Fragen über Fahrzeugverkauf Modaität
Guten Abend liebe Gemeinde,
es geht um ein Verkauf meines Fahrzeuges im Wert von 40.000 Euro.
Der Käufer (Österreicher) hat eine Person (Österreicher) beauftragt, mit mir zu verhandeln und das Fahrzeug zu kaufen. Folgende Modalität wurden vereinbart:
-5.000 Überweisung nach von mir komplett ausgefülltem Kaufvertrag nach mehrstündigen Gesprächen (positiv)
-35.000 in Bar bei Fahrzeugabholung persönlich, man geht gemeinsam zur Zulassungsstelle, ich melde ab, er meldet kurzzeitig an und fährt nach AT.
Er hat mir alle Informationen des Käufers samt Ausweisnr. mitgeteilt, sodass ich den Kaufvertrag erstellen kann, dass ich die Summe vorab überwiesen bekomme. Der Käufer scheint ein Unternehmer zu sein, wenn man ihn googlet, findet man Firmen, in der er als CEO fungiert bzw. Gründer.
Daher meine Frage: Ist das alles so in Ordnung? Bin relativ unerfahren was Privatverkäufe angeht
1. ist das ein Problem, wenn er für jemand anderen ein KFZ erwirbt?
2. Habe ich ein Problem mit dem Geldwäschegesetzt (GWG) In Bezug auf 35.000€ bar? Ich habe natürlich Belege etc. aber muss ICH nachweisen, warum die Transaktion so verlief mit Käufer/"Vermittler" und ob der Käufer diese Summe legal erworben hat etc?
Vielen Dank, falls ich was vergessen habe einfach fragen, ich ergänze so schnell ich kann.
Der Kaufvertrag und Überweisung sollen morgen sein, Fahrzeug-Kauf-Übergabe nächsten Dienstag.
3 Antworten
Das klingt so weit ganz positiv. Was mich wundert, ist eben die Bezahlung des Fahrzeuges, bzw des Großteils in bar.
Normalerweise sind derartige Summen bei den Autofirmen als Barzahlung praktisch wegen des Geldwäschegesetzes nicht mehr zu entrichten. Andererseits ist Barzahlung bei Privatverkäufen üblich.
Ob das Geld legal erworben wurde, musst Du nicht vor dem Kauf untersuchen, so lange kein Grund vorliegt, den man der Polizei o.a. melden müsste.
Es erscheint mir auch durchaus logisch, daß der offensichtlich vielbeschäftige Mann den Wagen nicht selbst abholt, sondern jemanden beauftragt.
Andererseits, und in Unkenntnis der österreichischen Gesetze, wundert es mich ein wenig, wenn jemand, der offensichtlich Geschäftsführer mehrerer Firmen ist, den Wagen nicht auf die Firma anmeldet. Hierzulande werden derartige Autos zu annähernd 100 % als Firmenwagen angemeldet. Aber das ist ja letztlich seine Sache.
Da EU-Land, entfällt für den Käufer auch die Einfuhrumsatzsteuer, insoweit gibt es auch keine Probleme.
Ich würde den Käufer noch mal direkt kontaktieren mit Daten (email oder telefonnummer) die man im Netz gefunden hat, evtl. über sein Büro? halt irgendwie so .... um kurz nachzufragen ob er auch wirklich was von seinem Kauf weiß..😉
Auf keinen Fall Kontaktdaten nutzen die dir vom Mittelsmann mitgeteilt wurden, das könnte dann im worst case fake sein ...
Ansonsten sehe ich da jetzt auch nichts Dramatisches, bis auf das "mehrstündige" Verkaufsgespräch finde ich seltsam, würde ich nicht machen ... das klingt für mich aus deinem Text wie einen besoffen geredet, aber vielleicht haben sich auch nur zwei Laberbacken gefunden ... (Spass)😕😁😁
Alles kein Problem mit so einem Ablauf.
Ich würde mit dem Käufer auf die Bank gehen, um das Geld auf's Konto - oder wenigstens um zu überprüfen ob es echtes Geld ist - vor dem abmelden des Fahrzeugs.
Mir ist immer wichtig beim Verkauf von hochpreisigen Fahrzeugen eine Besichtigung und Abwicklung zu einer christlichen Zeit, d.h. nicht spät Abends, oder Nachts. Wäre mir zu hohes Risiko.
Die Bank fragt nur nach, woher das Geld kommt - vom Autoverkauf - mehr will meine Bank nie wissen.
Und wer nun im Kaufvertrag als Käufer steht, ist ziemlich wurschd für dich.