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Fragebogen für Kfz-Schäden von gegnerischer Versicherung erhalten
Hallo zusammen,
kurze Vorgeschichte:
mein Auto war geparkt und mir hat jemand den Außenspiegel beschädigt, selber die Polizei gerufen (oder evtl. waren die zufällig am Ort) und den Unfall aufgenommen inkl. Skizze.
Unfallverursacher hat mir auch eine Nachricht an die Windschutzscheibe fest gemacht, "Sorry hab deinen Außenspiegel erwischt" mit Name und Handynummer.
Habe das Ganze erst nach einigen Tagen gesehen weil ich nicht jeden Tag Auto fahre und dem Gegner mitgeteilt dass ich zum ATU fahre zwecks Kostenvoranschlag.
War noch bei der Polizeit weil ich mich dort melden sollte, war aber dann wohl ein bürokratischer Fehler von der Polizeibeamtin weil mir vor Ort mitgeteilt wurde dass ein persönliches Vorsprechen nicht nötig sei.
Habe dann den Kostenvoranschlag an den Gegner geschickt, reibungsloser Telefon- und Mailkontakt mit der Person inkl. der Nachricht dass das Ganze nun bei der gegnerischen Versicherung vorliegt.
Nun erhielt ich eine Nachricht der gegnerischen Versicherung mit der Bitte einen Fragebogen für KFZ-Schäden auszufüllen.
Da ich keinerlei Erfahrung mit sowas habe frage ich mich ob das eine korrekte Vorgehensweise der Versicherung ist und ob ich rechtlich was falsch machen könnte wenn ich das jetzt ausfülle.
Wollte den Bericht der Polizei kopieren und zusammen mit dem leeren Fragebogen und kurzem Mailtext zurück schicken.
Wir sprechen hier über Gesamtkosten lt. ATU von ca. 150€
Wo mir vor Jahren bei meinem ersten Unfall jemand hinten drauf gefahren ist wurden mir ohne Fragenbogen o.ä. ca. 650€ von der damaligen gegnerischen Versicherung überwiesen für die Heckstoßstange.
Aktuelle gegnerische Versicherung ist der ADAC, evtl. hilft das weiter.
Vielen lieben Dank für kommende Antworten
EDIT
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HelmutWenz schrieb am 9. Mai 2016 um 12:33:54 Uhr:
Im Übrigen finde ich die Bezeichnung "Anspruchssteller" zum Kotzen, da diese unterschwellig suggeriert, man wolle die Versicherung betrügen.
Handelt sich in deinem Fall dann wohl eher um Autosuggestion

so viel Fantasie muss man auch erstmal haben...
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26 Antworten
"Ansprüche stellen" ist im Deutschen negativ besetzt. Wenn hier einige diese Feinheiten der deutschen Sprache nicht verstehen, so sollten diese sich dazu nicht äußern.
Im Übrigen habe ich auch nichts gegen Fragebögen. Nur sollten diese klar und deutlich verständlich sein. Genau das aber ist nicht im Sinne der Versicherer, die auf jede Art versuchen, sich ihren Verpflichtungen zu entziehen.
Zitat:
@HelmutWenz schrieb am 10. Mai 2016 um 08:12:59 Uhr:
"Ansprüche stellen" ist im Deutschen negativ besetzt.
Wo ist das definiert?
Für mich ist das ein völlig neutraler Satz, der so im Versicherungsrecht nun mal vorkommt.
Ich würde solche Fragebogen grundsätzlich ignorieren.
Die schickt die Versicherung nur deswegen um dir im Anschluss einen Strick drauß drehen zu können.
Zitat:
@MaxMueler schrieb am 10. Mai 2016 um 08:52:51 Uhr:
Ich würde solche Fragebogen grundsätzlich ignorieren.
Die schickt die Versicherung nur deswegen um dir im Anschluss einen Strick drauß drehen zu können.
Aber kann man mir einen Strick draus drehen wenn für solch ein Vorhaben evtl. notwendige Informationen von mir nicht ausgefüllt worden sind da ich z.B. unsicher bin oder es generell nicht weiß?
Gruß
Zitat:
@MaxMueler schrieb am 10. Mai 2016 um 08:52:51 Uhr:
Ich würde solche Fragebogen grundsätzlich ignorieren.
Die schickt die Versicherung nur deswegen um dir im Anschluss einen Strick drauß drehen zu können.
Sorry aber das ist ein total unqualifizierter Beitrag. Der Fragebogen ist vollkommen neutral und lässt die Versicherung verstehen worum es geht.
Zitat:
@CarDriverCGN schrieb am 10. Mai 2016 um 09:18:20 Uhr:
Zitat:
@MaxMueler schrieb am 10. Mai 2016 um 08:52:51 Uhr:
Ich würde solche Fragebogen grundsätzlich ignorieren.
Die schickt die Versicherung nur deswegen um dir im Anschluss einen Strick drauß drehen zu können.
Aber kann man mir einen Strick draus drehen wenn für solch ein Vorhaben evtl. notwendige Informationen von mir nicht ausgefüllt worden sind da ich z.B. unsicher bin oder es generell nicht weiß?
Gruß
Wenn du dir unsicher bist lass das Feld frei, aber persönliche Angaben, Angaben zum Fahrzeug etc. musst du machen, sonst bearbeitet das keiner.
Zitat:
@CarDriverCGN schrieb am 10. Mai 2016 um 09:18:20 Uhr[/url]:
Aber kann man mir einen Strick draus drehen wenn für solch ein Vorhaben evtl. notwendige Informationen von mir nicht ausgefüllt worden sind da ich z.B. unsicher bin oder es generell nicht weiß?
Gruß
querys hat Recht. Lass dich hier nicht verunsichern.
Am besten Ignorieren den Quatsch von diesem User.
Jeder darf machen, wie er will.
Aber dann nicht wundern, wenn man plötzlich Abzüge in der Abrechnung hat!
Was weiß ein Gutachter schon, wie eine Versicherung arbeitet!
Besten Dank an die hilfreichen Kommentare hier, habe eure Ratschläge befolgt und nun ein gutes Gefühl bei der Sache.
Es ist schon erstaunlich wie einige auf so einen Standard-Fragebogen reagieren.
Aber jedem das Seine.
Gruß Frank,
der Fragebögen nur mit aufgesetztem Aluhut beantwortet. Man weis ja nie.
Natürlich Frankie.
Du bist ja der Experte, der genau weiß, warum die Versicherung welche Frage stellt.
Dir kann dabei nicht passieren, dass du dir selber schadest.
Viele Grüße
Vandut
Der glaubt, dass Franie keine Ahnung von Versicherungen hat und deshalb immer nur oberflächliches Zeug schreibt.
Zitat:
@Vandut schrieb am 19. Mai 2016 um 08:02:16 Uhr:
Natürlich Frankie.
Du bist ja der Experte, der genau weiß, warum die Versicherung welche Frage stellt.
Dir kann dabei nicht passieren, dass du dir selber schadest.
Viele Grüße
Vandut
Der glaubt, dass Franie keine Ahnung von Versicherungen hat und deshalb immer nur oberflächliches Zeug schreibt.
Was den nun?

Alles geht ja wohl schlecht.

Gruß Frank,
dem aber
https://www.youtube.com/watch?v=0LyAey51CmQsein kann, was Vandut so schreibt.
