Frage zu kombiniertem Verkehrszeichen
Moin liebe Community,
da ich täglich daran vorbeifahre, kann mir jemand das folgende Verkehrszeichen (das hintere mit dem Gefahrgut LKW)
Danke vorab 🙂
34 Antworten
Zitat:
@Rigero schrieb am 15. September 2024 um 17:24:59 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 15. September 2024 um 16:15:16 Uhr:
Ich gehe sowieso davon aus das in den meisten Fällen die richtige Bedeutung des Schildes gar nicht bekannt ist, warum sonst ist die A45 für 44t. tatsächliches Gewicht gesperrt.
Du kannst Dir gewiss sein, dass die allermeisten LKW- und KOM-Lenker ein exzellentes Auge für Gewichts- und Höhenbegrenzungen haben. Auch war ich bisher überzeugt, diese Tatsache sei Dir ob Deiner LKW-Erfahrung bekannt.
Ich gehe nicht davon aus, das LKW oder KOM Lenker am Aufstellungsprozess des Schildes mit beteiligt sind und trotzdem wissen auch einige LKW und KOM Lenker nicht was das Zeichen Nr. 262 genau bedeutet.
Zitat:
@nogel schrieb am 15. September 2024 um 18:31:30 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 15. Sept. 2024 um 16:15:16 Uhr:
(Gibt es überhaupt einzelne Fahrzeuge die in DE mehr als 44t. wiegen dürfen?)Natürlich. Bei praktisch jeder Sattelzugmaschine steht in den Papieren "max. Zug-Gesamtgewicht 44.000 kg im kombinierten Verkehr".
Damit ist gemeint der Kombiverkehr Straße/Schiene
Ich sags ja 😉
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 15. September 2024 um 16:15:16 Uhr:
Ich gehe sowieso davon aus das in den meisten Fällen die richtige Bedeutung des Schildes gar nicht bekannt ist,
Ein Sattel im Kombiverkehr hat zwar ein zulässiges ZUGgesamtgewicht von 44 Tonnen, die einzelnen Fahrzeuge kommen aber trotzdem nicht über 44 Tonnen, schon gar nicht beim tatsächlichen Gewicht.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 15. September 2024 um 18:37:06 Uhr:
Ich gehe nicht davon aus, das LKW oder KOM Lenker am Aufstellungsprozess des Schildes mit beteiligt sind und trotzdem wissen auch einige LKW und KOM Lenker nicht was das Zeichen Nr. 262 genau bedeutet.
Weshalb sollten Berufskraftfahrer am Aufstellungsprozess von Verkehrszeichen auch beteiligt sein? Was sollte denn diese Anmerkung? 😁
Um das Beispiel des Eingangsbeitrags nochmals aufzugreifen: die normative Kraft des Faktischen besteht darin, dass kein Gesetzeshüter daran interessiert ist festzustellen, ob ein mit rund 70 glücklichen Urlaubern samt Gepäck ausgelasteter Omnibus das behördlich verhängte Gewichtslimit einer Straße oder Brücke um (weniger als) 10% überschreiten könnte. Mittels mobiler Radlastwaage den "Nachweis zu führen" lohnte einfach nicht. Und das ist gut so!
Lasst die BKF einfach ihren Job erledigen.