frage zur kfz steuerbefreiung
hallo .....ich habe da mal eine frage zur steuerbefreiung für schwerbehinderte....
meine freundin mit der ich zusammenlebe ist schwerbehindert (100%) einschl. begleitung...ist es möglich und vor allem legal mein auto auf sie anzumelden um in den genuss der steuerbefreiung zu kommen?? ich wäre für fundierte antworten dankbar da ich natürlich nicht scharf darauf bin anzeigen wegen steuerhinterziehung oder gar betrug zu bekommen
lg john
Beste Antwort im Thema
Einfaches Beispiel:
Ein Nichtbehinderter wohnt und arbeitet in einer Kleinstadt. Alle Plätze und Einrichtungen, die er regelmäßig aufsucht (Arbeitsplatz, Supermarkt, Arzt, Kino usw.), liegen in einem Umkreis von 3 km um seine Wohnung, so dass er alles bequem zu Fuß erreichen kann.
Ein Gehbehinderter wohnt und arbeitet in der selben Kleinstadt. Anders als sein Kollege ist er aber dummerweise auf ein Fortbewegungsmittel angewiesen --> "Nachteil"
Um sich jeden Donnerstag mit seinem Kollegen in der Stammkneipe zu treffen, muss er daher sein Auto benutzen --> "Mehraufwendung"
Als kleines Trostpflaster kriegt er dafür 50% der KFZ-Steuer erstattet --> "Ausgleich"
Ist doch gar nicht so schwer, oder? Und sicher auch kein Grund, gleich neidisch zu werden 🙂
38 Antworten
Sebst der Nachteilsausgleich hat Nachteile!!!😰
Beispiel: 50% Ausgleich ( Steuer )
Nachteil: nur der B. darf das Auto benutzen, andere nur in seinem Auftrag um zu helfen oder etwas für den B. zu erledigen.
Das ist ein Nachteil insofern, dass eine Familie die normal mit nur einem Auto auskäme so einen Zweitwagen braucht wenn z. B. der Junior mal eben in den Nachbarort in die Disco will ec.
Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf.
Gruss
QQ 777
Auch wenn ich nicht weiss was "der B." sein soll, damit wird nicht erklärt worin sich ein 100% oder 50% Steuererlass rechtfertigt. Oder wird generell davon ausgegangen, dass für ein Fahrzeug nur der Steuererlass in Frage kommt, wenn es sich um einen Zweitwagen handelt, der nur für Beförderungsfahrten eines Behinderten angeschafft werden musste?
Naja, mit ein wenig Fantasie und unter Berücksichtigung des Forums, in dem Du Dich befindest, solltest du schon von selbst drauf kommen, wer "der B." ist.
Fakt ist: Eine Steuerermäßigung/-befreiung gibt es nur für ein Fahrzeug, das ausschließlich vom "B." (na, klingelt's..?) selbst oder in seinem Auftrag geführt wird. Ob das nun ein Erst- oder Zweitwagen ist, ist dem Finanzamt völlig wurscht.
Ja so viel habe ich verstanden. Ich habe jetzt erst deine Antwort davor gelesen, dass der Steuerausgleich für den Weg zur Kneipe und Arbeit usw. ist, den nicht behinderte Menschen ja auch gehen könnten (auch wenn sie es nicht machen, welcher Idiot läuft schon 3KM zum Supermarkt oder Arzt). 🙂
Frage ist damit beantwortet, wurde dem TE eigentlich schon geholfen, bevor ich mich eingemischt habe, oder kann er auch Steuern sparen?
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Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Ja so viel habe ich verstanden. Ich habe jetzt erst deine Antwort davor gelesen, dass der Steuerausgleich für den Weg zur Kneipe und Arbeit usw. ist, den nicht behinderte Menschen ja auch gehen könnten (auch wenn sie es nicht machen, welcher Idiot läuft schon 3KM zum Supermarkt oder Arzt). 🙂Frage ist damit beantwortet, wurde dem TE eigentlich schon geholfen, bevor ich mich eingemischt habe, oder kann er auch Steuern sparen?
Dazu müsste man wissen wer/was ist TE😰😁
der Themenersteller hier im B....................Forum?😁
Was ist B......😰 Was ist TE😕 Was ist SP😕
P.S. SP = SPASS🙂🙂🙂
aaaaaaaaaaalso .....ich hab schon verstanden .....steuerermässigung nur dann wenn ich nur im auftrag des berechtigten unterwegs bin .....ansonsten steuerhinterziehung .....also bleibt alles beim alten .....schade .....ich hatte gedacht ich könnte auch mal n schlupfloch erwischen wie die grossmogule 😉
hallo,wollt ihr noch etwas zum lachen haben ? habe 100% meine andere hälfte 60% ! ich darf nicht mit ihren fahren und sie nicht mit meinen wagen! das ist doch lach haft ! und jetzt seit ihr dran ! also überlege ich meinen anhänger steuer befreien zu lassen.dann kann man wehnigsten einen teilen! mfg fritz
Hm, lass mich kurz nachdenken...
Wie es scheint, hat jeder von Euch ein Auto, ja?
Was spricht dann dagegen, dass jeder mit seinem eigenen Auto fährt?
😛
Sorry, dass ich da kein Mitleid zeige. Die Problematik, die hier angesprochen wurde, ist doch eher die, dass ein Paar bzw. eine Familie mit nur einem Auto den Steuervorteil nicht nutzen kann, weil i.d.R. der Nichtbehinderte Partner den Wagen auch mal für sich persönlich benutzen möchte.
ich fahre einen kleinwagen, und meine andere hälfte einen für erwachsene ! also eine zugmaschine ( c-max diesel ) und den darf ich nicht ohne ihr beisein fahren ! ob wohl ich die hören prozente habe .und das ist dach unlogisch.
die sollten das so machen wie mit den führerscheinen,wer den grossen hat darf die kleineren fahren !mfg fritz
Zahl einfach Steuern, wenn du den unbedingt fahren willst, dann darfst ihn fahren wann und wohin du willst. So teuer ist es ja auch nicht 🙂.
Also, mal ganz ruhig!
BEISPIEL
Wenn die Gattin mit dem steuerermässigten Auto des behinderten Gatten alleine unterwegs ist, was kann da schon passieren?
z.B. bei einem Unfall oder einer normalen Kontrolle:
1. für die Versicherung spielt das keine Rolle
2. wenn die Polizei bei der Fahrzeugscheinkontrolle den Stempel vom Finanzamt entdeckt ( wenn!! )
dann ist die Frau halt im Auftrag des Behinderten unterwegs um für ihn Besorgungen zu machen...........und es passiert wieder nichts.
Fazit: deshalb ein zweites Auto zu kaufen lohnt nicht, selbst dann wenn dem Finanzamt der Nachweis gelingt das die Gattin nicht im Auftrag unterwegs war, dann ist max. der normale Beitrag fällig und vielleicht noch ein Bußgeld..............welches immer noch günstiger wäre als ein Zweitwagen.
Gruss
QQ 777
was würdet Ihr machen ????
Durch Unwissenheit das ja eigentlich sonst niemand mit meinem Fahrzeug fahren darf, habe ich mein Fahrzeug steuerbefreit (AG, 100%).
Meine Frau nutzt mein Auto ca. 1x im Monat für rein Private fahrten. Der Rest den sie mit dem Auto fährt, dient der Haushaltsführung.
Steuern hinterziehen möchte ich eigentlich nicht, aber würdet ihr das dem Finanzamt melden?
Hinzu kommt, ich habe in mein KFZ nun den Behinderteneinbau eintragen lassen, hier Handgas -bremse sowie Drehknauf. Nun habe einen neuen KFZ-Schein bekommen indem der Stempel, daß das Fahrzeug steuerbefreit ist, jetzt fehlt. Wie könnte nun jemand dahinterkommen, daß das Fahrzeug steuerbefreit ist?
Jetzt kann die Diskussion "wie ehrlich ist Deutschland" starten. Ich freue mich auf eure Meinungen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von mfeuer
Nun habe einen neuen KFZ-Schein bekommen indem der Stempel, daß das Fahrzeug steuerbefreit ist, jetzt fehlt. Wie könnte nun jemand dahinterkommen, daß das Fahrzeug steuerbefreit ist?
In dem Du oder deine Frau es bei einer Kontrolle rausplabbert, sonst nicht.
Bei nur einer Fahrt, so wie Du es schreibst würde ich gar nichts tun.
Und selbst wenn Du jetzt den Stempel zur Steuerbefreiung vom FA nachtragen läßt,
müßte die kontollierende Person deiner Frau nachweisen, daß sie nicht im Rahmen der Haushaltsführung unterwegs ist.
Etwas anderes wenn sie hunderte von Kilometern von zu Hause im Urlaub alleine mit dem Auto angetroffen würde, dann wäre der Nachweis einfacher.
Hallo,
Meine Prozente bringen 50% Nachlass.Könnte aber auch den Wagen auf
den Namen meiner Frau zulassen.Das würde dann (Ag,H) 100% bringen.
Aber bei meinem kleinen Motor verzichte ich darauf.
Auf den Einwand von Nichtbehinderten warum Prozente.
Als meine Frau als Beifahrerin mit Rollstuhl noch mitfuhr mussten wir uns
ein großes Auto anschaffen.Ford Mondeo Kombi mit Beifahrer Schwenk-Drehsitz.
Alleine der Sitz mit Einbau kostete 2950,24 DM.Das war das günstigste Angebot.
Für eine Urlaubsfahrt kamen mit: Rollstuhl, Schiebehilfe, Treppensteiggerät,
Rollator, Ladegerät und Koffer.Ich hatte den Wagen ohne Prozente angemeldet.
100 % Steuerersparnis wiegen die enormen Kosten nie auf.
Seelze 01
Hallo,
ich habe bisher statt dem KFZ-Steuervorteil die Ermäßigung der Bahnkosten genutzt. Jetzt möchte ich aber die KFZ-Ermäßigung nutzen. Ich habe den Eintrag G im Ausweis und bekomme somit 50% Steuerermäßigung.
Folgende Frage:
Ich habe 2 Autos. 1 Ganzjahresauto und 1 Cabrio mit Saisonkennzeichen 04-10. Beide sind auf mich zugelassen und beide nutze nur ich.
Bekomme ich für beide KFZ die Steuerermäßigung, oder nur für 1 KFZ? Wo finde ich ggf. die dazu passenden Gesetze?
Danke & Grüße