Fragen an euch bezüglich der Regulierungsdauer eines KH Schaden

Hi,
ich bräuchte mal euere Erfahrungen.

Nach telefonischer Mitteilung und nach Zusendung des Unfallgutachtens mit Bitte um Kostenübernahme habe ich nun fast vier Wochen nichts mehr von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nichts mehr gehört. Die gesetzte Frist wurde versäumt.

Wie gehe ich am Besten dagegen vor?

Viele Grüße

Thomas

31 Antworten

Dazu bedarf es keiner Glaskugel, das "vorher" Kürzen übernehmen so Unternehmen wir "Control€xpert" gerne auch mit Verweis auf Referenzwerkstätten, deren Verrechnungssätze deutlich günstiger sind - oftmals werden aber nicht die aktuellen Sätze angegeben, sondern die vom Vorjahr.

Das ist mir durchaus bekannt, aber das war nicht mein Punkt.

Es geht mir darum, dass eine vorab zugesicherte Kostenübernahme "dem Grunde nach" nicht verhindern kann, dass die Versicherung hinterher die Rechnung nicht vollständig bezahlen will.

(Natürlich spricht für den Fragesteller rechtlich nichts dagegen, im Vorfeld die Versicherung einzuladen des Gutachten nach ihrem Belieben zu kürzen und sich danach eine Werkstatt zu suchen, die nach diesen Maßgaben die Reparatur durchführt)

Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 4. Juli 2024 um 08:02:29 Uhr:



Höhere Priorität bekommt man nur mit einem Anwalt.

Das würde ich so nicht sagen. Ich habe schon davon gehört, dass Anwaltspost auch gern mal ganz unten im Stapel landet.

So what... Was durchaus helfen kann.. Ein Anruf und ein freundliches Gespräch, in welchem man sein Ziel klar definiert und direkt auf mögliche Konsequenzen (bspw. Hinzuziehen von Anwalt oder SV) hinweist. Als Wirtschaftsunternehmen wird man solche Schäden dann gewiss priorisiert bearbeiten.

Ich verstehe das Problem nicht ganz. Bei BMW gibt man einfach das Auto ab, unterschreibt ein paar Papiere für Anwalt, Gutachter usw., bekommt einen Leihwagen und holt es später repariert wieder ab. Mit Zahlungen, Anwälten Versicherungen usw. hat man da selbst nichts zu tun.

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Das sollte man bei einem eindeutigen Haftpflichtschaden immer so machen, auch völlig unabhängig von einer Automarke wie BMW ...😁

Gutachter+Anwalt und die sollen machen... wofür sie von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden... ach so und natürlich einen Termin in einer Werkstatt klarmachen ... die den Wagen reparieren soll, sofern das gewünscht ist ..

Sorry Te, dein Fehler war halt die Sache selbst in die Hand zu nehmen... es zeigt sich halt immer wieder ... jede Kommunikation mit der generischen Versicherung als kleine private Leuchte ? ist verschwendetet Lebenszeit ... ist leider so....

Obwohl ich 4 Wochen noch nicht lange finde, aber i.d.R. hast du mit den Zahlungsflüssen nichts zu tun ... Gutachter, Anwalt und Werkstatt rechnen dann mit der Versicherung ab ... einzig die Pauschalen, Wertminderung, Nutzungsausfall, falls kein Ersatzwagen nötig, trudelt dann auf deinem Konto direkt ein... sofern noch möglich, würde ich das an einen Anwalt abgeben, habe einfach im Hinterkopf ... bei Versicherungen sitzen Profis, die machen den ganzen Tag nichts anderes, als hart daran zu arbeiten nichts bis wenig, oder so spät wie möglich zu zahlen......das Spiel kannst du nur verlieren...😉

Hi, schon mal danke für die Rückmeldungen.

Ich habe die Angelegenheit an einen Anwalt abgegeben, weil bisher jede Rückmeldung fehlt. Der Schaden ist jetzt vier Wochen her.

Da der Schadenhergang aufgrund Schuldeingeständnis mit Zeugen klar ist, kann die Versicherung höchstens an dem Gutachten des unabhängigen Gutachters herummäkeln.
Aber da ich den Schaden eh abtreten werde, soll mir das egal sein.

Kommt keine Zusage, gibt es kommende Woche eine Klageschrift.

Zitat:

@racinggreen schrieb am 5. Juli 2024 um 10:17:45 Uhr:



Aber da ich den Schaden eh abtreten werde, soll mir das egal sein.

Das ist dir nur so lange egal bis dir die Werkstatt den noch offenen Differenzbetrag in Rechnung stellt den die Versicherung in Abzug bringt.

Abtretungserklärung und gut ist es, ist ein Wunschdenken.

Mach ihm mal keine Angst ... eigentlich läuft die Sache, sobald ein fähiger Anwalt die Sache betreut ..eine Woche halte ich jedoch für zu kurz ... ich kenne es so, bevor da irgendeine Klageschrift losgetreten wird, gibt es ein paar schriftwechsel zwischen Anwalt-Versicherung.

Die Versicherungen haben genug Anspruchsteller "Helden" die es als juristische Laien immer wieder selbst versuchen und dort sparen sie natürlich ohne Ende, ohne das die Geschädigten es oftmals merken...das sie garnicht das bekommen haben was ihnen zusteht..🙄

Zitat:

@tartra schrieb am 5. Juli 2024 um 13:01:36 Uhr:


Mach ihm mal keine Angst ... eigentlich läuft die Sache, sobald ein fähiger Anwalt die Sache betreut ..eine Woche halte ich jedoch für zu kurz ... ich kenne es so, bevor da irgendeine Klageschrift losgetreten wird, gibt es ein paar schriftwechsel zwischen Anwalt-Versicherung.

Die Versicherungen haben genug Anspruchsteller "Helden" die es als juristische Laien immer wieder selbst versuchen und dort sparen sie natürlich ohne Ende, ohne das die Geschädigten es oftmals merken...das sie garnicht das bekommen haben was ihnen zusteht..🙄

Tja, hoffen wir das Beste.
Aber scheinbar glaubt man bei der Versicherung, mit der zeitlichen Verzögerung Geld einsparen zu können.
Jetzt zahlt sie auch noch den Anwalt.
Hätte nicht sein müssen.

Mit Verzögerung und nicht/weniger Zahlen sparen Versicherungen Millionen .. Milliarden ? ein ... sonst würden sie es nicht machen...

Klar für uns kleine Leuchten macht mal ein paar Hunderter oder Tausender mal ein paar Wochen mehr im Geldmarkt ETF (ähnlich Tagesgeldkonto) nur cent aus... für eine Versicherung ein paar Millionen im Jahr hochgerechnet ein paar Wochen länger auf dem eigenen Geldmarkt ETF ... das lohnt sich....für sie...😉

Da gibt es nur eine Antwort - Klage erheben. Idealweise mit RS im Rücken, aber bei Reparatur in der Werkstatt mit Rechnung würde ich das auch ohne RS machen. Schließlich trägt das Risiko, dass die Werkstatt eine zu hohe Rechnung stellt, der Schädiger. Der Geschädigte tritt dann seine etwaigen Ansprüche gegen die Werkstatt an die Versicherung ab und die darf sich dann mit denen auseinandersetzen.

Wenn der Geschädigte den Reparaturauftrag erteilt kann er abtreten was er will. Zum Schluß ist er der die Rechnung zahlt.

Nicht verstanden?
1. Der Geschädigte zahlt die Rechnung.
2. Der Geschädigte verklagt den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung (des Restbetrages).
3. Da das Reparaturkostenrisiko der Schädiger trägt, werden dieser und seine Haftpflichtversicherung entsprechend verurteilt, bekommen im Gegenzug etwaige Regressansprüche (wegen überhöhter Rechnung, nicht notwendige Reparaturen) gegen die Werkstatt abgetreten und können sich dann bei der Werkstatt schadlos halten.

Das ist halt das Schöne, wenn offiziell repariert worden ist.

Im vorliegenden Fall hat aber der Geschädigte noch überhaupt keinen Reparaturauftrag erteilt und will vorher schon die Versicherung verklagen?!

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. Juli 2024 um 21:11:28 Uhr:


Im vorliegenden Fall hat aber der Geschädigte noch überhaupt keinen Reparaturauftrag erteilt und will vorher schon die Versicherung verklagen?!

Ja, das macht man vorher 🙂

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