Führerschein B196 nachtragen - absolutes Chaos

Ich habe in etwa 2 Wochen meine 5 Fahrstunden für den B196 / 125 ccm fertig und wollte diesen dann eintragen lassen. Anscheinend ist das Eintragen ein Ding der Unmöglichkeit.
Ich habe meinen Führerschein in einem anderen Wohnort gemacht. Nun benötigt die Führerscheinstelle am neuen Wohnort anscheinend eine schriftlich Abschrift.
Ich habe mit beiden Führerscheinstellen telefoniert. Die eine sagt, ich soll einen Brief schreiben und die Abschrift anfordern, die andere sagt, dass müsse vor Ort direkt in der Führerscheinstelle mit dem Nachweis der Fahrschule gemacht werden und geht nur über die aktuelle Führerscheinstelle selber.
Was ist denn nun richtig? Ich habe jetzt mit 10 verschiedenen Personen gesprochen und bin kein Stück weiter.
Die Krönung ist noch, dass es technisch nicht möglich ist Termine, weil alle Sprechzeiten wegen Corona gecancelt wurden, zu machen und man sich weigert am Telefon einen Termin zu vereinbaren, weil anscheinend irgendeine Online-Terminfunktion auf der Webseite eingebaut werden soll!
Ich bin selbst Bundesbeamtin. So ein Chaos könnte ich mir hier im Amt nicht erlauben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@querys schrieb am 8. Juni 2020 um 12:09:56 Uhr:


So wie cih das jetzt rauslese, hat die ursprüngliche Führerscheinstelle gesagt, bitte per Brief eine Abschrift anfordern.

Ich würde jetzt dahin einen Brief schicken inkl. Kopie des aktuellen Ausweise mit der Bitte ein Anschrift an meine Adresse zu schicken.

Wenn du die hast, würde ich bei der heutigen Führerscheinstelle die Korrektur erbitten (entweder schriftlich oder persönlich).
Die werden die dann antworten, ob denen noch etwas fehlt oder wie es weitergeht.

Die Abschrift von meiner Kartei wird vermutlich so etwas enthalten wie: Führerscheinklasse, erhalten am.. und wo.
Anscheinend wird so ein alltäglicher Vorgang aber nicht einheitlich behandelt. Jeder erzählt einem was anderes und ich würde das Ding selbst abholen, wenn es nicht 350 km weg wäre.

Ich habe jetzt einfach mal einen Brief fertig gemacht und Führerschein + Ausweis als Kopie beigelegt. Wenn die alte Führerscheinstelle nett ist, informieren sie mich, ob man eine Abschrift macht oder nicht. Was nämlich auch noch erschwerend hinzu kommt; die Abschrift wird nicht zu mir nach Hause geschickt, sondern an die neue Führerscheinstelle. Das kann das Bürgerbüro sein, die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle direkt.. kA. Also werde ich wohl alle paar Tage rumtelefonieren dürfen.
Dass man im Jahr 2020 nicht einfach eine email mit Bild verschicken kann, unfassbar.. . Ich signiere meine Unterlagen schließlich auch digital mit meinem Dienstausweis. Digitalisierung ist Neuland - absolut zutreffend.

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Ich habe die hiesige Führerscheinstelle per mail angeschrieben und habe ihr den Text vom BMI Rheinland Pfalz eingefügt. Prompt kam eine Antwort von der selben Person, die ich gestern am Telefon hatte:
"bezugnehmend auf Ihre Mail teile ich Ihnen mit, dass eine Karteikartenabschrift überflüssig ist, wenn ein Kartenführerschein erteilt wurde. Die ausstellende Behörde Ihres Führerscheines sollte dann Ihre Daten an das „Zentrale Fahrerlaubnisregister“ weitergemeldet haben. Die Daten können dann von dort online abgerufen werden."

Es geschehen noch Zeichen und Wunder! 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 8. Juni 2020 um 11:36:36 Uhr:


Ich bin selbst Bundesbeamtin. So ein Chaos könnte ich mir hier im Amt nicht erlauben.

Wenn Bundesbeamte in den Bereichen der Landes- und Kommunalämter mal Mäusschen spielen würden, könnten sie bei diesen eine erschreckende Unkenntnis in Sachen Bundes- und Europarecht erfahren, die im letzteren Fall geeignet wären, dem Bund EU-Vertragsverletzungsverfahren einzubrocken.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 10. Juni 2020 um 14:27:59 Uhr:



Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 8. Juni 2020 um 11:36:36 Uhr:


Ich bin selbst Bundesbeamtin. So ein Chaos könnte ich mir hier im Amt nicht erlauben.
Wenn Bundesbeamte in den Bereichen der Landes- und Kommunalämter mal Mäusschen spielen würden, könnten sie bei diesen eine erschreckende Unkenntnis in Sachen Bundes- und Europarecht erfahren, die im letzteren Fall geeignet wären, dem Bund EU-Vertragsverletzungsverfahren einzubrocken.

Selbstgemachtes Leid. Die haben selten mit EU-Recht zu tun, es gibt wenig Weiterbild in dem Bereich, und wer Ahnung davon hat geht zum Bund oder gut bezahlten Posten die nunmal nicht bei den Kommunen liegen.

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Das hat hier wohl wenig mit "Chaos", Bundes- oder Landesbeamten zu tun, sondern viel mit der mangelnden Sachkenntnis der Auskunftsperson am Telefon.
Es geht hier um simples Tagesgeschäft einer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde, die Erweiterung eines Führerscheins, und nicht um hochkomplizierte Angelegenheiten des Bundes- oder EU-Rechts.

Grüße vom Ostelch

Das Vertragsrecht ist in der Tat sehr kompliziert, da der Bund ab einem bestimmten Schwellenwert eine öffentliche Vergabe machen muss.

Zumindest dieser Fall ist ja nun gelöst.

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 11. Juni 2020 um 00:14:07 Uhr:


Das Vertragsrecht ist in der Tat sehr kompliziert, da der Bund ab einem bestimmten Schwellenwert eine öffentliche Vergabe machen muss.

Da wäre dann die Frage, die hier nicht geklärt werden soll, ob auch die Aufträge der Länder in Sachen Rundfunkveranstaltung darunter fallen könnten? Immerhin sind die Rundfunkbeiträge staatliche Beihilfen, (EuGH C-337/06 und EuGH C-492/17); wäre ja denkbar, daß die Länder die Veranstaltung von Rundfunk bei der Größenordnung von über 8 Milliarden Euro Rundfunkbeitragsmitteln ausschreiben müssten?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 11. Juni 2020 um 09:57:53 Uhr:



Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 11. Juni 2020 um 00:14:07 Uhr:


Das Vertragsrecht ist in der Tat sehr kompliziert, da der Bund ab einem bestimmten Schwellenwert eine öffentliche Vergabe machen muss.
Da wäre dann die Frage, die hier nicht geklärt werden soll, ob auch die Aufträge der Länder in Sachen Rundfunkveranstaltung darunter fallen könnten? Immerhin sind die Rundfunkbeiträge staatliche Beihilfen, (EuGH C-337/06 und EuGH C-492/17); wäre ja denkbar, daß die Länder die Veranstaltung von Rundfunk bei der Größenordnung von über 8 Milliarden Euro Rundfunkbeitragsmitteln ausschreiben müssten?

Das ist nun völlig OT.

Grüße vom Ostelch

Ja, dass der Rundfunkbeitrag vollkommen überteuert ist wegen ein paar wenigen Funktionären die sich dort die Taschen voll machen während in der Hierarchie unten stehende mit befristeten Verträge und Selbstständigkeit geknebelt werden, ist wahr. Dass er deshalb auch viel zu aufgebläht und dringend reformiert oder abgeschafft werden müsste stimmt auch.
Aber was auch stimmt: es wirklich vollkommen am Thema vorbei hier.

Zitat:

@20vw10 schrieb am 11. Juni 2020 um 17:49:16 Uhr:


Aber was auch stimmt: es wirklich vollkommen am Thema vorbei hier.

Ja, schrieb ja auch, daß es hier nicht wirklich diskutiert werden soll; war mal nur so eine Fragestellung.

Edit; bitte um Nachsicht, bin ob des heutigen Ablebens meines Hundes etwas neben mir.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 11. Juni 2020 um 19:19:50 Uhr:



Zitat:

@20vw10 schrieb am 11. Juni 2020 um 17:49:16 Uhr:


Aber was auch stimmt: es wirklich vollkommen am Thema vorbei hier.
Ja, schrieb ja auch, daß es hier nicht wirklich diskutiert werden soll; war mal nur so eine Fragestellung.

Edit; bitte um Nachsicht, bin ob des heutigen Ablebens meines Hundes etwas neben mir.

Wauhoo, als auch Hundebesitzer mein aufrichtiges Beileid. Ich kenne das Gefühl auch.

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