Führerschein A1->A2 2013
Stimmt es dass ich nach 2 Jahren Praxis mit A1 ab 2013 NUR eine praktische Prüfung machen muss um A2 zubekommen?
Oder muss ich auch noch irgendwelche fahrstunden machen? Und wie teuer wäre sowas wohl so in etwa?
Beste Antwort im Thema
hallöchen erst einmal – und immer ruhig blut !!!
für leute, die vor 18.04.1980 den auto-führerschein gemacht haben, bzw. seit 19.01.2013 mindestens
2 jahre im vorbesitz der sog. klasse A1 sind (d.h. <125 ccm/bis 11 kw/ einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg) besteht eben seit 19.01.2013 die möglichkeit des vereinfachten aufstiegs auf A2 (d.h. 12<35 kW,<48 PS und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg )
das bedeutet:
1.) theorie-prüfung entfällt absolut
2.) gestzlich vorgeschrieben ist NUR eine prakt. prüfung, ACHTUNG. von exakt abgekürzten 40 min!!! der fahrlerer hat sich aber vom fahrgeschick
des prüfungsanwärters zu überzeugen bzw. kommen lediglich prakt. übungsstunden in betracht.
2.2) Obligatorisch
aa) Fahren Eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit, bb) Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
cc) Ausweichen ohne Abbremsen, dd) Ausweichen nach Abbremsen.
2.21) Alternativ, wobei aus aa) und bb) je eine Aufgabe auszuwählen ist
aa) Slalom oder Langer Slalom, bb) Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt.
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: sechs.
😁 Bei stufenweisem Zugang und jeweils zweijährigem Vorbesitz von A1 nach A 2 und A2 nach A entfallen die alternativen Aufgaben.
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_07_praxis.php?output=text
so, nun weiter zu den
kosten. ich kann dir einiges dazu sagen, da ich mich bei ca. 20-30 fahrsculen schlau gemacht habe, und das bedürfnis der abzocke ist RIESIG. daher mache ich dich darauf aufmerksam, dass es durchaus fahrschulen gibt, die eben KEINE grundgebühr (z.b. in höhe 50<240 €) erheben, da sie mit recht begründen, dass ich a) keine theorie anfällt und b) keine aufwendungen entstehen. fakt sind lediglich die fahrprakt. übungsstunden! (hier preise 29<55 pro 45 min.)
DAS WIDERUM BEDEUTET:spar dir die grundgebühr, lass dir nichts erzählen, auch wenn die fahrschulen mit irgendwelchen 'aufwendungen etc. daherkommen – es ist reine abzocke!
dann gibt es eine vorstellung zur prakt. prüfung (also die prüfung), d.h. der prüfer muss bezahlt werden und die fahrschule erhebt noch eine gebühr. auch hier schwanken die kosten (98 <170 €). allein diese spanne zeigt, dass sich hier die gleiche misere wie bei der grundgebühr abspielt. die meisten bewegen sich allerdings zwischen 115-130€ . unter 100€ ist klasse, 170€ der schier absolute hammer!
laut TÜV-tabelle fallen bei der ERWEITERUNG, so nennt sich der führerschein von a1 auf a2, exakt derzeit 79,21€ an. ACHTUNG: auch hier verweisen fahrschulen gern auf höhere gebühren und wollen einfach kassieren. gerade gestern hörte ich noch, dass angeblich die tüv-gebühren erhöht worden seien (stand 20.06.2014). großer irrtum! die tabelle ist von anfang 2013, bislang ist nichts geändert worden (übrigens auch laut aktueller auskunft der führerscheinstelle mönchengladbach)
dazu kommt dann noch antrag /erweiterung (ACHTUNG: kein neu-antrag!) beim straßenverkehrsamt: du brauchst u.o. genannten vorzeichen KEINEN erstehilfe-nachweis einzureichen! etc. kosten 40<50€, ganz genau hab ich das gerae nicht vorliegen. sehtest, biometr. passbild, gesundheitsbogen(kriegst du u.a. über die fahrschule) und...noch was....
such mal im internet "fahrerlaubnisprüfung a1 auf a2" "erweiterung a1 auf a2" ..., da findest du weitere hinweise. das allerwichtigste habe ich dir nun erzählt aus meinen eigenen erfahrungen!
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm
und: beim aufsitzen mußt du deine fußsohlen möglichst plan auf dem boden stehen haben. und - du musst seit neustem die prüfung in voller motorradkluft (d.h. + knöchelschonende motorradstiefel !!!) absolvieren.
so, das war's.
ich verstehe den aufruhr hier auf dieser seite ehrlich gesagt - gar nicht.
wenn jemand ne berechtigte frage stellt, hat er/sie doch m.e. ein anrecht auf eine vernünftige antwort!
die sei hiermit gegeben und ich hoffe, dass sie weiterhilft!
ciao und adio
hexenspitz
17 Antworten
merci beaucoup nochmal
für eure überaus freundliche aufwartung !
tipp: ihr seid bereits auf meiner Ignorier-Liste!
?? ???
hexenspitz
ÄHEMMMMMMMMMMMMM!!!!!!!!!!!!!!
Fast 2 Jahre später ...
Dank an Hexenspitz 😉 fand seinen Text interessant.