Frage zur Schadenabwicklung

Hallo liebe Com,

Mein Sohn ist mit meinem Fahrzeug gegen ein anderes Auto in einer Kurve vorbeigeschliffen
Habe den Schaden meiner VK-Versicherung gemeldet und der Gutachter der Versicherung hat sich den Schaden angeschaut, es kam ein Schaden von insgesamt ca. 1900 EUR lt. Gutachter zusammen.

Nach zahlreichen Telefonaten mit der Versicherung scheint es niemanden zu interessieren das eben mein Sohn das Auto bewegt hat, hab nur den Brief bekommen mit Schadensumme und ob Ich das auszahlen lassen möchte oder per Werkstatt abwickeln will.

Kann Ich in diesem Fall davon ausgehen, dass seitens VR nichts deswegen auf mich zukommt?

Habe bei der Versicherung 8 Fahrzeuge versichert und seit ca. 10 Jahren kein Schadenfall mehr.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Moin,

die Nachricht bzw die Frage der Schadenabteilung geht nur dahin, ob der Schaden repariert werden soll.

Das Vertragliche wegen dem nicht angemeldeten Fahrer (Sohn) bearbeitet die Betriebsabteilung, die vermutlich mit neuer Abrechnung die Mehrprämie für Deinen Sohn als Nutzer Dir noch zuschicken wird.
Solche Sachen werden nicht von der Schadenabteilung bearbeitet.

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Zitat:

Original geschrieben von audiq77777



Kann Ich in diesem Fall davon ausgehen, dass seitens VR nichts deswegen auf mich zukommt?

Kann ich denn bei dieser Fragestellung in diesem Fall davon ausgehen, dass dein Sohn (vermutlich noch unter 25 Jahre alt) nicht als Fahrer bei der Versicherung gemeldet ist?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von audiq77777



Kann Ich in diesem Fall davon ausgehen, dass seitens VR nichts deswegen auf mich zukommt?
Kann ich denn bei dieser Fragestellung in diesem Fall davon ausgehen, dass dein Sohn (vermutlich noch unter 25 Jahre alt) nicht als Fahrer bei der Versicherung ist?

Ja

Moin,

die Nachricht bzw die Frage der Schadenabteilung geht nur dahin, ob der Schaden repariert werden soll.

Das Vertragliche wegen dem nicht angemeldeten Fahrer (Sohn) bearbeitet die Betriebsabteilung, die vermutlich mit neuer Abrechnung die Mehrprämie für Deinen Sohn als Nutzer Dir noch zuschicken wird.
Solche Sachen werden nicht von der Schadenabteilung bearbeitet.

Zitat:

Original geschrieben von audiq77777



Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Kann ich denn bei dieser Fragestellung in diesem Fall davon ausgehen, dass dein Sohn (vermutlich noch unter 25 Jahre alt) nicht als Fahrer bei der Versicherung gemeldet ist?
Ja

Das dachte ich mir.

Der Schaden wird dennoch reguliert, allerdings würde ich mich mal sicherheitshalber auf eine ziemlich saftige Nachzahlung einstellen (Differenz zur "richtigen" Prämie sowie Strafzuschlag - je nach Vertragsbedingungen).

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Wielange lassen Sie sich dafür Zeit? Es kann doch nicht sein, dass ich garkeine Auskunft diesbezgl. erhalten habe. Es kann ja auch sein, dass die Nachzahlung der Prämie und evtl. die Vertragsstrafe höher als die 1900 EUR sind, und Ich das Geld angenommen habe ohne die Möglichkeit zur Gegenüberstellung der Kosten hatte?

Ich kenne die Nachberechnung nur so, dass rückwirkend ab 01.01. der für den neuen Nutzer übliche Mehrbeitrag berechnet wird.

Von Strafzahlungen ist bisher in meinem Kundenkreis kein Gebrauch gemacht worden.

Zitat:

Original geschrieben von audiq77777


Wielange lassen Sie sich dafür Zeit?

Keine Ahnung, wie lange das bei deiner Versicherung dauert.

Die Schadenabteilung gibt es an die Vertragsabteilung weiter und diese wiederum setzt sich mit dir in Verbindung.

Ansonsten musst du halt einfach bei der Versicherung anrufen, das sollte man dir auch am Telefon ausrechnen können.

Die Strafzahlung hat auch nichts mit der Schadenhöhe zu tun.

Selbst wenn du jetzt den Schaden noch selber zahlen würdest, wo würde es zur Umstellung und ggf. Strafe kommen.

Die Mehrprämie ist nicht nur bei einem Schaden zu bezahlen.

Zuerst einmal Danke für die schnellen Antworten, hab da aber noch eine Frage:

Muss Ich die Prämie ab 01.01. komplett für das Versicherungsjahr abstottern oder kann ich nach Leistungsauszahlung von meinem ausserordentlichen Kündigungsrecht (1 Monat nach Leistungs) gebrauch machen?

Zunächst mal, eine Kdg kann innerhalb von 4 Wochen nach Abwicklung eines Schadens vom VN oder auch von dem Versicherer gek. werden.

Kommt auf Deine Zahlweise an, wie die Abrechnung erfolgt.
Wenn Jahreszahlung, dann wird für das gesamte Jahr berechnet.

Nein.

Man bekommt immer die zuviel bezahlte Prämie zurück. Egal welche Zahlweise vereinbart wird.

Neues VVG.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Nein.

Man bekommt immer die zuviel bezahlte Prämie zurück. Egal welche Zahlweise vereinbart wird.

Neues VVG.

Wie war die Frage des TE ?????

Wie lautet sie denn?

Zitat:

Original geschrieben von audiq77777


Zuerst einmal Danke für die schnellen Antworten, hab da aber noch eine Frage:

Muss Ich die Prämie ab 01.01. komplett für das Versicherungsjahr abstottern oder kann ich nach Leistungsauszahlung von meinem ausserordentlichen Kündigungsrecht (1 Monat nach Leistungs) gebrauch machen?

Scrollen verbrennt Kalorien, wenn auch nur geringfügig

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