
Ich kann auch einfach die Augen Verschließen und alles ist Gut mich wundert es enorm das solch eine Dümmliche Einstellung von Dir kommt wo Du hier doch mehr als Deutlich gezeigt hast wie Gesetzestreu Du sein willst!
War wohl doch nur Heiße Luft
Ich Denke nicht das ich Dir Profi Erklären muss warum man etwas Verbotenes nicht tun darf,
wobei ich aber das Gefühl habe das nicht das Kinderauto das Problem ist sondern ich,
bei einem x Beliebigen anderen Thema wöre es das gleiche, Neuer Beitrag Neuer Streit!
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
War wohl doch nur Heiße Luft
Dem kann ich mich anschliessen. Da von dir nichts Konstruktives zu erwarten ist, kann man hier schliessen. Du weichst immer mehr vom Thema ab, bringst vollkommen blödsinnige Vergleiche, gehst dafür aber auf keine Frage ein.
Bist du so verbittert, weil du keinen Parkausweis für Behindertenparkplätze bekommen hast ?
Also wir können uns hier weiterhin die Finger Wund Tippen und Abwechselnd unseren Standpunkt Vertreten ob Sinnvoll oder Sinnlos....
Oder wir fangen mal an uns Schlau zu machen und genau da habe ich mal mit Angefangen, einfach mal Googlen.
Selbst Hersteller und Händler dieser KINDERSPIELZUEGE machen darauf Aufmerksam das die Teile im Öffentlichen Straßenverkehr nichts zu Suchen haben und die StVO hats mit § 24 auch Klar deffiniert: VERBOTEN
Punkt
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
und die StVO hats mit § 24 auch Klar deffiniert: VERBOTENPunkt
So ? Im Paragraph 24 steht rein gar nichts zu Elektromobilen für Kinder. Ich vermute aber mal, dass du dich auf Absatz 2 beziehst, wo Krankenfahrstühle und andere als in Absatz 1 genannten Fahrzeuge im Fussgängerbereich gefahren werden dürfen. Hier muss die Geschwindigkeit aber Schrittgeschwindigkeit sein. Mmh, mal überlegen: 3,5 Km/h sind ..?
Und ich werfe dann mal den Begriff -Verkehrsberuhigte Zone- ein, welche früher auch als -Spielstrasse- bezeichnet wurde.