Frage zur Tarifberechnung

Eine Frage:
Ich hatte im letzten Jahr ein KFZ auf mich versichert. Ich möchte nun zum 1.7 wieder eines auf mich versichern. Wird das bei der Versicherung berücksichtigt, dass ich schonmal ein Auto hatte?
Also wird es dadurch günstiger für mich?

16 Antworten

Wenn Du im letzten Jahr mehr als ein halbes Jahr erstmals ein Kfz auf Dich zugelassen hattest,
der Vertrag unfallfrei war,
so kommst du in 2006 bei entsprechender Mitteilung des Vorversicherers am 1.7. in SF 1 und kannst 2007 in sf 2 sein..

nein, das meine ich nicht. Ich würde in der SF-Klasse S eingestuft werden. (mein Bruder hatte mit meinem Auto einen schaden)
Ich wollte nur allgemein wissen, ob man günstiger kommt, wenn man überhaupt schon mal ein FZG versichert hatte. Unabhängig von der SF-Einstufung.

Also zum Beispiel

SF=S mit dem Ersten Auto = 130€
SF=S mit Angabe, dass schonmal ein Auto versichert war = 100€

nur als Beispiel, wie gesagt.

Nur, dass die halt sehen "Aha, der hatte schonmal ein Auto und hat so "mehr Erfahrung", oder so.

Das meinte ich.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von laessig


Ich wollte nur allgemein wissen, ob man günstiger kommt, wenn man überhaupt schon mal ein FZG versichert hatte. Unabhängig von der SF-Einstufung.

Nein, das ist leider nicht der Fall.

In Deinem Fall wäre es wohl günstiger, das Auto zunächst als Zweitwagen auf Vater oder Mutter zu versichern, wenn diese Möglichkeit besteht, und später mal die Prozente auf den eigenen Namen zu übernehmen.

Zitat:

original geschrieben von Schusti2


In Deinem Fall wäre es wohl günstiger, das Auto zunächst als Zweitwagen auf Vater oder Mutter zu versichern, wenn diese Möglichkeit besteht, und später mal die Prozente auf den eigenen Namen zu übernehmen.

@Schusti2, ich denke aber, dass es vorteihafter für @laessig ist., wenn er seinen Vertrag (1 KH Schaden in 05) in 06 weiter verwendet.

Weil:

Restjahr 2006 in S1 (wir sind bereits im Mai!)

Wenn der Vertrag in 2006 mindestens 180 Tage in Kraft und schadenfrei war, wird er bereits zum 01.01.07 in SF 1 = 100% Beitragssatz vorgestuft.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



@Schusti2, ich denke aber, dass es vorteihafter für @laessig ist., wenn er seinen Vertrag (1 KH Schaden in 05) in 06 weiter verwendet.

Weil:

Restjahr 2006 in S1 (wir sind bereits im Mai!)

Wenn der Vertrag in 2006 mindestens 180 Tage in Kraft und schadenfrei war, wird er bereits zum 01.01.07 in SF 1 = 100% Beitragssatz vorgestuft.

Stimmt auch wieder.

Wird zwar für den Rest von 2006 relativ teuer, aber ab 2007 gibt´s bei schadenfreiem Verlauf schon SF1. Allerdings muß der "neue" Vertrag dann spätestens am 01.07.2006 beginnen oder entsprechend zurückdatiert werden und den Rest des Jahres 2006 auch bestehen!

Ganz genau gerechnet muss der Vertragsbeginn spätestens der 04.07. sein. Mit einer technischen Beginnverlegung des Vertrages (z.B. 01.07.), kann selbstverständlich die "180 Tage Regel" abweichend vom tatsächlichen Anmeldedatum auch eingehalten werden.

moment: habe ich das jetzt richtig verstanden?

Wenn ich ab 1.7.06 einen Vertrag mache mir SF-Klasse S (155%) komme ich nach dem halben jahr nicht auf Klasse 1/2 (140%) sondern auf Klasse 1 (100%)???

Das wäre ja schön!

Absolut richtig!

Wenn Dein Vertrag in 2006 mindestens 180 Tage in Kraft und schadenfrei und dieser in 05 in S1 = 155% gestuft war, erfolgt zum 01.01.2007 die Vorstufung nach SF1 = 100% Beitragssatz.

das ist ja genial!! Ist das bei allen Versicherungen automatisch so? Ich habe mir die AXA ausgesucht, mich jedoch noch nicht festgelegt.

Welche Versicherung hier eine abweichende Stufung vornimmt, kann nur der feststellen, der auf alle derzeit gültigen Tarifbestimmungen (TB) der Versicherungen zugreifen kann.

Deshalb, nach meiner Kenntnis gilt diese Stufung für die meisten Versicherer. Konkret würde ich diese Frage der Axa stellen.

Danke

Danke an alle, die mir so nett geholfen haben!! Nun sehe ich wider licht am Ende des Tunnels!!😁 Ich dachte schon ich muss jetzt 1,5 Jahre ein Haufen Geld bezahlen

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Welche Versicherung hier eine abweichende Stufung vornimmt, kann nur der feststellen, der auf alle derzeit gültigen Tarifbestimmungen (TB) der Versicherungen zugreifen kann.

Deshalb, nach meiner Kenntnis gilt diese Stufung für die meisten Versicherer. Konkret würde ich diese Frage der Axa stellen.

Ich kenne zumindest einen Versicherer bei dem das anders ist. Da würde es genau genommen sogar zur Hochstufung in die SF 1 reichen, wenn der Vertrag am 31.12. wieder in Kraft gesetzt wird.

Das Thema hatten wir ja schonmal 😉

So ich habe inzwischen ein Auto (heute gekauft). Ich will morgen zum dem AXA-Typ, habe aber an Euch erstmal eine Frage.

Ich überlege
a) Das auto jetzt zuzulassen oder
b) das auto am 1.7 (also am 3.7) zuzulassen, da ich am 1. Juli 20 werde und so den Keine-Punkte-in-Flensburg-Rabatt, den es bei der AXA für 20-25 jährige gibt mitzunehmen.

meine Frage jetzt: müsste ich, wenn ich das Auto morgen zulasse nur einen Monat den erhöhten Satz zahlen, also bis ich 20 bin, oder müsste ich das restliche jahr den erhöhten Satz zahlen bis zur runterstufung.

ach ist das alles kompliziert.. Falls ihr was nicht verstanden habt fragt bitte nochmal nach!

Zitat:

Original geschrieben von laessig


meine Frage jetzt: müsste ich, wenn ich das Auto morgen zulasse nur einen Monat den erhöhten Satz zahlen, also bis ich 20 bin, oder müsste ich das restliche jahr den erhöhten Satz zahlen bis zur runterstufung.

Das musst du am besten den Axa-Typen fragen - ich habe z.B. von diesem Rabatt noch nie was gehört 🙂

Auf jeden Fall solltest du darauf achten, dass das Auto in diesem Jahr 180 Tage zugelassen ist, damit du in 2007 runtergestuft wirst.

MfG, HeRo

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