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Frage zum Thema Reifenindex bei Winterreifen

Hallo zusammen,

ich würde gerne neue Winterreifen bestellen für meinen 190er Mercedes.
Im fahrzeugschein steht 185/65 R15 87H

Kann ich denn auch Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex T kaufen? (bis 190 km/h)
Der Wagen hat laut Schein eine Höchstgeschwindigkeit von 185 aber ich fahr eh nie mehr als 140.

Gruß
Anja

Beste Antwort im Thema

Nach der aktuellen Rechtsprechung, ist es völlig Banane, ob Sommer- oder Winterreifen. Das Schätzchen läuft 185 Km/h und die Decke (SI = T) ist mit Km/h 190 gekennzeichnet.

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Aber der blöde Aufkleber ist häßlich und belastend.

Das zum einen.

Zum anderen gibts mittlerweile so viele Möglichkeiten, wo vielleicht mal ´ne Lampe aufleuchten könnte, dass im Sichtfeld fast gar kein logisch sinnvoller Platz mehr für den Sticker ist 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III



Zitat:

Original geschrieben von Yoshi89


T reicht nicht. Du musst dich nicht an 185 km/h, sondern an 193,35 km/h orientieren... brauchst also Index U bis 200 km/h

Code:
Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.

Da "U" idR nicht zu kriegen ist, wäre "H" bis 210 das Mittel der Wahl ... wenn wir uns nicht bei M+S-Reifen bewegen würden, wo "T" unter der Bedingung ausreicht, dass ein Aufkleber mit dem Hinweis auf die reduzierte Endgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht wird.

@ Yoshi , Bernd Clio

nochmals der Hinweis :

für Serienfahrzeuge ist die Regelung " + 6,5km/h+0,01x.... "

bereits ab 19.10.2 0 0 7 aufgehoben worden und

vom KBA durch die Ausgabe 07/07 19.10.2007

konkret festgelegt worden

http://www.kba.de/.../07_07_deut_pdf.pdf

Ich zweifle die Relevanz dieses mittlerweile häufiger zitierten Links dem Grunde nach an. Darin geht es nämlich nur um die "Angabe der Höchstgeschwindigkeit im Beschreibungsbogen" gemäß bestimmter EWG-Richtlinien. In einem anderen Thread habe ich mal gefragt, was für Richtlinien das denn seien; da bekam ich sinngemäß nur zur Antwort "irgendwas mit Europa".

Ich sehe nicht den Zusammenhang mit der Zulässigkeit der Montage ganz bestimmter Reifen-Geschwindigkeitsbuchstaben an Fahrzeugen, deren Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein (und insbesondere nicht in irgendwelchen EU-Formularen) definiert ist. Dass die Frage, ob solch Montage gemäß deutschem Recht zulässig ist, davon abhängt, ob eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit in irgendeinem EU-Formular angegeben werden darf, wäre nachzuweisen.

Bis dahin halte ich den Link für bedeutungslos.

Unabhängig davon ob Du Zusammenhänge, dieser gültigen Regelung erkennst oder für relevant erachtest, hat diese Verfahrensweise, de facto Gültigkeit. Die schriftliche Bestätigung hiefür, gibt es vom BRV.

Beispielhaft belegen die Änderung, auch die Zulassungen zahlreicher Fahrzeuge.

Aktuelles Beispiel von heute: Mercedes B Klasse Typ 246

-bbH in Feld "T" 190 Km/h
-eingetragene Reifengröße: 195/65 R 15 91T

Mein letzter Beitrag zu diesem Thema🙄

Allerdings hat Mercerdes schon beim seligen 190er zur begrenzung der Höchstgeschwindigkeit gegriffen um Reifen mit niedrigerem Index zu ermöglichen. Könnte also sein das die Möhre schlicht auf 190km/h begrenzt wurde und deswegen T zulässig ist. Bei nicht begrenzten Modellen besteht ja die Möglichkeit das man Bergab schneller fährt als es die Reifen zulassen.

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