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Frage zu Fahrzeugübergabe

Themenstarteram 7. Februar 2021 um 19:18

Hallo allerseits,

 

Wir haben heute einem Interessenten unser zum Verkauf stehendes Fahrzeug gezeigt. Er war aus der Westschweiz nach Zürich gekommen und wollte den Wagen gleich mitnehmen, obwohl er noch auf uns angemeldet ist. Er behauptete, mit den Händler-Schildern, die er mitgebracht hatte, sei das kein Problem. Wir bestanden aber darauf, dass wir das Fahrzeug erst abmelden, bevor er es mitnimmt. (Hatten wir auch klar so kommuniziert, als es darum ging, eine Probefahrt zu vereinbaren). Er kommt nun morgen wieder, war aber verständlicherweise sehr sauer, dass er die vier Stunden Weg zweimal machen muss.

 

Ich wollte nur für ein allfälliges nächstes Mal wissen, ob das tatsächlich so rechtens ist. Ich hatte bisher überall gelesen, dass man das Auto vor der Übergabe abmelden sollte, damit es keine Scherereien gibt.

 

Danke & Gruss

Daniel

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11 Antworten

Jeder macht es beim Auto-Verkauf, wie er es für richtig hält.

Ich zumindest, habe es beim Verkauf meiner Autos auch z.T. vom Auftreten des Verkäufers vor Ort gemacht, wenn vorher nichts vereinbart worden war ob das Fahrzeug angemeldet übergeben worden ist.

FS/PA und der Wohnsitz wurde hier für mich dokumentiert.

Ich habe bisher den größten Teil meine Fahrzeuge angemeldet übergeben und vom Verkäufer abmelden bzw. ummelden lassen.

Die Abmeldung wurde im KV fest gehalten und auch, dass das Fahrzeug den Versicherungsschutz am Verkaufstag für die Heimfahrt bis 23:59 besitzt.

Bisher keine Probleme gehabt.

PS.

Warum soll er sauer gewesen sein?

Wenn ihr die Abgabe eines abgemeldetes Fahrzeugs vereinbart habt, dann ist das eben so.

Sollte der Verkäufer am Telefon nicht zugehört haben, dann hat er Pech gehabt.

Es dürfte wohl auch kein Problem sein mit den roten Händler-Kennzeichen ein angemeldetes Fahrzeug zu überführen.

Wobei eigentlich der rechtmässige Besitzer der roten Nummern (offiziel) auch im Kfz- Anwesend sein muss.

Die Rechtslagen in der Schweiz und in Deutschland sind zwar nicht immer identisch. Aber vieles ähnelt sich doch. In Deutschland ist es nicht statthaft, ein zugeteiltes Kennzeichen vom zugelassenen Fahrzeug abzunehmen und während der bestehenden Zulassung ein Händlerkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen anzubringen. Das wäre als Kennzeichenmissbrauch ein strafbares Vergehen. Hintergrund dabei ist, dass so zur selben Zeit zwei verschiedene Zulassungsarten vorliegen würden, was in Deutschland nicht ins System passt. Es kann in der Schweiz natürlich anders sein. Da gibt es wohl auch ein Wechselkennzeichen für den eigenen Fuhrpark (nur 1xSteuer und Versicherung), sofern immer nur ein Fahrzeug dabei bewegt wird.

Mit roter Nummer gibt es keine direkte Zulassung des Fahrzeugs, nur offiziell eine Dokumentation des Händlers für die Überführungsfahrt.

Die rote Händlernummer hat somit auch nichts mit Kurzkennzeichen oder Wechselkennzeichen zu tun, bei welchen das Fahrzeug eine übliche Zulassung vom Amt bekommt.

Ja schon. Aber das Problem läge in Deutschland darin, dass die normale Zulassung des Autos noch besteht und dann darf bis zur Abmeldung kein anderes Kennzeichen als das aktuell gültige an diesem Auto angebracht sein. Ob das in der Schweiz auch so ist, das kann ich nicht sagen. Es würde mich allerdings wundern wenn es das wäre.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Februar 2021 um 21:34:22 Uhr:

Ja schon. Aber das Problem läge in Deutschland darin, dass die normale Zulassung des Autos noch besteht und dann darf bis zur Abmeldung kein anderes Kennzeichen als das aktuell gültige an diesem Auto angebracht sein. Ob das in der Schweiz auch so ist, das kann ich nicht sagen. Es würde mich allerdings wundern wenn es das wäre.

Kannst du entsprechende Quelle verlinken, bzw. welche Ahndung würde auf denjenigen zukommen??

Themenstarteram 8. Februar 2021 um 8:28

Danke für eure Antworten. Ich habe eben das Fahrzeug abgemeldet und bei der Gelegenheit auf dem Strassenverkehrsamt nachgefragt. Zumindest in der Schweiz wäre es mit den Händlerschildern möglich gewesen, das noch eingelöste Fahrzeug zu überführen. Etwas gelernt fürs nächste Mal (und ein etwas schlechtes Gewissen dem Käufer gegenüber, der noch einmal kommen muss...)

am 8. Februar 2021 um 8:58

Zitat:

@eindaniel schrieb am 8. Februar 2021 um 09:28:18 Uhr:

Danke für eure Antworten. Ich habe eben das Fahrzeug abgemeldet und bei der Gelegenheit auf dem Strassenverkehrsamt nachgefragt. Zumindest in der Schweiz wäre es mit den Händlerschildern möglich gewesen, das noch eingelöste Fahrzeug zu überführen. Etwas gelernt fürs nächste Mal (und ein etwas schlechtes Gewissen dem Käufer gegenüber, der noch einmal kommen muss...)

Warum denn ein schlechtes gewissen? Es geht ja nicht nur um Überführung. Wenn der Käufer das Auto nicht abmeldet, zahlst du erstmal weiter Steuer, eventuell Versicherung, Knöllchen kommen erstmal zu dir.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 8. Februar 2021 um 09:58:08 Uhr:

Es geht ja nicht nur um Überführung. Wenn der Käufer das Auto nicht abmeldet, zahlst du erstmal weiter Steuer, eventuell Versicherung, Knöllchen kommen erstmal zu dir.

Ich hab gerade nachgezählt, habe schon insgesamt 13 Fahrzeuge mit meinem Kennzeichen verkauft und es gab nie Probleme, das Fahrzeg wurde wie vereinbart immer umgemeldet.

Den Versicherungsschutz gab es immer für den gleichen Tag der Überführung bis 23:59.

Bei Knollen wird der Kaufvertrag vorgelegt und diese gehen einfach weiter an den neuen Fahrzeugbesitzer.

Sollte es jedoch was schief laufen und der Verkäufer sich nicht an die Vereinbarung hält, hilft eventuell eine Kommunikation was dort vorgefallen ist.

Es kann auch eine Meldung ans Amt/Polizei, dass das verkaufte Fahrzeug wohl möglich ohne Versicherungschutz unterwegs ist. ;)

Ansonsten gibt es sicherlich noch andere Mittel und Wege bei uneinsichtigen Käufern, die das Vertrauen missbrauchen sollten.;:p

Die übrigen Kosten, hier wäre noch die KFZ-Steuer halten sich zumindest in DE in Rahmen.

Ansonsten, wurde wie von dir oben geschrieben ein abgemeldetes Fahrzeug vereinbart, dann gibt es keinen Grund schlechtes Gewissen zu haben.;)

am 8. Februar 2021 um 10:16

Naja, schaue doch mal wie viele Threads es immer gibt. Auto verkauft, Käufer meldet das Auto nicht ab. Sicherlich ist es eher die Ausnahme. Aber im Fall der Fälle hat man erstmal den Stress und die Lauferei. Deswegen würde ich als Verkäufer zumindest kein schlechtes Gewissen haben.

Warum das schlechte Gewissens aufgekommen ist, hat der TE doch hier klar beschrieben und das hat weniger mit dem Verkauf sondern Unwissenheit zu tun.

Grundsätzlich kennt die Dummheit der Menschen keine Grenzen, das ist soweit richtig und gewisses Risiko besteht hier immer.

Ich könnte morgen auch sterben, das ist natürlich auch möglich. ;)

Mein problemloses Vorgehen beim Verkauf mit eigenen Kennzeichen habe ich bereits erläutert, letztendlich muss das jeder für sich selbst entscheiden, wie das Fahrzeug verkauft wird damit man ruhig schlafen kann.

Wenn der Käufer mit eigenen Kennzeichen kommt, kann ich als Schweizer meine Schilder ja behalten, das Auto am nächsten Tag selbst abmelden und dem Käufer die abgestempelten Papiere - bzw. das Papier - per Post schicken. In Deutschland sind rote Nummern auf einem angemeldeten Auto nicht sauber, wie schon gesagt. Aber das ist dann im Zweifelsfall Problem des Käufers...

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