Frage zur ASU

MBK

Hola,

ich muss im Juni zum TÜV. Informieren möcht ich mich jetzt aber schonmal. Und zwar hab ich an meiner R1 RN09 ja nicht mehr die original Tüte dran, sondern nen LeoVince.

Schaff ich mit dem Ding die ASU überhaupt? Oder muss ich für die Messung wieder den alten dranschrauben?

17 Antworten

tippe mal www. abgasuntersuchung-motorrad.de ein....

Da findest Du die Grenzwerte, Geräuschpegel und und und...

Denke das wird hilfreich sein . Da noch keiner sagen kann, welcher Pott durchkommt, kann deine Frage auch nicht beantwortet werden ;-)

Ich würde generell die originalen Töpfe wieder dran hängen, dann kannst Dir sicher sein, dass Du die Plakette auch bekommst. Ich hatte schon immer den "TÜV-Topf" in der Garage liegen.

Geh doch nächste Woche noch, dann musst keine AU machen 😉

Hallo.

Sofern sie E-geprüft ist oder ein Gutachten vorliegt und eingetragen ist, gibt es auch keine Probleme.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von BMW323iA


Hallo.

Sofern sie E-geprüft ist oder ein Gutachten vorliegt und eingetragen ist, gibt es auch keine Probleme.

Mfg

Wenn das Ding zu laut ist, dann hilft auch keine Eintragung, Gutachten oder €-Zeichen. Das ist alles kein Freibrief. Zu laut ist zu laut.

Zitat:

Original geschrieben von barcode


Wenn das Ding zu laut ist, dann hilft auch keine Eintragung, Gutachten oder €-Zeichen. Das ist alles kein Freibrief. Zu laut ist zu laut.

Wo steht denn das er zu laut ist, wenn E-zeichen und DB-Killer noch drinn ist oder sie eingetragen ist dann darf sie normalerweise auch nicht lauter sein wenn keiner was drann manipuliert hat. Ich bin Motorradmechaniker und nehm die Asu ab dem 1.4. ab, also weiß ich auch wovon ich rede. Umsonst hab ich den 8 stündigen Lehrgang nicht gemacht.

Weiterhin kann es ein hier ein langsam ganz schön ankotzen, das immer wieder welche versuchen einen das Wort im Mund umzudrehen und für Doof zu erklären. Wenn ich es nicht zu 100% wissen würde, hätte ich auch nichts gesagt.

Zitat:

Original geschrieben von BMW323iA


Wo steht denn das er zu laut ist, wenn E-zeichen und DB-Killer noch drinn ist oder sie eingetragen ist dann darf sie normalerweise auch nicht lauter sein wenn keiner was drann manipuliert hat. Ich bin Motorradmechaniker und nehm die Asu ab dem 1.4. ab, also weiß ich auch wovon ich rede. Umsonst hab ich den 8 stündigen Lehrgang nicht gemacht.

Weiterhin kann es ein hier ein langsam ganz schön ankotzen, das immer wieder welche versuchen einen das Wort im Mund umzudrehen und für Doof zu erklären. Wenn ich es nicht zu 100% wissen würde, hätte ich auch nichts gesagt.

Dann DARF sie normalerweise nicht lauter sein. Du sagst es. Das es in der Praxis recht häufig anders ist zeigt immer wieder die Erfahrung. Bestes Beispiel sind zB Bastuck oder Eisenmann-Anlagen am E36. Haben Gutachten. Werden eingetragen. Nach 5000 Km sind die Dinger so laut, dass einem fast die Ohren wegfliegen. Das gleiche ist genauso bei Motorrädern zu beobachten. Mein Leo an der Ypse ist selbst mit DB-Killer so laut, dass ich es nicht drauf ankommen lassen würde beim TÜV oder den Werder-Fans.

Ach so. Ich wünsch dir auch noch ein schönes Wochenende. 🙂

Falls möglich solltest Du vielleicht tatsächlich, wie oben vorgeschlagen, vor dem 01.04. zur HU vorfahren.

Auch im Juni ist die Neuregelung noch relativ frisch, d.h. es ist fraglich, ob schon alle Eventualitäten, Ausnahmen und sonstigen Besonderheiten ausgelotet und auch bei den Prüfern bekannt sind. Selbst wenn Deine Tüte zulässig ist bist Du (zunächst) machtlos, falls Du an einen Prüfer kommst der sagt: "nee, is nich!".

Ich war mit meiner Thundercat letzte woche beim TÜV. Hab ne DEVIL Anlage mit e-Zeichen, DB-Killer und eingetragen ist sie im Fahrzeugschein auch.

Die AU würde ich aber nicht bekommen, da sie zu laut ist. Das hat mir der Typ von GTO in Köln bestätigt. und meinte nur:

gut daß du den TÜV jetzt gemacht hast.

die einen sagen das die anderen wieder was anderes. ich hab´s selbst erlebt und gehört.
Aber jeder TÜV ist anders. Deshalb bezieht sich meine Aussage nur auf meinen Besuch beim TÜV.

Gruß

arcus1977

Es ist reine ermessenssache des Prüfers eine Lautstärkenmessung zu machen. Wenn er denkt die Anlage ist zu laut wird sie halt gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von barcode


Wenn das Ding zu laut ist, dann hilft auch keine Eintragung, Gutachten oder €-Zeichen. Das ist alles kein Freibrief. Zu laut ist zu laut.

..da hast du Recht !

..und auch der Herr Motorradmechaniker ist im Rahmen seiner AU-Durchführung zwingend dazu verpflichtet eine Geräuschmessung durchzuführen, wenn ein Krad subjektiv geräuschauffällig ist, aber das weiß er ja sicher nach seinem 8-Stunden-Lehrgang.

Viele Grüße
Mitchell

hat jmd von euch nen bos? dann solltet ihr mal lesen was dabei steht! ne geräuschmessung ist nur rechtens, wenn im umkreis von 15 m noch nicht mal ein strauch ist, oder ne befahrende straße! dann muss das gerät in einem ganz bestimmten winkel und abstand vom schalldämpfer sein. um nur einige dinge zu nennen! von daher würde ich jede messung beanstanden! aber man sollte bedenken, dass wenn amn den kat im auspuff hat, man lieber den originalen dran macht

Also ich habe heute meinen TÜV bekommen...
pünktlich zum saisonstart ;p

war aber schon eigentlich im februar dran gewesen, hatte aber bisher keine lust/kohle das ding vorzuführen <:

Und wieviel kostet der spaß ? Ausserdem was ist, wenn ich den originalauspuff nicht habe ?

Zitat:

Original geschrieben von sayity


Und wieviel kostet der spaß ? Ausserdem was ist, wenn ich den originalauspuff nicht habe ?

Bei uns kostet TÜV+AUK 52€ (Dekra).

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