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Frankreich-Pendler - Wer von euch hat seine Sicherheitsausstattung schon aktualisiert?

Themenstarteram 5. März 2012 um 15:59

Hi,

wie die Frankreich-Pendler unter uns sicherlich schon wissen, wird der Alko-Tester ab dem 1. Juli 2012 zur Pflichtausstattung aller Kraftfahrzeuge, die sich im Land bewegen:

Mehr dazu hier:

http://www.badische-zeitung.de/.../...t-alkoholtest-set--56586963.html

Wer von euch hat sich schon einen beschafft und im Auto deponiert und wieviel habt ihr für das Gerät bezahlt?

Beste Antwort im Thema

es sollen ab auch 2015 Trockenfrösche mitgeführt werden, falls man liegenbleibt, soll man eine Notfallration dabei haben:D:D

Gruß Borstel

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am 5. März 2012 um 19:56

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze

besoffene politiker sollten eben keine gesetze / verordnungen erlassen dürfen ... auch in frankreich nicht.

Überall das Gleiche:

Wasser predigen und Wein saufen, die Banditos !;):rolleyes:

Themenstarteram 5. März 2012 um 19:56

Bei Merkozy wird eben nicht nur geredet, sondern gehandelt...:D ;) :p

am 5. März 2012 um 20:01

Bringen Sie zu Ihrer Vehaftung ihre eigenen Hanschellen mit.

 

Themenstarteram 5. März 2012 um 20:03

Im Gegensatz zu den Handschellen haben die Alko-Tester den Vorteil, daß der Fahrer damit schon im Vorfeld eines Kontaktes mit der Staatsmacht etwas anfangen kann...

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze

besoffene politiker sollten eben keine gesetze / verordnungen erlassen dürfen ... auch in frankreich nicht.

nee, nicht besoffen sondern eher bekifft. Wird ja auch vom Röhrchen nicht angezeigt. Die können ja dann beruhigt weiter machen, Die Politiker meine ich :eek::rolleyes::D.

 

Gruß MIFIA4

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Es müssen ja nicht die elektronischen Geräte sein; die Einmal-Röhrchen mit Indikator reichen auch.

Ich denke, daß sich kaum eine nennenswerte Zahl von Spanien- oder Frankreich-Urlaubern dadurch von ihren Gewohnheiten abbringen lassen. Kurz an der Tankstelle gekauft, ins Handschuhfach gelegt und gut ist's. Warnwesten hat ja inzwischen auch so gut wie jeder im Fahrzeug.

Du vergleichst IMHO Äpfel mit Birnen. Die Warnweste ist oft sogar billiger als die in der BZ genannten <=5EUR, dürfte bei nur gelegentlicher Nutzung (was ja in Privat-PKW normal ist) mehrere Autoleben überleben, hat im Fall der Fälle einen praktischen Nutzen und ist in vielen Ländern Vorschrift (in D z. B. für gewerblich genutzte Fahrzeuge) und deswegen inzwischen bei vielen Autos zumindest eine dabei.

Der Alk-Test ist wg. dem Verfallsdatum über die Jahre betrachtet deutlich teurer, ein besoffener Fahrer wird so oder so fahren, zumindest in D hat das Ergebnis sowieso keinerlei rechtliche Bedeutung (die Alk-Tester der Polizei sind nicht umsonst sauteuer und selbst deren Ergebnisse gelten vor Gericht nicht, weswegen die Blutprobe genommen wird) und außerdem sehe ich die Gefahr des gezielten "an die Grenze saufens", also eine Erhöhung des durchschnittlichen Alk-Pegels im Straßenverkehr. IIRC gab's in D ja schon mal Alk-Tester in Discos, wodurch dann letzteres passiert ist.

Ich sehe darin lediglich eine Verkaufsförderung.

notting

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX

Die Alkoholtester sollen bestätigen, dass man eine Straftat (Alkohol am Steuer) begangen hat.

Man kann es auch andersherum sehen. Die Alkotester entlasten den Fahrer (wenn er wirklich nichts getrunken hat).

Schon mal was von Unschuldsvermutung gehört?! Das ist ein extrem wichtiger Rechtsgrundsatz - der leider immer weiter ausgehöhlt wird...

notting

Themenstarteram 5. März 2012 um 20:12

Zitat:

Original geschrieben von notting

... zumindest in D hat das Ergebnis sowieso keinerlei rechtliche Bedeutung...

Deswegen habe ich ja schon im Eröffnungsbeitrag darauf hingewiesen, daß es sich um eine in Frankreich geltende Lösung handelt, die für Deutsche nur dann von Bedeutung ist, wenn sie in ihrer Eigenschaft als Kraftfahrzeugführer in Frankreich aufhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von notting

... zumindest in D hat das Ergebnis sowieso keinerlei rechtliche Bedeutung...

Deswegen habe ich ja schon im Eröffnungsbeitrag darauf hingewiesen, daß es sich um eine in Frankreich geltende Lösung handelt, die für Deutsche nur dann von Bedeutung ist, wenn sie in ihrer Eigenschaft als Kraftfahrzeugführer in Frankreich aufhalten.

Du hast mein Posting nicht richtig verstanden. In der BZ stand im Artikel gar nix darüber, in wie weit die Ergebnisse dieser Tests rechtlich verwertbar sind.

notting

Themenstarteram 5. März 2012 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von notting

In der BZ stand im Artikel gar nix darüber, in wie weit die Ergebnisse dieser Tests rechtlich verwertbar sind.

Stimmt.

Aber das ist ja zur Zeit auch noch garnicht das Thema. Es geht ja erst einmal um die praktische Umsetzung der neuen französischen Verordnung zum Mitführen der Alko-Tester.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von notting

In der BZ stand im Artikel gar nix darüber, in wie weit die Ergebnisse dieser Tests rechtlich verwertbar sind.

Stimmt.

Aber das ist ja zur Zeit auch noch garnicht das Thema. Es geht ja erst einmal um die praktische Umsetzung der neuen französischen Verordnung zum Mitführen der Alko-Tester.

Warum sollte ich etwas bezahlen und mitnehmen, das für absolut nix gut ist? EDIT: Ich empfinde das als jemand, der beim Fahren noch nie zuviel Alk intus hatte, als pauschale Bestrafung.

notting

Themenstarteram 5. März 2012 um 20:20

Zitat:

Original geschrieben von notting

Warum sollte ich etwas bezahlen und mitnehmen, das für absolut nix gut ist?

Weil du sonst ab November 2012 ein Bußgeld riskierst, wenn du in eine Kontrolle kommst und danach gefragt wirst. Es steht dir natürlich nach wie vor frei, das Risiko einzugehen und nichts mitzuführen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von notting

Warum sollte ich etwas bezahlen und mitnehmen, das für absolut nix gut ist?

Weil du sonst ab November 2012 ein Bußgeld riskierst, wenn du in eine Kontrolle kommst und danach gefragt wirst. Es steht dir natürlich nach wie vor frei, das Risiko einzugehen und nichts mitzuführen.

Du befolgst also ganz offensichtlich total blind Gesetze, egal wie blödsinnig bzw. egal wie offensichtlich der Verstoß gegen grundlegendere Gesetze ist (das BVerfG hat ja in D in den letzten Jahren viele Gesetze kassiert...). Hoffentlich geht das für dich eines Tages ganz böse ins Auge...

notting

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Es müssen ja nicht die elektronischen Geräte sein; die Einmal-Röhrchen mit Indikator reichen auch.

Ich denke, daß sich kaum eine nennenswerte Zahl von Spanien- oder Frankreich-Urlaubern dadurch von ihren Gewohnheiten abbringen lassen. Kurz an der Tankstelle gekauft, ins Handschuhfach gelegt und gut ist's. Warnwesten hat ja inzwischen auch so gut wie jeder im Fahrzeug.

Zwei Plastiktests für vielleicht 5 Euer gekauft und zum Bordwerkzeug gelegt.

Ärr Wachtmaister. Isch abe gar kein Andschufach. :D

Themenstarteram 5. März 2012 um 20:29

Zitat:

Original geschrieben von notting

Du befolgst also ganz offensichtlich total blind Gesetze, egal wie blödsinnig bzw. egal wie offensichtlich der Verstoß gegen grundlegendere Gesetze ist (das BVerfG hat ja in D in den letzten Jahren viele Gesetze kassiert...).

Ich kann dir versichern, daß das BVerfG seit seiner Gründung nicht ein einziges französisches Gesetz kassiert hat. Die Befugnisse des BVerfG beschränken sich nämlich nur auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

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