Frage zu Ganzjahresreifen
Moin,
wir fahren einen GLB 200d. Ich würde gern auf Ganzjahresreifen wechseln, aber laut Fz-Schein muss da ein 235/55 R 18 100W drauf. Also Geschwindigkeitsindex W (270km/h!, Auto fährt nur 204km/h). Da wirds dann mit der Reifenauswahl ziemlich dünn, oder gibts da eine andere Ganzjahres-Lösung?
Gruß
HW
14 Antworten
Hallo, hier sind die zul. Rad-Reifenkombi von Mercedes ersichtlich- vllt. hilft das?
https://www.mercedes-benz.de/content/dam/germany/passengercars/services/rad-und-reifenkombinationen/glb/GLB-BR-2476-N03-bis-N29.pdf
Grüße-Marko
Wenn der Speedindex des Reifen die eingetragene Höchstgeschwindigkeit abdeckt, dann sind auch niedrigere Speedindex zulässig.
Bei Winterreifen gilt eine Sonderregelung in puncto Geschwindigkeitsindex, der folglich nicht für Sommerreifen gilt. Diese steht in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) unter Paragraph 36. Der Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen darf nämlich unterschritten werden. Jedoch müssen dafür zwei Anforderungen seitens des Fahrers erfüllt werden:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der M+S-Reifen muss auf einem Aufkleber im Blickfeld des Fahrzeugführers im Fahrzeug angegeben sein.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der M+S-Reifen darf nicht überschritten werden.
@*HW*
Fundstück in I-Net
Grundsätzlich ist es bei Sommerreifen nicht erlaubt, einen Reifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex zu verwenden, als in den Fahrzeugpapieren angegeben ist. Bei Winter- und Ganzjahresreifen (mit M+S-Symbol oder Alpinesymbol) gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung. Es ist möglich, Reifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex zu montieren, wenn diese die Wintertauglichkeit aufweisen und ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld angebracht ist
Ich würde mal, bei einem Reifenhändler direkt nachfragen.
Gruß
wer_pa
Meinem Freund wurden für den GLB 200 d von MB "235/55 R18 104V XL" je von Michelin und Continental angeboten. Er hat sich für Michelin entschieden und fährt sie jetzt seit ein paar Monaten. Auch für meinen GLB 200 d 4M würde mir MB zu gegebener Zeit Ganzjahresreifen anbieten, "da sich MB hierzu nicht dem Markt entziehen kann", hieß es. Laut den "Zulässige Rad-/Reifenkombinationen" sind für M+S-Reifen auch Speed Index H zulässig. Bin mir nicht sicher, ob man das für die Ganzjahresreifen auch beanspruchen darf und das somit mit V übererfüllt.
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Was man auch noch zu dem Thema finden kann, ist
"Ganzjahresreifen haben keine eigene Kennzeichnung und tragen wie Winterreifen das M+S Symbol und seit 2018 das Alpin Symbol.".
Viele Meinungen, viele falsche Aussagen, nach Gesetzt muss ein Ganzjahresreifen/ all Season Pneu mit Schneesymbol immer den Index (V - Max) wie Sommerreifen erfüllen. immer,
Kleber war Gestern!
Reine Winterreifen dürfen entsprechend reduziert sein. ( mit Kleber)
In Italien verstehen die damit gar keinen Spass, kann sehr Teuer werden. Logik hin oder Logik her.
Ausnahmen beim Speed-Index: Winterreifen
Für Winter- und Ganzjahresreifen, die mit M+S-Symbol (veraltet, nicht mehr unter winterlichen Straßenbedingungen zugelassen, es sei denn, es ist zusätzlich ein Alpine-Symbol angebracht) und/oder dem neuen Alpine-Piktogramm versehen sind, gilt: Ihr Speed-Index darf unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen.
Allerdings muss dann der Fahrer oder die Fahrerin mittels Aufkleber im Sichtfeld oder in der Displayanzeige über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit der Reifen informiert werden. Und diese Höchstgeschwindigkeit muss natürlich auch eingehalten werden.
Regelung Italien: Winterreifen im Sommer
Eine Sonderregelung, die mit dem Speed-Index zu tun hat, gilt auch für die Verwendung von M+S-Reifen im italienischen Sommer: In den Sommermonaten, also vom 16. Mai bis 14. Oktober, darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen (Reifen mit M+S-Kennzeichnung) nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex der Standardbereifung (Sommerreifen) entspricht.
In der Zeit zwischen dem 15. Oktober und 15. Mai des Folgejahres (Winterhalbjahr) gilt wieder die übliche Regelung. In diesem Zeitraum dürfen wegen der Winterreifenpflicht auch solche Reifen verwendet werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen ist – natürlich mit dem entsprechendem Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers bzw. der Fahrerin. Die Reifen müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex "Q" aufweisen. Dieser Wert darf nicht unterschritten werden.
Zitat:
@V8-Freak schrieb am 5. August 2025 um 16:25:47 Uhr:
Ausnahmen beim Speed-Index: Winterreifen
Für Winter- und Ganzjahresreifen, die mit M+S-Symbol (veraltet, nicht mehr unter winterlichen Straßenbedingungen zugelassen, es sei denn, es ist zusätzlich ein Alpine-Symbol angebracht) und/oder dem neuen Alpine-Piktogramm versehen sind, gilt: Ihr Speed-Index darf unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen.
Allerdings muss dann der Fahrer oder die Fahrerin mittels Aufkleber im Sichtfeld oder in der Displayanzeige über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit der Reifen informiert werden. Und diese Höchstgeschwindigkeit muss natürlich auch eingehalten werden.
Genau kenne ich es und deswegen hat der Potsdamer Mercedeshändler mir für den GLB 250 4matic auch den Bridgestone Turanza 235/55R18 104V verkauft.
"deswegen hat der Potsdamer Mercedeshändler mir für den GLB 250 4matic auch den Bridgestone Turanza 235/55R18 104V verkauft."
Merkwürdig, dass du auf deinem 250er V-Reifen fahren darfst (240 km/h) und bei meinem 200d stehen W-Reifen (270 km/h) im Fz-Schein und die sind auch montiert.
Nochmal:
Für Winter- und Ganzjahresreifen, die mit M+S-Symbol (veraltet, nicht mehr unter winterlichen Straßenbedingungen zugelassen, es sei denn, es ist zusätzlich ein Alpine-Symbol angebracht) und/oder dem neuen Alpine-Piktogramm versehen sind, gilt: Ihr Speed-Index darf unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen.
Allerdings muss dann der Fahrer oder die Fahrerin mittels Aufkleber im Sichtfeld oder in der Displayanzeige über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit der Reifen informiert werden. Und diese Höchstgeschwindigkeit muss natürlich auch eingehalten werden.
Das ist es.
"deswegen hat der Potsdamer Mercedeshändler mir für den GLB 250 4matic auch den Bridgestone Turanza 235/55R18 104V verkauft."
Merkwürdig, dass du auf deinem 250er V-Reifen fahren darfst (240 km/h) und bei meinem 200d stehen W-Reifen (270 km/h) im Fz-Schein und die sind auch montiert.
Moin zusammen,
vielen Dank für eure Antworten!
Mein Mercedeshändler hat sich schlau gemacht und sagt, man kann mit entspr. Hinweisen im Fahrzeug auch Index V fahren. Also wirds wahrscheinlich ein Goodyear Vector 4SEASONS Gen-3.
Gruß
*HW*