Frage zur Fiktiven brechnung
Meine Frage:Hatte einen Vandalismus Schaden (Kratzer im Lack).
Habe Fiktiv Abrechnen lassen also ohne Probleme.
So habe nun einen Lackierer gefunden der billiger(mit Rechnung) ist als der vom Gutachter berechnete Schaden.
Wie sieht es aus wenn ich die Rechnung bei meiner Versicherung dort einreiche bekomme Ich die MWST noch erstattet (was ich nicht glaube).
Kann ich den Nutzungsausfall geltend machen?
Oder soll ich die Reparatur vom Gutachter bestätigen lassen??
Was ist wenn die Versicherung die Rechnung haben möchte und sieht das mein Lackierer günstiger ist???
Gruß
Thorsten
Beste Antwort im Thema
@twelfewasauchimmer:
ich lasse mir von dir nicht den mund verbieten! Ich berichte von meinen REALEN Fällen und freue mich, wenn andere, die genauso wenig wie ich vom Fach sind, von MEINEN Erfahrungen profitieren.
Sobald du meinen Namen liest, gehst du hoch wie n Silvesterrakete. Es bleibt trotzdem dabei: Ich habe bei allen MEINEN Fällen Recht bekommen - ob es dir passt oder nicht.
Und das ist sachlich, also lass das Persönliche daraus.
Wenn ich mich hier sachlich irre, weil in diesem Fall etwas anderes gilt, so entschuldige ich mich für meine IN DIESEM ZUSAMMENHANG falschen Angaben. Im Haftpflichtfall stimmen meine Aussagen.
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hallo,
so nun isses aber auch mal wieder gut.
Beide Seiten unterlassen bitte ab sofort persönliche Animositäten und/oder Angriffe auf den Gegenüber.
Das bringt niemandem was - erst recht nicht dem TE.
Sollte dies nicht im Rahmen des Möglichen liegen, werden die Postfächer gefüllt und dieser Thread geschlossen.
Grüße
Schreddi
Bekomme ich jetzt eine Verwarnung wegen Urkundenfälschung....😕
Gruß
Delle 😁
hier haben wir beispielsweise mal die akb der huk....
daraus geht nicht für jeden fall hervor, dass es bei fiktiver kaskoabrechnung keine mwst erstattet gibt. eigentlich überhaupt nicht....
oder war es schon ein bier zuviel und ich hab was überllesen?
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
hier haben wir beispielsweise mal die akb der huk....
daraus geht nicht für jeden fall hervor, dass es bei fiktiver kaskoabrechnung keine mwst erstattet gibt. eigentlich überhaupt nicht....
oder war es schon ein bier zuviel und ich hab was überllesen?
http://docs.google.com/viewer?...
Seite 8 A.2.6.5. 😁
Prost 😉
Gruß
Delle
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Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Seite 8 A.2.6.5. 😁Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
hier haben wir beispielsweise mal die akb der huk....
daraus geht nicht für jeden fall hervor, dass es bei fiktiver kaskoabrechnung keine mwst erstattet gibt. eigentlich überhaupt nicht....
oder war es schon ein bier zuviel und ich hab was überllesen?
http://docs.google.com/viewer?...Prost 😉
Gruß
Delle
Ich lese da auch nur, dass MwSt nur gezahlt wird, wenn sie nachgewiesen wird - das ist ja unstrittig. Da steht aber nix davon, dass deswegen der Gutachtenbetrag gekürzt wird, also dass man
entweder fikitvoder
konkretabrechnen
muss, wie es ja angebl. bei Kaskoschäden der Fall sei.
Gem. der hier angegebenen Bestimmungen wüsste ich nicht, warum die Vers. nicht nachgewiesene Mwst erstattet zusätzlich zum Nettoschadensbetrag des Gutachtens. Ich kann ja entscheiden, dass ich nur einen Teil des Schadens beheben lasse und für diesen Teil eine Rechnung einreichen und die Erstattung der Mwst verlangen. Der Rest bleibt unrepariert oder Eigenleistung, also dürfte gem. der akb der huk keine Kürzung des Nettobetrages daraus resultieren.
Im Haftpflichtfall zahlt die HUK i.ü. auf Anwaltsschreiben auch sehr gerne, leider nicht ohne...😁
@ Delle
also ein "entweder entweder oder oder" lese ich da auch nicht raus.
aber du hast noch zwei Versuche mich zu überzeugen :-)