Frage zur Schadenabwicklung

Hallo liebe Com,

Mein Sohn ist mit meinem Fahrzeug gegen ein anderes Auto in einer Kurve vorbeigeschliffen
Habe den Schaden meiner VK-Versicherung gemeldet und der Gutachter der Versicherung hat sich den Schaden angeschaut, es kam ein Schaden von insgesamt ca. 1900 EUR lt. Gutachter zusammen.

Nach zahlreichen Telefonaten mit der Versicherung scheint es niemanden zu interessieren das eben mein Sohn das Auto bewegt hat, hab nur den Brief bekommen mit Schadensumme und ob Ich das auszahlen lassen möchte oder per Werkstatt abwickeln will.

Kann Ich in diesem Fall davon ausgehen, dass seitens VR nichts deswegen auf mich zukommt?

Habe bei der Versicherung 8 Fahrzeuge versichert und seit ca. 10 Jahren kein Schadenfall mehr.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Moin,

die Nachricht bzw die Frage der Schadenabteilung geht nur dahin, ob der Schaden repariert werden soll.

Das Vertragliche wegen dem nicht angemeldeten Fahrer (Sohn) bearbeitet die Betriebsabteilung, die vermutlich mit neuer Abrechnung die Mehrprämie für Deinen Sohn als Nutzer Dir noch zuschicken wird.
Solche Sachen werden nicht von der Schadenabteilung bearbeitet.

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Hallo, meine Versicherung handhab das so:

Folgen von unzutreffenden Angaben
K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht
oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden
Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden
Verhältnissen entspricht.

Find ich eigentlich großzügig, denn ich zahl ja nicht mehr wie ich hätte müssen.

In älteren Bedingungen gab es auch mal diesen Passus:

K.3.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen
vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet
worden, ist zusätzlich zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in
Höhe eines Jahresbeitrags fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird
nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen berechnet.

Hier gab es aber das wahrscheinlich das Problem mit dem Begriff "Vorsätzlich"

Grüße
Klaus

Die Frage habe ich auch gelesen.

Corsa schreibt jetzt, dass man bei jährlicher Zahlweise das komplette Jahr zahlen muss.

Das ist aber nicht richtig.

Müsste doch p.r.t abgerechnet werden oder nicht?

Seit 2008 ja.

Davor war das Geld weg.

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Ich hab nochmal in meine Versicherungspolice geschaut, muss da explizit drinstehen "Alleinfahrer"?

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Wenn es den Punkt "Alleinfahrer" in der Police gibt, dann gibts auch in den AKBs eine Position, die beschreibt was bei Nichteinhaltung passiert.

Nur zum Spaß druckt dass die Versicherung ja nicht rein.

Ja also ich hab in meiner Police keinen vergleichbaren Punkt aufgelistet der das aussagt, das müsste also dann kein Problem gewesen sein, dass mein Sohn gefahren ist. Oder?

Welchen Versicherer und welchen Tarif hast du denn?

Das muss aber in der akb drin stehen.

Oft steht das in der familie keine regressforderungen odee strafzahlungen veranlasst werden.

oder es ist ein Uraltvertrag, wo noch jeder fahren durfte.

Grüße
Klaus

Er hat mir per PN den Versicherer genannt.

Zwar nicht den genauen Tarif, aber ich habe ihm Anhand der 2011er Bedingungen schon mal geschrieben, wo der Text steht, den er sucht.

Gibts bei seinem Versicherer natürlich genau so in der üblichen Art.

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