Frage zum Sattelkipper

Hallo erstmal bin neu hier, und hab schon gleich eine frage an euch 🙂

Kurze Vorgeschichte:
Mir ist letzte Woche ein Sattelkipper beim Rangieren ins Fahrzeug gefahren. Selbst hab ich es nicht gesehen, aber es gab Zeugen die sich das Kennzeichen notiert haben. Dummerweise haben sie sich nur das Kennzeichen der Zugmaschine notiert.
Von den Schaden hab ich erst einen Tag später erfahren hab, und sofort die Polizei angerufen.
Ein Gutachten hab ich erstellen lassen, und der Schaden beläuft sich auf knapp 4.000€.

Jetzt kam ein Gutachter von der Versicherung der Firma mit dem Sattelschlepper, diese behauptet jetzt der Auflieger sei eine Stahlrundmulde und dessen tiefsterpunkt sein die Schlammverrieglung, bei 1,95m höhe. Mein Schaden ist bei ca 1,60, 1,70......
Das einzige was ich besitze ist die eine Wiegekarte von der Baufirma die der Sattelkipper beliefert hat. An diesem Tag war es nur das eine Fahrzeug

Mein Verdacht: Man hat die Mulde gewechselt.

Die Firma die mir hineigefahren ist, besitzt 4 Zugmaschinenarten
MB Actros mit Allrad,
MB-Actros ohne Allrad
MB-Axor ohne Allrad
MB-Axor mit Allrad (bin mir aber nicht 100% sicher das es diese Ausführung überhaupt gibt)
Die Auflieger sind Carnehl, und Langendorf

Meine Frage:
Gibt eine der 4 Zugmaschinenarten die mit einer Rundstahlmulde auf ein Leergewicht von 11,489kg kommt????

Da ich früher selbst Kipper gefahren bin weiß ich, dass ein Actros Allrad mit einer Stahlrundmulde ein Leergewicht von knapp 15.500kg hat. Kombiniert mit einer Alumulde so um die 14.500kg.

Zeitlich hab ich es noch nicht geschafft mir das Fahrzeug selbst anzusehen, aber ich tippe auf einen Axor....

Wie schwer ist ein Axor mit einer Rundstahlmulde, ca?
Und ein Axor mit Alumulde,ca?

Ich Danke im voraus für eure hilfe

Beste Antwort im Thema

Moin,

ich denke, daß wird relativ unproblematisch. Du hast Zeugen, die aussagen können, daß diese eine Sattelzugmaschine einen Kippsattelauflieger in Dein Fahrzeug bewegt hat. Zu dem Fahrzeug gehört das Kennzeichen. Ist das Fahrzeug an besagtem Tag bewegt worden, dann gibt es dazu Aufzeichnungen, die der Benutzer/Unternehmer aufbewahren muss. Somit steht fest, was passiert ist (Zeugen), wo und wann es passiert ist (Wiegekarte), wer, wann an dem Tag das Fahrzeug bewegt hat, (Aufzeichnungen, Tachoscheiben).

Kann es denn sein, daß sich im Zweifelsfall, ein Richter von den Höhen der Anprallmarken beirren läßt? Gerade bei Fahrzeugen mit Kippaufbauten und Luftfederung, deren Höhen variabel verstellbar sind ? Kippsattel-Auflieger haben z.B. Zwangsabsenkung zur Absicherung des Kippvorganges. Da legt der sich auf den Bauch, wenn das Abkippen beginnt - ganz automatisch. Ich denke mal, da sollte man den Braten doch wohl riechen.

Trotzdem, gutes Gelingen!

15 weitere Antworten
15 Antworten

Wenn es hilft!
 
Mein MAN TGS ohne Aallrad mit Kabine GanzALU Mulde von Meierling Leergewicht 11,6 To
Die Mulde hat ein Schalter der die Luftfederung beim Kippen absengt.
Wenn ich den Schalter nicht betätige geht der Auflieger beim Kippen aus die Luftfederung und somit
verändert sich die Höhe gewaltig.

 

Deine Antwort