Frage zu TÜV ,wird zurückdatiert?
Moin, bei meinem Tabbert 400 ist letztes Jahr Juli der TÜV abgelaufen.
Hab ihn letztes Jahr nicht benutzt, bin deswegen auch nicht zur HU gefahren.
Fahr ich dieses Jahr hin bekomme ich TÜV bis 07/16 oder 07/17 also ein oder 2 Jahre?
Viele Dank für eine Antwort Gruß.
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33 Antworten
Zitat:
@Bananenbiker schrieb am 20. Februar 2015 um 18:19:19 Uhr:
Naja eine Belohnung wäre ja der falsche Weg.![]()
Aber ma ne andere Frage, warum lässt man den Tüv ablaufen?![]()
Sicher kann man das mal vergessen bei einem Saisonfahrzeug, aber die Regeln sind eben da und es ist ein leichtes in einer Demokratie sich einzuordnen.
Hätte ich etwas zu sagen, dann wäre ein Bußgeld fällig.
Warum?
Blöderweise im Dezember den WoWa gekauft und zugelassen
Aber sonst immer Winterpause bis März, um also überzogen
Oder ich möchte beide Fahrzeuge im gleichen Monat zur HU
Meiner Meinung nach ist das eine schikane.
Grad bei einem saisonfahrzeug möchte man nicht unbedingt im winter zu tüv. nur weil er mal im winter gekauft oder angemeldet wurde. Ich möchte den tüv so anpassen, dass man ihn möglichst mit dem zugfahrzeug zusammen erledigen kann. Leider geht das nicht ohne Geld/Zeitverlust.
Und nichts rechtfertigt die erhöhten tüv-gebühren. Der Wohnwagen wird genau im gleichen umfang geprüft, wie wenn er genau nach 24 monaten geprüft würde.
Was mir auch sauer aufstößt ist, dass ein neuer Wohnwagen schon nach 2 jahren zum tüv muß und nicht erst nach 3 jahren wie ein pkw. Natürlich kann man alles begründen. Die gängige Begründung ist, dass er wenig bewegt wird und die teile dann einrosten und vll. die bremsen nicht mehr ordentlich funktionieren. Aber beim pkw kann dies theoretisch genau so sein. Es gibt benutzer, deren pkw nahezu nur in der Garage steht und auch selten benutzt wird. Was ist mit denen? Oder es gibt Pkw-benutzer, die im jahr 30.000 km fahren. Was meint ihr, in welchem technischen zustand dieser pkw nach 3 jahren aussieht? Es bleibt dem benutzer überantwortet ihn in technisch einwandfreiem zustand zu halten...wo bleibt den da der tüv?
Es ist der deutsche regelungs- und überwachungsfetischismus, der hier zuschlägt. Andere können gerne anderer meinung sein
Zitat:
@porter22 schrieb am 20. Februar 2015 um 20:16:18 Uhr:
@Bananenbiker, jetzt wo ich weiß, dass es trotzdem 2 Jahre TÜV gibt, habe ich ja alles richtig gemacht!
1 Jahr gespart.
Nicht unbedingt.
Woher weißt du das nach 3 Jahren deine Bremsen noch funktionieren?
Ja das denken von mir in kleinkarriert?!
Trotzdem was ist bei einem Unfall?
Was ist bei einem Versicherungsfall in der Unterstellhalle?
Auch auf deinem Privatgrundstück bekommst du ohne Tüv ein Bußgeld.
Zitat:
Warum?
Blöderweise im Dezember den WoWa gekauft und zugelassen
Aber sonst immer Winterpause bis März, um also überzogen
Oder ich möchte beide Fahrzeuge im gleichen Monat zur HU
Dann fahre ich einmalig im Oktober zum Tüv und der Käse ist erledigt.
Man sollte die wenige Entscheidungsfreiheit die wir noch besitzen nutzen.
Zitat:
Es ist der deutsche regelungs- und überwachungsfetischismus, der hier zuschlägt. Andere können gerne anderer meinung sein
Der sicherlich nicht besser wird durch solche Verhalten, in dem man 12 Monate den Tüv überzieht und mit seinen 1,5 to WW die Straße runter fährt, und unten in der Kurve eine Schulklasse verletzt oder tötet.
Deshalb gibt es Gesetze.
Und jeder der die bis zum letzten Tropfen ausnutzt gefärdet diese Freiheit.
@
Einmal im Jahr backe ich Brot im Holzbackofen, trotzdem kommt der Schoni 2 x im Jahr.
Soll ich jetzt weinen?
Dann schaffe ich mir das nicht an, wenn ich mir das nicht leisten kann/mag.
Oder breche Regeln/Gesetze und riskiere ohne Schonsteinfegerprüfung das mein und evtl. das Nachbarhaus ohne Versicerhungsschutz (den ich lusterweise zahle) abbrennt wegen 2 x 20 €/Jahr.
Das ist quatsch. Es geht nicht darum ohne tüv durch die gegend oder gar in den urlaub zu fahren. Es geht nur darum die tüv-pflichten vernünftig zu gestalten. Natürlich geht man vor der benutzung zum tüv oder in die Werkstatt. Nur warum muß das genau nach 24 Monaten sein, wenn der tüv mitten im winter fällig wäre und der Wohnwagen irgendwo womöglich schwer zugänglich abgestellt ist? Und warum kann das beim neuen Wohnwagen nicht wie beim pkw auch alle drei jahre sein?
Und da du so ein schöner Schwarzmaler bist, versuche ich es auch einmal.
Mal angenommen, der tüv ist um 1 tag überschritten und du fährt eilig mit schlechtem gewissen (du hast ja das "gesetz gebrochen"...) zum tüv. Nun passiert folgendes. Du wirst beim fahren durch eine fliege irritiert...und verreist das steuer. Die kommst auf die andere Straßenseite und stößt gegen einen pkw. Der wiederum schleudert gegen einen vollen Tankwagen und der wieder schleudert in eine gruppe schwangerer Frauen und es kommt zum brand und es gibt 30 tote. Weinst du nun?
Und das alles nur, weil du das "gesetz gebrochen" hast. Ja möglich ist alles, auch ein Flugzeug könnte dir auf den kopf fallen.
Nun ja, man darf ja auch mit überzogenem tüv noch zum tüv fahren. Wenigsten muß ich deshalb keinen Abschleppdienst holen, der meinen Wohnwagen huckepack nimmt, da der ja seit einem tag nicht mehr "verkehrstauglich" ist. Übrigens darf ich das auch noch nach drei Monaten...obwohl er keinen tüv mehr hat? Wie gefährlich diese welt doch ist.
Meine Meinung nicht konkret zum Thema, aber gerade deswegen direkt zum Thema.
Gesetzte und Bestimmungen bedeuten nicht: "du mußt es so machen". Es bedeutet nur: "wenn du die Grenzen überschreitest mußt du mit den Folgen leben" . Dieses ewig (typisch deutsche) geplapper über Toleranzen und Gerechtigkeit ist doch Unfug. Es geht um Recht und nicht um Gerechtigkeit ! Ein bißchen schwanger geht nicht!
Ich finde eure Unterhaltung fast schon lustig. Erinnert mich so ein wenig an orientalischen Basar. Der Islam scheint schon angekommen zu sein. Da stellt sich mir die lebenswichtige Frage: Dürfen Schweine radfahren , obwohl ihnen der Daumen zum Klingeln fehlt ?
Stell dich mal in der USA ins Parkverbot. Da kommt die Kralle und du legst 50 Dollar (ohne Anhörungsbogen), am nächsten Tag sind es dann 100 Dollar, bis die den Schlüssel finden. Die Freiheit beginnt für mich mit Einhaltung der Regeln. Und wenn ich diese ,aus welchen Gründen auch immer, überschreite, ärgere ich mich über meinen Leichtsinn nicht über die Buße. Ich bin nicht Fehlerfrei, aber meine Zeit ist mir für Behördenstreit zu schade, mein Geld auch.
Die Welt ist gut oder böse. Alles dazwischen ist Glück und Zufall
Ja, diese Regel gibt es mit dem TÜV oder Dekra. Dies stelle ich auch nicht in Frage.
Aber Gott sei dank dürfen wir über den Sinn von Regeln diskutieren und diese in Frage stellen.
Und dies tu ich hier in diesem Forum.
Zitat:
Nun ja, man darf ja auch mit überzogenem tüv noch zum tüv fahren. Wenigsten muß ich deshalb keinen Abschleppdienst holen, der meinen Wohnwagen huckepack nimmt, d
Genau dies wird u.U. in ein paar Jahren der Fall sein, weil evtl. zuviele Zeitgenossen die wenige Freiheit die wir in diesem Bereich haben zu hoch überziehen.
Und wenn man sich ein wenig informiert, dann geht es nciht um ein paar Tage, nein es geht hier in diesem Tröd um ein Jahr.
Nach meinem Wissenstand sind 2 Monate straffrei. Mit dem Untertitel das bei einem Unfall der Grund ermittelt werden kann durch Gutachter. Die muss natürlich der Halter zahlen.
In ein paar Jahren wird der Stichtag eingeführt, dann werden wir wirklich die Fahrzeuge zum Tüv schleppen müssen.
Die Prüforganisationen legen alles in Listen ab, und diese werden dann bei Bedarf an die zuständigen Behörden weitergereicht.
Dann haben wir mal wieder angebliche Behördenwillkür!!


Die dämliche Rückdatierung hatte ich schon damals erfolgeich umgangen...!!!
Ich hatte einfach selber vorher die Plakette entfernt und konnte "zufällig" am Prüfungstag den Fahrzeugschein nicht finden...!
Den hatte ich dann nach 48 Std. akkurat nachgereicht!
-
Das hatte immer bestens geklappt!
Ein Freund von mir hatte damals einen angemeldeten aber seit 7 Jahren ungenutzen Roller. Die rückdatiere Plakette hätte ich gerne gesehen...!
Gruss
Nico
Zitat:
@Bananenbiker schrieb am 22. Februar 2015 um 11:56:37 Uhr:
Genau dies wird u.U. in ein paar Jahren der Fall sein, weil evtl. zuviele Zeitgenossen die wenige Freiheit die wir in diesem Bereich haben zu hoch überziehen.
Moin,
wurde das vor ca. 5-6 Jahren auch so gehandhabt ?
Ich kann mich erinnern, das das Überziehen nicht extrem ausgenutzt wurde.
Zitat:
@princeton schrieb am 23. Februar 2015 um 08:05:23 Uhr:
Die dämliche Rückdatierung hatte ich schon damals erfolgeich umgangen...!!!
Gruss Nico
Wer es denn unbedingt wollte, ist auf den Weg in den Urlaub einfach im Saarland zur HU gefahren
.
Was war denn im Saarland anders...?
Gruss
Nico
Da gab es nie eine Rückdatierung......
Zitat:
@campingfriend schrieb am 23. Februar 2015 um 11:02:38 Uhr:
Da gab es nie eine Rückdatierung......
In Hessen auch nicht !
Lacht laut...dann sind das in Hessen und im Saarland ja alles Gesetzesbrecher. Ab ins Gefängnis mit ihnen. *Ironieaus*
Gottseidank gehöre ich nicht zu den Gutmenschen, die vor Eifer geifern.
Zitat:
@aspergius schrieb am 23. Februar 2015 um 19:00:59 Uhr:
Lacht laut...dann sind das in Hessen und im Saarland ja alles Gesetzesbrecher. Ab ins Gefängnis mit ihnen. *Ironieaus*
Gottseidank gehöre ich nicht zu den Gutmenschen, die vor Eifer geifern.
Woher weisst du, ob dabei Länder- oder Bundesgesetze angewendet werden

Weder Länder- noch Bundesgesetz, sondern ein eigenständiger Verwaltungsakt.
Zitat:
"Um mittelbare Staatsverwaltung handelt es sich, wenn der Staat seine Verwaltungsaufgaben nicht durch eigene Behörden, sondern durch rechtlich selbständige Organisationen wahrnehmen lässt. Vorwiegend geschieht dies durch rechtsfähige juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts) bzw. teilrechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungseinheiten wie Sondervermögen. In geringem Umfang erfolgt mittelbare Staatsverwaltung durch die Beleihung natürlicher Personen oder juristischer Personen des Zivilrechtes, die aber nur unter engen Voraussetzungen möglich ist.
Legitimationskette der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung sowie der Selbstverwaltung auf Bundes- und Landes- und Kommunalebene
Beliehene sind unter anderem der TÜV, die Fleischbeschauer und die Schornsteinfeger. Da ihnen hoheitliche Befugnisse zugewiesen sind, handeln sie als Exekutive. Sie stellen Behörden im Sinne des § 1 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) dar, können also auch Verwaltungsakte im Sinne des § 35 VwVfG erlassen."
Somit sind regionale Unterschiede nicht zwingend notwendig, aber durchaus möglich.