ForumMotorrad Oldtimer
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorrad Oldtimer
  5. Frage zur Kennzeichengröße

Frage zur Kennzeichengröße

Themenstarteram 12. September 2008 um 15:36

Ich habe ja eine alte NSU Lux.Heute hab ich das ding anmelden lassen und habe prompt ein rießen Kuchenblech bekommen.Jetzt habe ich in dem Fahrzeugbrief der Maschine gelesen das ein Kennzeichen Muster A zulässig ist.Das ist im Brief unter Bemerkungen eingetragen.Also hat die Maschine eine Sondergenehmigung für ein kleines Kennzeichen.Meiner meinung nach heißt das doch das ich die Maschine mit einem kleinen Kennzeichen der größe 24 x 13 fahren darf oder??

 

Aber warum gibt mir der Kerl von der Zulassungsstelle so ein Kuchenblech??Das is nen rießen teil??Weiß der nicht was die Bemerkung bedeutet???Als der Zulassungstyp mir das schild gebracht hat war ich nicht da sonst hätte der es gleich wieder mitnehmen können.

16 Antworten

Zulassungsstelle hat sehr viel Ermessensspielraum. Da gibt es dokumentierte Fälle wo wegen persönlicher Differenzen (z.B. zwischen einer Angestellten und ihrem Ex) an Exportautos mit viel Aufwand grosse Nummernschilder montiert werden mussten, obwohl eigentlich nur Platz für kleine war. Das Gericht entschied zu Gunsten der Zulassungstelle. Die können auch ganz legal Eintragungen verweigern, obwohl sie vom TÜV abgenommen wurden etc.

Ich würde also mal eine Grosse Schleimspur auslegen und ganz lieb fragen ob man nicht ..... könnte. Meist geht es. Mir haben sie auf diese Art vor kurzen sogar noch ein altes nicht reflektierendes Nummernschild abgestempelt, obwohl sie das eigentlich schon seit Jahren gar nicht mehr dürften.

Themenstarteram 18. September 2008 um 18:55

Habe ein kleines bekommen nachdem ich die Herren dort etwas aufgeklärt habe.Für Oldtimer gibts da immer noch so ein paar Lücken in der FZV womit man immer noch an ein kleines kommen kann ;o)

Darauf hat mich jemand aus einem Verkehrsrecht forum hingewiesen.Und als ich damit dann angefangen habe auf der Zulassungsstelle wurde aus einem Mitarbeiter zum schluss 3.Der erste hat einen Kollegen hinzugerufen usw naja als dann der 3. kam und sie zu dritt nochmal nachgeprüft haben ob das alles so stimmte bekam ich dann mein kleines schild.Die wollten mir einfach keins geben erst.Naja man muss hartnäckig bleiben und mit Paragraphen aus der FZV nur so um sich werfen dann klappt das schon ;o)

Ja, Reden hilft da oft, obwohl meines Wissen nach es klar geregelt ist, wann ein Oldtimer Krad noch ein kleines Schild kriegen darf. Ist vom Baujahr abhängig.

ich habe an meiner Indian auch ein kleines Rotes dran. Da ich aber mehrere Oldtimer habe und eines Baujahr '62 ist mußte ich glatt ein Kleines und ein Großes kaufen und stempeln lassen. Natürlich auch doppelter Preis.

Themenstarteram 25. September 2008 um 19:09

Ja bis 1958 bekommst du noch ein kleines alles was später ist ein großes.Aber mal eine frage zu deiner Roten Nummer.Ich spiele auch schon als mit dem gedanken mir eine rote nummer zu holen da ich ja 2 Maschinen habe und sowieso immer nur eine Fahren kann.

Wie geht denn sowas vor sich??Soweit ich weiß brauch man auch ein Polizeiliches Führungszeugnis??Und zum Tüv brauch man dann auch nicht mehr mit den Maschinen ist das richtig??

 

Wie kann man so ne nummer beantragen??Gehe ich da auf die Zulassungsstelle mit allen Papieren von den Maschinen die über die rote Nummer laufen sollen??Und was brauch man noch??Und bezahlt man bei der roten nummer dann doppelte steuern und versicherung??Kannst du mich da mal genauer aufklären??

... ist schon etwas länger her das ich das gemacht habe.

Also polzeiliche Führungszeugnis is notwendig. Wird bei der Stadt bzw. bei uns die Samtgemeinde beantragt und wurde auch direkt an die Zulassungstelle geschickt.

Dann habe ich die Briefe von meinen Motorrädern, wenn vorhanden, mitgenommen. Bei denen wo sie fehlten habe ich die technischen Daten mitgenommen.

Versicherungsnachweis ist notwendig (Doppelkarte). Gab nicht viele die das machen wollten. Habe die Züricher gewählt.

Dann zur Zulassungsstelle, vorher Termin gemacht. Läuft bei uns anders als bei der normalen Zulassung.

Die nette Dame hat dann das rote Büchlein mit den technischen Daten ergänzt (alle 5 Motorräder) und dann kam der Einwand das ich nur ein großes Nummernschild bekommen kann, da ein Motorrad um die Baujahr 62 ist. Da die gute Frau selber Oldtimer fährt, hat sie gleich verstanden das an einer Indian kein Backblech paßt. Also gabs 2, groß und klein :-). Glück gehabt.

TÜV war nicht notwendig.

Versicherung zahle ich für die stärkste Maschine (Indian ca. 75,- Euro/ Jahr).

Steuern auch für den größten Hubraum (500 ccm - ca. 45 Euro)

Themenstarteram 25. September 2008 um 20:07

Was heißt rotes Büchlein??Bekommt man da son Buch wo alle Maschinen eingetragen werden die man mit dieser Nummer fahren darf??Kann man da auch immer wieder weitere Motorräder ergänzen lassen??

Und ab wieviel Motorräder bekommt man eine roter Nummer??Auch schon ab einem??Oder erst ab 2??

Rotes Büchlein ist eine Art Fahrtenbuch und das heisst, das Du vor der Fahrt eintragen musst, wann Du mit was fährst. Macht immer einen sehr schlechten Eindruck, wenn bei einer Kontrolle durch die Staatsmacht die Eintragung fehlt. Einmal lassen sie es vielleicht durchgehen und Du löhnst nur in Form einer Spende an den Staat. Beim zweitem mal ist die rote Nummer dann vmtl. wegen "persönlicher Unzuverlässigkeit" weg - neben der Spende an den Staat.

Ich glaube das nichteintragen wird rechtlich wie "Fahren mit einem nicht zugelassen Fahrzeug" angesehen. Bin mir da aber nicht so sicher. Ist bei mir alles schon ein paar lange Jahre her. Hab jetzt alles auf weisse Nummernschilder, tw. Saison, zugelassen.

Themenstarteram 26. September 2008 um 11:02

Ahso da muss man auch noch alles eintragen??is ja blöd.Naja ich danke für die Auskunft

Also in das rote Buch wird Modell und technische Daten des bzw. der Motorräder eingetragen.

Es ist egal ob Du eins oder mehrere Oldtimer hast.

Dieses rote Dauerkennzeichen ist allerdings nur für spezielle Fahrten gedacht. Z.B. Probefahrt, Fahrten zum TÜV, Fahrten zur Darstellung von Kulturgut (glaube so heißt das), sprich Oldtimer Ralley etc.. Regelmäßige Fahrten zur Arbeitsstelle sind nicht erlaubt.

Da fällt mir gerade noch ein, ich mußte auch noch ein Fahrzeug nachweisen, was ich täglich nutze. Wahrscheinlich um hier Mißbrauch auszuschließen.

Es muß ausserdem ein Fahrtenbuch geführt werden.

Eine gute Argumentationshilfe für ein kleines Kennzeichen ist die 6 Volt Anlage und die damit schwache Kennzeichenbeleuchtung, die ein großes Kuchenblech nicht ausleuchten kann :-)

Noch: Unnötig gefährdende Kanten weil aufgrund der schmalen Fahrzeugshilouette das große Kennzeichen weiter herausragt... :-)

Und jetzt wird´s albern: Alte Mopeds haben wenig Leistung, Kuchenbleche versauen die topspeed :-)

Das mit dem roten buch ist aber auch so ne sache

denn eigentlich darfst du diese maschinen dann nur zu einstell und inspectionsfahrten

benutzen... also nix mit.. mal ne 300km tagestour machen und opi in berlin besuchen ;)

die NSU müsste eigentlich wohl von den Baujahr ähnlich der zündaspp KS50 rum liegen also anfung od um die 70er od ?? wenn dass so ist würde ich dem hernn mal sagen dass er die rechtslage mal genauer lesen soll, hier gibt es klare auslegeungen wonach du kl kennzeichen bekommst..... sollte dich dies interessieren schreib mich mal per PN an.. ich müsst die zuvor mal noch suchen aber denk dass wird kein prob werden...

PS:

Falls Du einen Bekannten beim TÜV hast, od auch nicht geh denn mal hin und ......... soll er einfach mal in die ABE Unterlagen Deiner Maschine unter dem Punkt "Kennzeichengröße" gucken, und Dir den entsprechenden Text eintragen ...

 

achja und hier noch was :)

http://www.kreidler-museum.de/kennz.htm

 

im übrigen besagt die anlage Va Nr. 2.3 StVZo

folgendes

Zweizeiliges Kennzeichen (verkleinert)

Nur für Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h und Leichtkrafträder im Sinne des § 72 Abs. 2 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4a sowie Zugmaschinen mit mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild entsprechend § 58 für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind.

Ich war gestern auf dem Berliner Amt. Der Beamte sagt , es gäbe gererell seit 3.07 keine kleinen Kennzeichen mehr für Motorräder über 125 ccm. Ich soll also bei meiner 38er DKW das Rücklicht neu setzen und das Katzenauge ebenfalls, das kann es doch nicht sein. 70 Jahre hat das Schutzblech heil überstanden aber Berlin macht keine Ausnahme. Ich weis, dass andere Bundesländer es ermöglichen aber für unseren Hauptstadtbeamten machen alle anderen (Provinzler)Fehler. Ich benötige also Aktenzeichen oder Parageaphen über den Ermessensspielraum, den diese Beamten haben. Es muss doch diesen Ermessensspielraum geben, zumal unsere 350ccm wirklich kein Rennmopet mehr ist.

Themenstarteram 19. November 2008 um 12:00

Hi

 

Ja das kenne ich die Beamten auf der Zulassungsstelle meinen alle sie wissen alles besser.Ich hatte ja auch diese Probleme bin dann einfach zu einer anderen Zulassungsstelle gegangen und habe ein paar Paragraphen vorgelegt.Was für ein Baujahr ist deine Maschine??Du hast nur eine chance auf ein kleines Nummernschild wenn es vor 1956 das erste mal zugelassen wurde.

 

Dann noch ein Tip poste dein Problem mal bei http://www.verkehrsportal.de/board/index.php dort sind son paar leute die unter anderm zb beim Tüv arbeiten.Dort wurde mir auch geholfen mit ein paar Tips.Und diese Tips haben geholfen.

 

Viel erfolg

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorrad Oldtimer
  5. Frage zur Kennzeichengröße