Fragen an euch bezüglich der Regulierungsdauer eines KH Schaden
Hi,
ich bräuchte mal euere Erfahrungen.
Nach telefonischer Mitteilung und nach Zusendung des Unfallgutachtens mit Bitte um Kostenübernahme habe ich nun fast vier Wochen nichts mehr von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nichts mehr gehört. Die gesetzte Frist wurde versäumt.
Wie gehe ich am Besten dagegen vor?
Viele Grüße
Thomas
31 Antworten
War allgemein gehalten als Antwort auf das Regulierungsverhalten der Versicherungen. Da werden ständig entgegen der Rechtsprechung Kürzungen vorgenommen, die im Klageweg korrigiert werden können.
Der TE will ja fachgerecht in der Mercedes-Werkstatt reparieren lassen. Da muss er nur aufpassen, dass ihm keine sog. Referenzwerkstatt untergeschoben wird, die deutlich günstiger und mind. genauso gut repariert - zumindest nach Behauptung der sog. Kontrollfirmen (Control€xpert u.a., kennen die Werkstatt zwar nicht, macht sich aber immer gut - wobei oft genug die im Kontrollbericht aufgeführten Stundenverrechnungssätze nicht mehr aktuell sind).
Warum sollte man die Versicherung nicht vorher verklagen? Auf Basis des Gutachtens, halt noch ohne MwSt.. Und nach erfolgter Reparatur schwenkt man von der fiktiven auf die tatsächliche Abrechnung um und erhöht die Klage entsprechend.