Frage zu kombiniertem Verkehrszeichen
Moin liebe Community,
da ich täglich daran vorbeifahre, kann mir jemand das folgende Verkehrszeichen (das hintere mit dem Gefahrgut LKW)
Danke vorab 🙂
34 Antworten
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 13. September 2024 um 20:47:29 Uhr:
Und da die Beschränkung auf 40 km/h in Zusammenhang mit dem LKW Zeichen steht gilt die auch nur für diese.
In einem anderen Thread zu Verkehrszeichen war doch deine Meinung u.a. "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ..." und "Man sollte auch erkennen, wenn man keine Ahnung hat".
Deine komische Theorie mit den zusammen stehenden Verkehrszeichen solltest du echt mal überdenken.
Wenn du eines drüber liest, habe ich meine Ansicht korrigiert.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 13. September 2024 um 19:47:39 Uhr:
Ich mach das alles hier nur am Smartphone.
Ja, soll vorkommen.
Ist ein weit verbreitetes Phänomen.
(selbst verursachtes Problem)
Ich würde einfach mal das Smartphone wechseln oder die Brille in die Reinigung bringen. Ich konnte selbst an meinem antiken Teil aus 2017 die Schilder auf dem Bild erkennen
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Ich weiß nicht was Du genau meinst, Meister 4711…
Drück Dich mal bitte klar verständlich aus.
„An meinem antiken Teil aus 2017 konnte ich die Schilder aus dem Bild erkennen“
???
Er wollte damit zum Ausdruck bringen, dass er auf seinem smartphone die Verkehrszeichen erkennen konnte.
Aha. Danke Berlin-Paul.
Wie schön für Ihn Vielleicht kann man den Thread oder wenigstens diesen Nebenstrang damit nun auf sich beruhen lassen.
Vom TE kommt auch keine Antwort oder Frage mehr.
Also ich geh jedenfalls raus hier. Gute Nacht.
Gut, dass wir meist "nur" ganz normale PKW fahren :-)
Die Begrenzung des tatsächlichen Gesamtgewichts auf 24 t ist etwas unglücklich gewählt, zumal sie u. a. dreiachsige Busse die bis zu 26 t wiegen (dürfen), bei voller Zuladung in eine verkehrsrechtliche Grauzone rückt.
Gleichwohl interessierte das in der Praxis wohl niemanden, die Ordnungsmacht mit eingeschlossen, ob ein Omnibus nun ein oder zwei Tonnen über besagten 24 t liegt.
Erinnert mich an: " nur 3.60m hoch? Egal, guckt gerade keiner." 😁
Zitat:
@Rigero schrieb am 15. September 2024 um 13:44:30 Uhr:
Die Begrenzung des tatsächlichen Gesamtgewichts auf 24 t ist etwas unglücklich gewählt, zumal sie u. a. dreiachsige Busse die bis zu 26 t wiegen (dürfen), bei voller Zuladung in eine verkehrsrechtliche Grauzone rückt.
Das ist für mich allerdings keine Grauzone, sondern schlicht verboten.
Die 24t. sind ja oftmals anzutreffen, der nächst kleinere Schritt ist dann meist 17t. oder 16t. (Wo ein Zweiachser ausgeladen auch knapp drüber kommt)
Ich gehe sowieso davon aus das in den meisten Fällen die richtige Bedeutung des Schildes gar nicht bekannt ist, warum sonst ist die A45 für 44t. tatsächliches Gewicht gesperrt (Gibt es überhaupt einzelne Fahrzeuge die in DE mehr als 44t. wiegen dürfen?) Genauso die Rheinkniebrücke in Düsseldorf, die ist "nur" bis 30t. zugelassen, das hält höchstens 4-Achser davon ab über die Brücke zu fahren.
Dafür gibt's ja eigene Gewichtsbegrenzungen und -ausschildreungen.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 15. September 2024 um 16:15:16 Uhr:
Ich gehe sowieso davon aus das in den meisten Fällen die richtige Bedeutung des Schildes gar nicht bekannt ist, warum sonst ist die A45 für 44t. tatsächliches Gewicht gesperrt.
Du kannst Dir gewiss sein, dass die allermeisten LKW- und KOM-Lenker ein exzellentes Auge für Gewichts- und Höhenbegrenzungen haben. Auch war ich bisher überzeugt, diese Tatsache sei Dir ob Deiner LKW-Erfahrung bekannt.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 15. Sept. 2024 um 16:15:16 Uhr:
(Gibt es überhaupt einzelne Fahrzeuge die in DE mehr als 44t. wiegen dürfen?)
Natürlich. Bei praktisch jeder Sattelzugmaschine steht in den Papieren "max. Zug-Gesamtgewicht 44.000 kg im kombinierten Verkehr".
Damit ist gemeint der Kombiverkehr Straße/Schiene