Fragen über Fragen
Wie schon erwähnt, habe ich einen clk ohne Betriebsanleitung gekauft. Daher weiter mit der Fragerei:
1) Ist die Rückenlehne nicht umklappbar? 1:2 oder 2:3? Ich dachte, ich hätte davon gelesen. War das ein Extra? Oder gab es das erst bei den Mopf-Modellen?
2) Meine Scheinwerfergläser vorne (aus Plexiglas o.ä.) sind matt, v.a. das Fernlicht ist ausgesprochen mies. Gibt es bewährte Hausmittel (Spüli, Haarshampoo, Topfschwämme o.ä.) ?
3) Die automatische Rückstellung des rechten Vordersitzes nach Umklappen der Rücklehne funktioniert nicht mehr richtig. Ich kann den Sitz aber mittels der Schalter in der Tür wieder in die richtige Position bringen. Kann es sein, dass ich den Sitz überbelastet habe durch die gestrige Mitnahme einer mindestens 110 kg schweren Person?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@happy_franz
aufbereitung lohnt sich meiner Ansicht nach nicht, sehr aufwändig und das Ergebnis ist nicht gerade befriedigend.
Ich habe meine Scheinwerfer ausgetauscht nachdem sie bei der HU als "erheblicher Mangel" festgestellt wurden.
Habe mir zwei bestellt:Allerdings musst du den vorderen Kotflügel abbauen, kein Hexenwerk, siehe beiliegende Anleitung.
Wenn mans einmal gemacht hat gehts fix (komplett max. 3 Std.)
Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat, bitte andere nicht damit auch noch verwirren. Wenn der TE Xenon drin hat, wird es beim Austausch richtig teuer. Selbst die Fliegenklatschen Xenon kosten ca. 290,-€ +/-. Ein neuer originaler liegt bei über 800,-€
Sicher ist eine Scheinwerferaufbereitung, streng gesetzlich genommen, illegal. Aber, wenn man es top macht oder machen lässt, sieht es keine Menschenseele, das bestätigt dir auch jeder TÜV Prüfer.
Zum Wechseln muß nur der Stoßfänger runter und KEIN Kotflügel, wer erzählt denn so einen Unsinn?!
Und jetzt bitte nicht damit kommen "ich hab das aber so gemacht"! Wenn Du in den Fluß springst, spring ich auch nicht hinterher.
16 Antworten
Übrigens, als ich beim TÜV war, hat der TÜV Prüfer zu mir gesagt , das er dieses mal meine Scheinwerfer noch nicht bemängelt , aber ich solle doch Neue einbauen und auf keinen Fall die alten mit dem Polierset, das beim Händler gegenüber um ca.26 € zu kaufen wäre , Polieren.......Hab gesagt , das würde ich niiieeee tun.......
Was sagt uns das ? Die Prüfer sind auch nur Menschen .......(natürlich Spaß)
Grüße aus dem Rems Murr Kreis
Zitat:
@mbman4163 schrieb am 4. Juni 2018 um 17:00:35 Uhr:
Endlich mal wahre Worte.
Der Gewinn an Sicherheit, durch bessere Sicht steht im Vordergrund.
Das durchs polieren ein Tausendstel mm.
verloren geht , merkt kein Mensch.
Stimmt, Hajott hat da voll und ganz Recht nur der TÜV Prüfer muss natürlich darauf hinweisen das Polieren und / oder Lackieren Illegal ist jede andere Aussage von ihm wäre einfach Dumm 🙂
zumal ja das Aufpolieren keine verräterischen Spuren hinterlässt, da schaut es bei Scheinwerfern ohne "E" Nummer vom Billigjodel schon ganz anders aus🙂