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frage zum Rabattretter

Themenstarteram 1. November 2020 um 7:02

Hallo zusammen,

Ich bin nu hier und habe eine Frage.

Mir ist im Berufsverkehr von links nach rechts ein Fußgänger vor das Auto gelaufen. Gott sei dank war ich sehr sehr langsam und er hatte nur leichte Prellungen. Der junge Mann hatte gleich den Flucht Instinkt als er den Schaden an meinem Fahrzeug sag. Ich rief die Polizei und in der Zeit kamen Verwandtschaft von ihm. Es handelt sich um einen Bürger der Romas. Da er keine Papiere dabei hatte rief die Verwandschaft der Polizei einen Namen zu der auf einen Notizblock notiert wurde. Als den Schaden geltend machen wollte war diese Person geistig behindert und somit durfte ich seinen Schaden bezahlen. Da der verletzte sehr auffällige Merkmale hatte konnte ich ihn in der Nachbarschaft vorfinden. Mittlerweile wohnt er in dem Stadtteil von meiner Freundin (ca. 1,5 km entfernt).

Meine Versicherung interessant das allerdings nicht weil der Name des geistig behinderten in der Akte steht und somit hat sie bezahlt und ich verliere damit 11 schadensfreie Jahre. Durch den Rabattretter wird das allerdings aufgefangen. Allerdings ist nun schlecht die Versicherung zu wechseln.

Gibt es hier fristen wo der Schaden abgegolten ist und man beim Versicherungswechsel nicht seine Schafensfreiheitsklasse verliert?

Würde mich auf Rückmeldung freuen.

Viele Grüße

carpeflexus

Beste Antwort im Thema

Er hat keinen Rabattretter, wenn er den hätte, hätte er kein Problem, sofern er nicht im Schadensjahr die Versicherung wechselt

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Bei SF 21 kann er keinen Rabattretter haben.

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 23. November 2020 um 20:33:07 Uhr:

Beim Rabattretter wirst Du zwar zurückgestuft, aber Deine

Prämie bleibt gleich.

(Das ist ein Anreiz, die Versicherung nicht zu wechseln)

Wechselst Du doch, bezahlst Du bei der nächsten Versicherung die

höhere Prämie....

Zumindest gilt das sofern Du dir keine suchst, die den Rabattschutz der Vorversicherung berücksichtigt.

Nochmal was zum Fußgänger haftbar machen, man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege:

Fußgänger und Fahrradfahrer sind eigentlich kaum Haftbar zu machen, allein aufgrund der Betriebsgefahr haftet der Autofahrer (selbst wenn der Fußgänger Olympiagoldmedalliengewinner mit 12 Doktortiteln ist, da brauchts keine geistige Behinderung um da die Arschkarte zugeschoben zu bekommen).

Fußgänger auf der Autobahn vielleicht ausgenommen.

Gruß Metalhead

Hallo

Hier mal ein Infoseite

"Die Gefahr einer Beitragserhöhung durch die Abstufung der SF-Klasse ist gegeben und wird beim Wechsel der Autoversicherung häufig übersehen. Bevor Sie sich voreilig für eine Kündigung und den Wechsel des Versicherers entscheiden, lohnt die Nachfrage bei der alten Versicherung, welche Schadenfreiheitsklassen in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung an den neuen Versicherer übermittelt werden."

https://kfzversicherung-wechseln.info/rabattschutz/

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