Frage zur Beschilderung
Folgende Situation:
Erst kommt ein 30er Schild, 20m weiter dann ein Ortsschild, welches es eigentlich nicht geben dürfte, denn der untere gelbe Teil müsste durchgestrichen sein, oder?
Wie schnell würdet ihr nach dem Ortsschild fahren?
22 Antworten
Zitat:
@Standspurpirat schrieb am 18. September 2023 um 11:17:02 Uhr:
Ab den Schild gilt die außerhalb geschlossener Ortschaften zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Ja.
Als obere Grenze, die auch bei günstigsten Umständen nicht überschritten werden darf.
Aufgrund der Gesamtsituation bin ich allerdings der Meinung, dass nach den Regeln von §3(1) diese Grenze an dieser Stelle in der Regel keine Rolle spielen sollte.
Zitat:
@Dual-Sport schrieb am 17. September 2023 um 19:58:53 Uhr:
Meine Frau schreit immer, hier wäre 30, ein Ortsausgangsschild wäre es ja nicht, deshalb würde hier nur 30 erlaubt sein.
In der Gegenrichtung ist durchgehend 50, deshalb bin ich da unschlüssig, auch wegen dem fehlenden roten Streifen, am Ortsschild.
Strassenschäden gibt es kurz hinterm Ortsschild keine mehr, so dass ich meistens mit 50 - 60 dort fahre.
Dann lass deine Frau fahren, du genießt deine Ruhe.
Zitat:
@hk_do schrieb am 18. September 2023 um 18:28:46 Uhr:
Ja.Als obere Grenze, die auch bei günstigsten Umständen nicht überschritten werden darf.
Aufgrund der Gesamtsituation bin ich allerdings der Meinung, dass nach den Regeln von §3(1) diese Grenze an dieser Stelle in der Regel keine Rolle spielen sollte.
Für Städter fühlt sich das vielleicht falsch an, hier auf dem Land gibt es außerorts zweispurige Straßen ohne Seitenstreifen, Fußweg oder Radweg, den sich alle Verkehrsteilnehmer teilen, bei Tempolimit 100, was dort auch gefahren wird.
Wenn die Ordnungsbehörden dort was anderes wollten, würden sie es beschildern.
Dass man trotzdem Rücksicht nehmen, voraus schauen, und Seitenabstände zu Radlern einhalten muss, ist vom Tempolimit unberührt.
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Mich verwirrt eher das blaue Schild für die Benutzungspflicht des Gehweges für Fahrräder. Denn da verläuft ja auch ein Radfahrstreifen, der auch benutzungspflichtig ist. Ja, was denn nun? Kann mich ja nicht aufteilen. 😁
Zitat:
@Beethoven schrieb am 19. September 2023 um 09:17:58 Uhr:
Ich würde auf einen Polizeiwagen warten und diesem nachfahren. Sicher ist sicher.
Hat ein früherer Freund von mir mal gemacht, mit dem Motorrad immer hinter dem Streifenwagen her. Die fuhren dann zum Krankenhaus - dort war Durchfahrt für Motorräder verboten und er durfte zahlen. Wenn die also dort mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, muss das nicht zwingend für den Hintermann zulässig sein - Stichwort "wir sind im Einsatz".
Zitat:
@Dual-Sport schrieb am 18. September 2023 um 17:26:09 Uhr:
Ich denke, ich werde weiterhin mit Tacho 50 - 60 dort her fahren, wie es die meisten Fahrer auch tun.
100 wären mir im Zweifelsfall zu teuer bzw. zu aufwendig, das vor Gericht zu klären.
Wenn deine Frage nicht war, welche Geschwindigkeit hier sinnvoll und angemessen ist, sondern welche zulässige Höchstgeschwindigkeit laut Beschilderung gilt, dann sind es eindeutig 100 km/h.