Frage zur Schadenabwicklung
Hallo liebe Com,
Mein Sohn ist mit meinem Fahrzeug gegen ein anderes Auto in einer Kurve vorbeigeschliffen
Habe den Schaden meiner VK-Versicherung gemeldet und der Gutachter der Versicherung hat sich den Schaden angeschaut, es kam ein Schaden von insgesamt ca. 1900 EUR lt. Gutachter zusammen.
Nach zahlreichen Telefonaten mit der Versicherung scheint es niemanden zu interessieren das eben mein Sohn das Auto bewegt hat, hab nur den Brief bekommen mit Schadensumme und ob Ich das auszahlen lassen möchte oder per Werkstatt abwickeln will.
Kann Ich in diesem Fall davon ausgehen, dass seitens VR nichts deswegen auf mich zukommt?
Habe bei der Versicherung 8 Fahrzeuge versichert und seit ca. 10 Jahren kein Schadenfall mehr.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Moin,
die Nachricht bzw die Frage der Schadenabteilung geht nur dahin, ob der Schaden repariert werden soll.
Das Vertragliche wegen dem nicht angemeldeten Fahrer (Sohn) bearbeitet die Betriebsabteilung, die vermutlich mit neuer Abrechnung die Mehrprämie für Deinen Sohn als Nutzer Dir noch zuschicken wird.
Solche Sachen werden nicht von der Schadenabteilung bearbeitet.
25 Antworten
Hallo, meine Versicherung handhab das so:
Folgen von unzutreffenden Angaben
K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht
oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden
Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden
Verhältnissen entspricht.
Find ich eigentlich großzügig, denn ich zahl ja nicht mehr wie ich hätte müssen.
In älteren Bedingungen gab es auch mal diesen Passus:
K.3.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen
vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet
worden, ist zusätzlich zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in
Höhe eines Jahresbeitrags fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird
nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen berechnet.
Hier gab es aber das wahrscheinlich das Problem mit dem Begriff "Vorsätzlich"
Grüße
Klaus
Die Frage habe ich auch gelesen.
Corsa schreibt jetzt, dass man bei jährlicher Zahlweise das komplette Jahr zahlen muss.
Das ist aber nicht richtig.
Seit 2008 ja.
Davor war das Geld weg.
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Ich hab nochmal in meine Versicherungspolice geschaut, muss da explizit drinstehen "Alleinfahrer"?
Weil ich finde in dieser Police nichts was dagegen spricht, also keine Position was den Beitrag mindert.
Ich hoffe ich hab nochmal Glück im Unglück gehabt :O
Wenn es den Punkt "Alleinfahrer" in der Police gibt, dann gibts auch in den AKBs eine Position, die beschreibt was bei Nichteinhaltung passiert.
Nur zum Spaß druckt dass die Versicherung ja nicht rein.
Ja also ich hab in meiner Police keinen vergleichbaren Punkt aufgelistet der das aussagt, das müsste also dann kein Problem gewesen sein, dass mein Sohn gefahren ist. Oder?
Das muss aber in der akb drin stehen.
Oft steht das in der familie keine regressforderungen odee strafzahlungen veranlasst werden.
Er hat mir per PN den Versicherer genannt.
Zwar nicht den genauen Tarif, aber ich habe ihm Anhand der 2011er Bedingungen schon mal geschrieben, wo der Text steht, den er sucht.
Gibts bei seinem Versicherer natürlich genau so in der üblichen Art.