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Frage zu Leasingablöse/ Leasingvertrag/ Leasing

Infiniti FX 30D S51
Themenstarteram 28. Februar 2013 um 8:49

Hallo,

ich bin neu hier und noch nicht ganz mit allen Funktionen vertraut daher hoffe ich auf Euer Verständnis bezüglich meiner Frage:

 

Ich lease gerade einen Infiniti FX30D S.... der Vetrag ist gesamt auf 3 Jahre festgesetzt. Ich bin gerade am organisieren den Vertrag weiter zu verkaufen, da sich unsere Arbeitssituation doch recht drastisch geändert hat. Die Leasing Gesellschaft hat mir den Verkauf erlaubt... natürlich unter der Voraussetzung der gefundene Leasingnehmer erfüllt die geforderten Kriterien... logisch.

Auf meine Frage, ob ich das Fahrzeug auch frühzeitig per Ablösezahlung kaufen könnte wurde mir ein Angebot von 50t€ gemacht... (nach 12 Monaten leasing Laufzeit).

Meine Frage dazu:

Wie errechnet sich der Ablösebetrag?

Im Kaufvertrag steht der UVP des Wagen von ca. 65t€.... abzgl. Rabatt liegt der tatsächliche Verkaufspreis bei ca. 50t€... wovon sich wohl auch die günstigen Leasingkonditionen errechnet haben. Jetzt, nach einem Jahr möchte die Bank noch immer 50t€ als Ablösesumme.... ist das so rechtens?

 

Eigentlich hätte ich erwartet die Bank ist froh wenn ein Kunde das Fahrzeug rauskauft, da sie später nicht das Problem hat ggf. auf dem Wagen sitzen zu bleiben...

 

Gibt es zu diesem Thema gewisse Regeln.. oder macht das jede Leasinggesellschaft wie sie will??

 

Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen,

besten Dank,

 

der Manni

6 Antworten

Moin Manni,

 

ganz kurz: Mit "rechtens" hat das hier nichts zu tun. Du hast einen Leasingvertrag über 3 Jahre abgeschlossen, den Du grundsätzlich einhalten mußt. Wenn die Leasingbank (LB) Dich "rausläßt", ist das nicht ihre Pflicht, sondern ihr Recht. Die LB ist Eigentümerin des Kfz und hat es an Dich verleast (quasi "vermietet"). Wenn die LB bereit ist, Dir das Fahrzeug während der Leasingdauer zu verkaufen, tut sie das ohne rechtliche Verpflichtung. Und als Eigentümerin ist sie frei darin, den Verkaufspreis verlangen zu können, den sie möchte. Und dieser ist bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages immer deutlich höher als bei einem Verkauf außerhalb eines Leasingvertrages, weil die LB die Leasingrate über die gesamte Laufzeit kalkuliert und insbesondere dafür Zinsen von Dir kassiert, die in der Leasingrate "stecken". Diese Zinsen stellen den Gewinn der LB dar. Wenn aber die Leasingdauer verkürzt wird, entfallen zu Lasten der LB die bereits kalkulierten Zinserträge. Weil die LB das - verständlicherweise - nicht möchte, muss sie den Kaufpreis bei vorzeitigem Verkauf so hoch kalkulieren, dass der Zinsverlust kompensiert wird. Und die LB ist daher ganz und gar nicht "froh", wenn jemand das Fahrzeug vor Leasingende kaufen möchte, da das Geschäftmodell der LB nicht der Fahrzeugverkauf ist, sondern die gewinnträchtige "Verleasung".

 

Die Leasingrate errechnet sich aus dem Wertverlust des Kfz während der Leasingdauer zzgl. eben vor allem Zinsen (und Kosten (z. B. Verwaltungs und Vertragskosten), die ebenfalls auf die Rate umgelegt werden). Wenn das Kfz einen VK von 65 TEUR und nach 3 Jahren einen geschätzten Restwert bei der vereinbarten Kilometerlaufleistung (z. B. 60.000 Km in 3 Jahren) von z. B. TEUR 35 hat, sind es die ca. TEUR 30, die über 3 Jahre zu 36 Monatsraten abzuzahlen sind (zzgl. v. a. Zinsen). Praktisch sind die Leasingraten aber günstiger, weil der Kfz-Hersteller diese erheblich bonifiziert, um den Fahrzeugabsatz anzukurbeln. Gerade bei Marken wie Infiniti sind diese Unterstützungsleistungen erheblich, weil der Wertverlust dieser Fahrzeuge größer ist als z. B. bei BMW, Audi oder Benz. Würde Infiniti hier nicht massiv stützen, wäre der FX im Leasing deutlich teurer als ein vergleichbarer - aber im Anschaffungspreis deutlich teurer - BMW X5 oder Audi Q7, usw. Und niemand würde den FX dann leasen... Damit würde Infiniti noch weniger absetzen können...

 

Alles in allem: Die LB tut hier nicht "Böses" oder gar "Rechtswidriges", sondern kalkuliert lediglich so, dass der Zins- und Kostenverlust durch das vorzeitige Ende des Leasingvertrages (und dem Ausbleiben Deiner weiteren Ratenzahlungen) wieder zugunsten der LB ausgeglichen wird.

 

Daher: Es macht niemals einen Sinn, ein Kfz vor Ablauf eines Leasingvertrages herauskaufen zu wollen, weil der noch zu zahlende Restkaufpreis immer deutlich höher ist - und aus Sicht der LB auch sein muss - als bei einem vergleichbaren Fahrzeug auf dem "freien" Markt. Wenn Du also den Leasingvertrag unbedingt früher beenden willst, dann lasse ihn besser auf einen Dritten übertragen und suche Dir ein neues Fahrzeug auf dem freien Gebrauchtwagenmarkt. Du bekommst einen FX 30d nach einem Jahr mit ca. 15.000 oder 20.000 Km m. E. deutlich günstiger als für TEUR 50.

 

Gruß

 

Dominik

 

 

Themenstarteram 28. Februar 2013 um 9:38

Hallo Dominik,

vielen Dank für die ausführliche Info!!! Das hat mir definitiv geholfen! Ich dachte mir schon das es

so ungefähr sein müsste... der Wagen gehört der LB.. daher machen die den Preis. Da es mein erster Leasingwagen ist wollte ich nur mal sicher gehen.

Meine Erfahrung jetzt nach einem Jahr ist daher auch die folgende:

Einen Wagen leasen würde ich in diesem Sinne nicht mehr... also wenn dann nur 1 Jahr Laufzeit... über 3 Jahre kann ich zumindest nicht planen.

Ich habe mich schon mit leasingtime in Verbindung gesetzt.. Ich hoffe das ich das hier schreiben darf... dort werde ich den Wagen wohl anbieten und hoffe mal das sich jemand finden lässt.

Meinst Du es macht auch Sinn ein Leasingangebot auf den üblichen großen Autobörsen einzustellen...??

 

Nochmals vielen Dank... Dein post war echt ne Hilfe!!!

 

Tschau.... und bis bald...

 

der Manni

Zitat:

Original geschrieben von MortlManni

 

Meinst Du es macht auch Sinn ein Leasingangebot auf den üblichen großen Autobörsen einzustellen...?? 

Moin Manni,

 

gerne! Schaden kann es nicht... Vielleicht findest Du ja jemanden, der das Fahrzeug samt Leasingvertrag für die restlichen 2 Jahre übernehmen möchte. Es wird hier v. a. auf Deine Leasingrate ankommen. Wenn die halbwegs günstig ist, sollten die Chancen besser sein. In Deine Anzeige solltest Du v. a. die mtl. Leasingrate, die Laufzeit und die erlaubten bzw. noch möglichen Kilometer schreiben. Hattest Du eine einmalige Leasingsonderzahlung zu Beginn erbracht oder war es ohne Anzahlung? Bei Ersterem möchtest Du sicher auch die Anzahlung vom Käufer ersetzt bekommen, oder (was aber nicht leicht sein wird, weil oft "Verhandlungsmasse" zu Lasten des Anbieters)? Wenn ja, solltest Du das auch in die Anzeige schreiben.

 

Viel Erfolg!

 

Dominik

Themenstarteram 28. Februar 2013 um 10:11

Hi nochmal,

 

alles klar.. danke für die Tipps!!!

Ich hab den Vetrag ohne Anzahlung gemacht... bin ich jetzt ja richtig froh drum...

Ich schau mal das ich ein paar Fotos heute mache.. dann stell ich das Angebot mal online... und mal abwarten was passiert!!

Vielen Dank nochmals für Deine Hilfen!! Bin echt froh das es dieses Forum und auch vor allem Leute wie Dich hier gibt.. die einem weiterhelfen. Leider ist das in manch anderen Foren nicht der Fall.. weshalb ich auch etwas gezögert habe bevor ich mich hier angemeldet habe...

 

Ich geb bescheid sollte ich den Wagen wegbekommen...!!!

 

beste Grüße,

der Manni

Hallo.

Ich hatte vor einigen Jahren keine Lust mehr auf meinen Golf V R32 und konnte über leasingpool24 jemanden finden , der nach Rücksprache mit der Leasinggeselschaft den Vertrag übernehmen konnte.

Themenstarteram 30. März 2013 um 9:32

Hallo.... danke für den Tip... werd ich morgen gleich mal inserieren... hoffe das ich Erfolg haben werde...

frohe Ostern!!...

der Manni

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