ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Frage zum Werkverkehr und Eintrag der Schlüsselzahl 95 gemäß BKrFQG

Frage zum Werkverkehr und Eintrag der Schlüsselzahl 95 gemäß BKrFQG

Themenstarteram 5. September 2014 um 14:16

Hallo mein Nahmen Ist Peter

Und meine frage richtet sich an al die LKW spezialisten hir.

Meine Frage:

Wir sind eine kleine gärtnerei und Fahren ein mal die woche 260Km mit einem 516 (ein weg) zu einer blumen börse.

Wir fallen nicht under Werkverkehr da die Pflanzen und Blumen noch nicht unser eigentum sind bis zur vollen Bezahlung.

Die erst nach zwei bis drei tagen bezahlt werden.

Oder Doch ?????

Und Jetzt noch die geschichte mit dem BKrFQG Quatsch.

Muss ich jetzt auch die weiterbildung mit den 5 stuffen zur ladungssicherung machen.

Ich bin doch kein Berufskraftfahrer sondern ein Gärtner der die Pflanzen zu zwei drittel verarbeitet.

vielleicht kann mir jemand genaue auskunft geben.

Die BAG Mainz,Polizei Trier und die IHK Trier Können es nicht.

Ähnliche Themen
15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von camions

Falsch !! Übergangsfrist bis 09.2016 beachten und unbedingt nutzen ! Denn möglicherweise , laut SVG , sind ansonsten deine 35 h in ein oder 2 Jahren nach deiner ärztlichen Untersuchung schon verbraucht ( Praxisfalle )

Die Übergangsfrist kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Ablauf des Führerscheins in den Zeitraum zwischen 10. September 2014 und 10. September 2016 fällt und gilt genau bis zum Tag des Führerscheinablaufes.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Frage zum Werkverkehr und Eintrag der Schlüsselzahl 95 gemäß BKrFQG