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Frage zum Sattelkipper

Themenstarteram 14. Dezember 2008 um 23:12

Hallo erstmal bin neu hier, und hab schon gleich eine frage an euch :)

Kurze Vorgeschichte:

Mir ist letzte Woche ein Sattelkipper beim Rangieren ins Fahrzeug gefahren. Selbst hab ich es nicht gesehen, aber es gab Zeugen die sich das Kennzeichen notiert haben. Dummerweise haben sie sich nur das Kennzeichen der Zugmaschine notiert.

Von den Schaden hab ich erst einen Tag später erfahren hab, und sofort die Polizei angerufen.

Ein Gutachten hab ich erstellen lassen, und der Schaden beläuft sich auf knapp 4.000€.

Jetzt kam ein Gutachter von der Versicherung der Firma mit dem Sattelschlepper, diese behauptet jetzt der Auflieger sei eine Stahlrundmulde und dessen tiefsterpunkt sein die Schlammverrieglung, bei 1,95m höhe. Mein Schaden ist bei ca 1,60, 1,70......

Das einzige was ich besitze ist die eine Wiegekarte von der Baufirma die der Sattelkipper beliefert hat. An diesem Tag war es nur das eine Fahrzeug

Mein Verdacht: Man hat die Mulde gewechselt.

Die Firma die mir hineigefahren ist, besitzt 4 Zugmaschinenarten

MB Actros mit Allrad,

MB-Actros ohne Allrad

MB-Axor ohne Allrad

MB-Axor mit Allrad (bin mir aber nicht 100% sicher das es diese Ausführung überhaupt gibt)

Die Auflieger sind Carnehl, und Langendorf

Meine Frage:

Gibt eine der 4 Zugmaschinenarten die mit einer Rundstahlmulde auf ein Leergewicht von 11,489kg kommt????

Da ich früher selbst Kipper gefahren bin weiß ich, dass ein Actros Allrad mit einer Stahlrundmulde ein Leergewicht von knapp 15.500kg hat. Kombiniert mit einer Alumulde so um die 14.500kg.

Zeitlich hab ich es noch nicht geschafft mir das Fahrzeug selbst anzusehen, aber ich tippe auf einen Axor....

Wie schwer ist ein Axor mit einer Rundstahlmulde, ca?

Und ein Axor mit Alumulde,ca?

 

Ich Danke im voraus für eure hilfe

 

 

Beste Antwort im Thema
am 15. Dezember 2008 um 22:00

Moin,

ich denke, daß wird relativ unproblematisch. Du hast Zeugen, die aussagen können, daß diese eine Sattelzugmaschine einen Kippsattelauflieger in Dein Fahrzeug bewegt hat. Zu dem Fahrzeug gehört das Kennzeichen. Ist das Fahrzeug an besagtem Tag bewegt worden, dann gibt es dazu Aufzeichnungen, die der Benutzer/Unternehmer aufbewahren muss. Somit steht fest, was passiert ist (Zeugen), wo und wann es passiert ist (Wiegekarte), wer, wann an dem Tag das Fahrzeug bewegt hat, (Aufzeichnungen, Tachoscheiben).

Kann es denn sein, daß sich im Zweifelsfall, ein Richter von den Höhen der Anprallmarken beirren läßt? Gerade bei Fahrzeugen mit Kippaufbauten und Luftfederung, deren Höhen variabel verstellbar sind ? Kippsattel-Auflieger haben z.B. Zwangsabsenkung zur Absicherung des Kippvorganges. Da legt der sich auf den Bauch, wenn das Abkippen beginnt - ganz automatisch. Ich denke mal, da sollte man den Braten doch wohl riechen.

Trotzdem, gutes Gelingen!

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hä?

du hast doch das kennzeichen der zugmaschine? warum fragst du dann ob es sich um einen axor oder actros handelt?

möglich ists zwar das der auflieger gewechselt wurde, aber am kennzeichen ändert das nix.......hast du einen anwalt?

Was haben wir denn?

Gutachter

Zeugen

Verursacher

Bilder

Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Der Verursacher hat ja auch bestimmt eine Fahrerkarte oder Tachoscheibe, die deckungsgleich

mit der Tatzeit übereinstimmt-desweiteren wird bei unklarheiten die infragekommenden

Auflieger/Kombinationen in betrachtgezogen.

So einen Fall auch harmloser hatte ich auch mal:

Mir fuhr ein betagter Opel hinterher....sehr dicht auffahrend...nach ettlichen

Kilometer überholte er mich und als ich an einer Ampel halten mußte, motzte

dieser mich an, ich hätte Steine verloren....die von oben runtergefallen sein

sollen...seine Motorhaube und die Scheibe voll mit Kratern!!!

Es kam die von ihm gerufene Polizei.....

Der Beamte fragte mich, wie sowas passieren kann:rolleyes:

Dies (Bild) ist ein Presscontainer hermetisch rundum dicht/geschlossen

festes Dach, wird nur durch die Tür hinten gefüllt&entleert.

Und Steine hab ich auch nicht geladen, nur kleine Papierschnipsel.

Tag später kam ein Gutachter zu uns in die Firma und da fragt mich

doch dieser tatsächlich warum ich nun einen anderen Container auf

dem Lkw draufhab....nach dem Motto das wär doch ein Vertuschungsversuch

meinerseits. Zu diesem Zeitpunkt erteilte ich dem gegnerischen Gutachter

Hausverbot. Meine Versicherung teilte mir mit, das der Opel mit dem

Hagelschaden eine Klage wegen Versicherungsbetrug am Hals hat....selbst schuld!

Zurück zu deinem Fall:

Übergib alles deinem Anwalt! Kostet sonst nur deine Nerfen&Geld

Gruß Volker

Moin.

Ein Leergewicht in der Höhe ist heute nicht unüblich. Allerdings nur mit Alu-Kasten oder Alu-Rundmulde, die liegen heute bei 4,5 bis 4,8 t leer. Als Zugmaschine würde ich tippen Axor ohne Allrad. Die Höhe der Muldenunterkante erscheint mir sehr hoch, denn das würde bedeuten, selbst bei einer Aufsattelhöhe von 1300 wir eine Rahmenhöhe von fast 600 mm hätten. Da hat wohl jemand hinten die Luftfederung auf Vollanschlag heben lassen und das der Versicherung als Fahrhöhe verkauft (oder so ähnlich). Höchstens eine extreme Geländeversion mit Aufsattelhöhe 1450 mm könnte man annehmen. Zusammen mit einem hohen Rahmensteg. Das will aber heute keiner mehr haben wegen des ungünstigen Schwerpunktes. Also: eine Muldenhöhe um 1600 mm passt schon.

gruß f

Also ein Rechtsanwalt ist ja für vieles gut aber hier wird er vermutlich scheitern.

Die Verursacherfirma blockt, weil sie keinen "Ärger" mit der Versicherung haben will.

Die entscheidende Frage ist ganz einfach, wie gut und brauchbar ist die Aussage der/des Zeugen. Wenn diese genau gesehen haben, daß der Sattelzug mit dem abgelesenen Kennzeichen sowieso einen Schaden verursacht hat, sollte die Polizei die Sache weiterverfolgen können. Der Unfall muß sich dann aber auf öffentlichem Verkehrsraum zugetragen haben!

Die Polizei kann z.B. feststellen, welche Fahrzeuge und Hänger auf eine Firma zugelassen sind und diese entsprechend überprüfen.

Wie so oft im Leben, ist man dabei natürlich auch darauf angewiesen, daß sich die Polizei der Sache auch annimmt und nicht wegen Arbeitsüberlastung vorschnell als ungeklärt an die Staatsanwaltschaft abgibt.

pfisti

Themenstarteram 15. Dezember 2008 um 21:35

Die Sache hab ich schon meinen Anwalt übergeben, wäre halt nur nicht schlecht einen kleinen Joker zu haben, in dem man die Fahrzeugkombination mit dem kurz vor dem Unfall eingewogenen Leergewicht vor Gericht anzweifeln könnte....

Als Beispiel, es handelt sich um einen Axor mit einer Rundstahlmulde, und das Fahrzeug hat ein Leergewicht 13.300kg. Leergewicht der Wiegekarte 11.489kg. Schon ist alles unglaubwürdig.

Die Firma selbst besitzt ca. 30 Kipper, und hat unter Fahrern im Ruhrgebiet einen sehr schlechten Ruf.

@Trailerman

Sehe ich genau so, eine Rundmulde passt gar nicht.

Eine Alumulde mit Schütte passt, auch vom Leergewicht müsste es hinhauen.

@Pfisti

Den Fahrer winken satte 9 Punkte.

Nur das ein Firma so viel Kriminelle Energie besitzt und vor dem eintreffen der Polizei einen Auflieger wechselt halte ich wiederrum auch für unwahrscheinlich....

am 15. Dezember 2008 um 22:00

Moin,

ich denke, daß wird relativ unproblematisch. Du hast Zeugen, die aussagen können, daß diese eine Sattelzugmaschine einen Kippsattelauflieger in Dein Fahrzeug bewegt hat. Zu dem Fahrzeug gehört das Kennzeichen. Ist das Fahrzeug an besagtem Tag bewegt worden, dann gibt es dazu Aufzeichnungen, die der Benutzer/Unternehmer aufbewahren muss. Somit steht fest, was passiert ist (Zeugen), wo und wann es passiert ist (Wiegekarte), wer, wann an dem Tag das Fahrzeug bewegt hat, (Aufzeichnungen, Tachoscheiben).

Kann es denn sein, daß sich im Zweifelsfall, ein Richter von den Höhen der Anprallmarken beirren läßt? Gerade bei Fahrzeugen mit Kippaufbauten und Luftfederung, deren Höhen variabel verstellbar sind ? Kippsattel-Auflieger haben z.B. Zwangsabsenkung zur Absicherung des Kippvorganges. Da legt der sich auf den Bauch, wenn das Abkippen beginnt - ganz automatisch. Ich denke mal, da sollte man den Braten doch wohl riechen.

Trotzdem, gutes Gelingen!

Themenstarteram 15. Dezember 2008 um 22:06

Das denke ich auch, wäre schon ein Ding wenn man sowas verliert und auf die kosten sitzen bleibt:)

Wie ich lese, hast du die Wiegefahne zur Einsicht!

Schau nach, ob das angegebene Leergewicht (Tara) ein ermitteltes oder per Hand eingegebenes Gewicht ist.

Das muss auf der Wiegefahne zu erkennen sein. Gerade bei Schüttgutverladung wird oftmals ein Leergewicht angegeben, welches einmal für ein ziehendes Fahrzeug angegeben für Jahre gespeichert, immer wieder bei voll Abwägung herangezogen wird , unabhängig von dem tatsächlich gezogenem Auflieger/Anhänger.

am 16. Dezember 2008 um 19:07

Zitat:

Original geschrieben von nullgewinde

Wie ich lese, hast du die Wiegefahne zur Einsicht!

Schau nach, ob das angegebene Leergewicht (Tara) ein ermitteltes oder per Hand eingegebenes Gewicht ist.

Das muss auf der Wiegefahne zu erkennen sein. Gerade bei Schüttgutverladung wird oftmals ein Leergewicht angegeben, welches einmal für ein ziehendes Fahrzeug angegeben für Jahre gespeichert, immer wieder bei voll Abwägung herangezogen wird , unabhängig von dem tatsächlich gezogenem Auflieger/Anhänger.

es leichteste fahrzeug wir gewogen und dann des gewicht immer genommen

am 16. Dezember 2008 um 20:31

Wenn du genau weisst, welche Zugmaschine das war,

reicht das! Denn im Falle eines Schaden beim anderen

Verkehrsteilnehmer, haftet die Versicherung des Zugfahrzeuges.

Auch wenn der Schaden durch den gezogenen Auflieger verursacht

wurde. Die ZM wird dann auch hochgestuft. Anhänger/Auflieger können

nicht hochgestuft werden in der SFK (Schadenfreiheitsklasse),

so mein Chef. Dies wird aus dem Grund so gehandhabt, da der

Eigentümer des Zugfahrzeuges der ,,Führer" des Gespanns ist.

(Zwar nicht unbedingt in Person). Der Eigentümer des

Zugfahrzeuges entspricht häufig auch nicht dem Eigentümer

des Anhänger/Auflieger. Das ist besonders häufig bei Subs so.

Was kann der Eigentümer des Auflieger dafür, wenn der

Besitzer des Zugfahrzeuges den Schaden verursacht? Gar nichts!

Ich denke, dass ist ein zutreffender Grund für so eine Handhabung.

Falls der der Fahrer des Verursachers absichtlich abgehauen ist,

kann ich dir Raten den anzuzeigen. Dann bekommt im Falle eines

Schuldspruches 7 Punkte in Flensburg verpasst, die auch erst nach

5 Jahren gelöscht werden, da es sich um eine Straftat handelt.

Zudem wird dem fahrer der Führerschein abgenommen. Und das

für lange Zeit, glaubs mir!

Also wenn die Sache vom Rechtsanwalt durchgezogen werden soll, dann wird da einer nach dem Vorbild "Liebling Kreuzberg" benötigt, welcher mit Jethelm und K100 auf Ermittlungstour geht. Alle anderen Rechtsanwälte werden noch 'ne Weile mit der Versicherung rumstreiten oder vor Gericht gegen die Versicherung klagen. Wenn sich das Zivilgericht mit den Schadenersatzforderung beschäftigt, wird "Butter bei die Fische" benötigt und zwar liefert die der Kläger, d.h. die klagende Partei muß schlüssig beweisen, daß der Beklagte den Schaden verursacht und zu bezahlen hat, das Gericht bewegt sich nicht. Ich bleib' dabei, ohne engagierten Unfallsachbearbeiter bei der Polizei wird da nichts dabei rauskommen.

pfisti

Du hast Zeugen die den Unfall gesehen haben und du hast den Unfallverursacher.

Damit gehst du zur Polizei und machst eine Anzeige.

Du Schilderst ihnen den Fall so wie er war. Du warst nicht im LKW er ist dir reingefahren und dann weitergefahren. Die Zeugen haben es gesehen und dir das Kennzeichen der Zugmaschine gegeben.

Der rest liegt dann in den Händen der Polizei. Warscheinlich schauen sie sich den kompletten Fuhrpark an, also alle Auflieger. Wenn sie sich etwas mit der Technik auskennen wissen sie auch das man die Auflieger in der Höhe verändern kann. Und somit sollte auch der richtige Auflieger gefunden werden.

Themenstarteram 17. Dezember 2008 um 22:11

Der Fall ist bei der Polizei angezeigt worden.

 

An den Auflieger hat man nichts gefunden, wie denn auch sind ja Kipper, einmal Schotter gekippt und die Lackspuren sind weg. Es war die Schüttkante. Nur der angebliche Auflieger ist eine Rundmulde ohne Schütte...

 

Wie schon geschrieben die Sache hat mein Anwalt übernommen, wollte nur eigentlich einen Joker haben, mit der Frage nach dem Leergewicht, ob es überhaupt passen kann bei einer Stahlrundmulde...

Zitat:

Original geschrieben von Megaspace V8

ob es überhaupt passen kann bei einer Stahlrundmulde...

was meinte denn die polizei dazu?

das bag dürfte sicherlich auch interesse an einer solch "leichten" stahlrundmulde haben... ^^

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