Frage zum E-Kennzeichen bei gebrauchten BEV

Angenommener Fall:
Ein BEV hat bei der Erstzulassung kein E-Kennzeichen bekommen (weil es der Erstbesitzer nicht wollte). Jetzt wird der Wagen verkauft und umgemeldet. Kann der neue Besitzer nun ein E-Kennzeichen bekommen?

2 Antworten

Ja kann er.

Na klar.

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