Frontbügel für V50

Volvo V50 M

Hallöchen.....

hat schonmal jemand einen V50 mit Frontbügel gesehen????

Ich noch nicht,man bekommt, soweit ich gegooglet hab, nicht mal einen als Zubehör zu kaufen.
Wenn doch bitte Ich um zahlreiche Links.

Dankeeee

Beste Antwort im Thema

Zitat:

ICH finde es gut,IHR müsst es nicht gut finden..........

Genau! Mach weiter so!

Es wäre vermutlich auch nicht mein Geschmack, aber ich bin halt ein bisschen spießig 😉. Lustig fände ich es aber schon.

Wieso wird hier nicht mal etwas gelassener mit (wirklicher) Individualität umgegangen??

Wenn hier irgendjemand mal ´ne Kaufberatung anfragt, wird zum Volvo geraten, weil man damit seine Individualität beweisen würde !!
Und wenn jemand mal Fotos von seinem stinknomalen neuen Volvo hier vorstellt, kommen sofort die Gratulationen zu dem toll aussehenden Gefährt .. dabei ist das ein Wagen von der Stange!! Vielleicht aber ja mit super-individuellen Alufelgen! Boah nee, wat für´n eigenständiger Geist wohl dieser Fahrer dann ist! Hahahahaa ..

Aber wehe, man macht mal etwas wirklich Ungewöhnlicheres .. schon heißt es "prollig" und "igitt" und ...

Selbst wenn es nur wenige tatsächlich so abwertend meinen und wohl eher ausdrücken wollen, dass sie es eben selbst nicht so machen würden ..:
Insgesamt sind wir doch ein kleiner Spießerhaufen, oder??

Also VolvoV50C1810: Schraub´s Dir dran und zeig es hier!

18 weitere Antworten
18 Antworten

anstatt zu beraten und ab zu raten ,sagt lieber mal warum man sowas nicht macht.es ist nämlich verboten in deutschland.wenn du so ein ding anbaust brauchste ne ABE-die hast du aber nicht,weil eigenbau.oder kaufst einen für anderen wagen,da steht dann aber der V50 nicht drin.du verlierst die betriebserlaubnis weil deine gesamtlänge überschritten wird.also schreib nicht was von dummheit oder so-an der eigenen nase zupfen.wenns nach dir ginge am liebsten noch ersatzrad hinten dran und schwellerrohre an der seite...man o man,leute giebts.belest euch erst mit der STVZO bevor man sowas in angriff nimmt.

wolffi65

Zitat:

Original geschrieben von wolffi65


anstatt zu beraten und ab zu raten ,sagt lieber mal warum man sowas nicht macht.es ist nämlich verboten in deutschland.wenn du so ein ding anbaust brauchste ne ABE-die hast du aber nicht,weil eigenbau.oder kaufst einen für anderen wagen,da steht dann aber der V50 nicht drin.du verlierst die betriebserlaubnis weil deine gesamtlänge überschritten wird.also schreib nicht was von dummheit oder so-an der eigenen nase zupfen.wenns nach dir ginge am liebsten noch ersatzrad hinten dran und schwellerrohre an der seite...man o man,leute giebts.belest euch erst mit der STVZO bevor man sowas in angriff nimmt.

wolffi65

Zitat:

Original geschrieben von VolvoV50C1810


Hallo,

nach einem Gespräch mit einem Befreundetem Metallbauer habe ich die Lösung gefunden,
selber bauen (lassen) und dann mal ab zum TÜV, mal sehen was sich ergibt.

Was ist denn daran auszusetzen wenn der TE sich so einen Bügel anbaut und diesen dann vom Tüv abnehmen lässt. Man braucht doch nicht für alles ne ABE. Das ganze kann dann per Einzelabnahme abgenommen werden und gut ist.

Ob das dann wirklich alles so klappt sei mal dahingestellt. Ich würde mich vor der ganzen Aktion erstmal mit dem Tüv in Verbindung setzen und die Sachen besprechen, währe ja echt blöd wenn man sich die ganze Arbeit macht und dann wird es nicht abgenommen.

Zitat von "spiegel.de" :

Brüssel - Nach Jahren der Diskussion hat sich das Europäische Parlament am Donnerstag in Brüssel für eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung ausgesprochen. Mit einem teilweisen Verbot von Frontschutzbügeln an Fahrzeugen sollen Radfahrer, Fußgänger und besonders Kinder bei einem Unfall besser geschützt werden. (...)

Ein zunächst geplantes komplettes Kuhfänger-Verbot hatte die EU verworfen, weil die Frontschutzbügel etwa bei einem Zusammenstoß eines Fahrzeugs mit einem Tier die Verletzungsgefahr der Insassen mindern können. Deshalb sollen biegsame Bügel, die nachweislich einen Sicherheitsgewinn an bestimmten Fahrzeugen bringen, weiter genehmigt werden. Die Anbauten müssen dazu einige Prüfungen bestehen, in denen unter anderem ihr Vermögen zur Aufnahme von Aufprallenergie getestet wird.

Für starre Bügel sollen nach Angaben aus dem Parlament bereits vom 1. Juli 2005 an keine Typengenehmigungen mehr erteilt werden. Die Richtlinie gilt auch für leichte Transporter bis 3,5 Tonnen.

Zitat Ende.

-> Also darf dein Frontschutzbügel nicht starr sein, sondern muss sich durch relativ wenig Energie verbiegen können. - Und du brauchst natürlich ne teure TÜV-Einzelabnahme durch einen TÜV-Ingenieur, mit Materialgutachten und und und... - Denke wird sehr teuer. - Mein Bruder wollte das mal für Chromfelgen aus den USA machen,die dort zu tausenden problemlos durch die Gegend rollen. - Hier in Deutschland brauchen die Dinger ne extrem teure Einzelabnahme mit Materialgutachten, Festigkeitsgutachten usw. usw. - War nicht zu bezahlen.

florian-die frontbügel bekommst nur eingetragen wenn sie eine abe haben-für selbstbau bekommst du keine,kannst du vergessen.im lkw-bereich ist es auch nicht mehr erlaubt,obwohl es die serienmäßig giebt.(gesamtlänge)ich war lkw fahrer und hab genug leute kotzen sehen auf der bab die in die nächste werkstatt zum abbauen mußten.
beim v50 haste keine chance weil es keine für ihn giebt.der tüv-mann der das ding abnimmt steht halb im knast wenn es schwirigkeiten mit dem ding giebt-mein name würd ich nicht geben.egal welches gutachten vorliegt.
mir solls egal sein was er macht,aber erlaubt ist es nicht und wird es legal nicht zugelassen bekommen.bevor das ding entsteht geh zum tüv und frag einfach an,dann weißte woran de bist.

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen