Fragen zur Schadenregulierung
Dieses Thema kommt hier wahrscheinlich ständig vor, allerdings habe ich selbst absolut keine Ahnung von der Materie und eine ausführliche Internetsuche konnte nicht alle Fragen beantworten.
Folgendes:
Heute fuhr jemand in das geparkte Auto eines Freundes. Polizei kam und hat alles aufgenommen.
Wie ich rauslesen kann, kann man sich einen Gutachter aussuchen, vorraussgesetzt der Schaden ist höher als 750-1000€. Nur vorher kann man das ja nicht immer so genau Einschätzen. Ich habe mal Bilder eingestellt, vielleicht habt ihr da schon eine grobe Einschätzung.
Zudem zahlt die gegnerische Versicherung ja auch einen Rechtsanwalt. Gibt es hier auch eine Schadenhöhe, die erreicht sein muss, wie beim Gutachten? Kann man direkt einen Beauftragen mit der Schadenregulierung oder erst bei Problemen?
Beim Aufprall würde das Auto auch ein paar Centimeter zum Bordstein gedrückt und die Felge auf der anderen Seite hat ebenfalls einen Schaden erlitten. Da ich mir gut vorstellen kann, dass die Versicherung hier auch Probleme machen wird, wollte ich nun mal nach der besten Vorgehensweise fragen.
P.S Es handelt sich um einen BMW 116i (EZ 2006).
Beste Antwort im Thema
Die Anwaltskosten gehören immer zum erstattungsfähigen Schaden. Der Sachschaden auf den Fotos ist sehr hoch. Eine vollständig fachgerechte Reparatur wird in der Tendenz bei 5.000,- + x liegen (Seitenwand + Tür neu + Lack). Ich würde direkt zum Anwalt und eigenem Sachverständigen anraten.
20 Antworten
Das sagt auch keiner. Die notwendige Erfahrung hängt sicherlich nicht vom Titel ab. Es darf aber nichts angenommen werden, was man nicht bewältigen kann.
Zitat:
Dabei solltest Du darauf achten, dass Du nicht die falsche Bearbeitung der konkreten Fälle rügst, sondern deren Mandatsannahme bei fehlender Sachkompetenz. Nur das Letztere beinhaltet den berufsrechtlichen Verstoß.
Dann war das aber arg missverständlich ausgedrückt. Und es dürfte doch wohl eher um die Fach- als die Sachkompetenz gehen.
Das Gutachten wurde gemacht und das Ergebnis ist doch etwas höher als erwartet:
-Reparaturkosten 5400€
-Wiederbeschaffungswert 5800€
-Restwert 2000€
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Hallo,
das ist ein Fall, in dem spätestens jetzt ein Anwalt eingeschaltet werden sollte. Der Versicherer wird voraussichtlich in Richtung wirtschaftlicher Totalschaden argumentieren wollen.
Gruß Rainer