Frage zu Dienstwagen Eigenanteil/geldwerter Vorteil
Hallo zusammen,
ich habe eine rage zur Abrechnung.
Gehen wir mal aus von 34km Arbeitsweg und einem LP von 22.000€
Wobei 200€ Eigenanteil vom brutto abgezogen werden würden.
Was soweit klar ist: Der Eigenanteil mindert den geldwerten Vorteil dann in diesem Beispiel um die 200€.
Aber was wird "unten" wieder abgezogen?
In dem Fall die kompletten 1%+0,03% oder eben der um den Eigenanteil geminderte Betrag?
Ich konnteb isher nicht in Erfahrung bringen ob der eigenanteil nur die Steuerlast mindert oder eben die kompletten Abzüge
18 Antworten
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 23. Feb. 2018 um 15:53:17 Uhr:
Prinzipiell hast Du Recht, aber Rücklagen lasse ich nicht gelten.
Die müsste man ja theoretisch auch sparen, vllt. gibt es keinen neuen Dienstwagen, man kündigt etc..
Den Dienstwagen solltest Du Dir natürlich in den Arbeitsvertrag schreiben lassen.
Mit dem Kündigen:
Ich weiss ja nicht, in welcher Richtung Du arbeitsmäßig unterwegs bist. Aber meistens ist es doch so, dass entweder die Art der Arbeit (z B. Aussendienst) den Dienstwagen bedingt oder die Hierarchieebene. In beiden Fällen ist es aber sehr wahrscheinlich, dass es im nächsten Job auch wieder einen Dienstwagen gibt.
Ich bin seit 10 Jahren im Aussendienst, bei 3 Arbeitgebern. Erst als Serviceingenieur, dann (kurz) im Vertrieb jetzt als Sachverständiger für Großschäden in meinem Fachgebiet. Völlig verschiedene Aufgabengebiete, aber immer draußen. Für einen Bürojob bin ich verdorben...
Zitat:
@Ueberlegender schrieb am 23. Februar 2018 um 12:29:41 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Februar 2018 um 11:14:17 Uhr:
Du hattest gedacht, dass der Eigenanteil bereits vom Brutto abgezogen, also gar nicht versteuert wird? Soweit ich weiß wird das nur bei der betrieblichen Altersvorsorge so gemacht (und auch das vergisst der Fiskus nicht...). Hier zahlst Du den Eigenanteil aus dem Netto, wie das beim privaten Leasing auch der Fall wäre.
Da er ja von "200€ vom Brutto" schrieb; ist es dann nicht wie eine Bruttoentgeldumwandlung zu sehen? Heißt, dass die 200€ eben doch vom Brutto abgezogen wird: dann der GwV - Eigenanteil aufs verbleibende Brutto raufgerechnet wird; versteuert undsoweiter und dann nur der GwV abgezogen wird?
Um keinen neuen Tread zu eröffnen, Frage in die Runde. Wie ist dann eigentlich steuerlich/abrechnungstechnisch folgender Fall zu lösen:
Es wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer einen Dienstwagen bekommen kann, wenn er möchte. Falls er das macht, wird sein Bruttogehalt um die Nettoleasingrate gekürzt. Die sonstigen Kosten für den Leasingwagen übernimmt der Arbeitgeber.
Bsp: Bruttogehalt monatlich € 5.000.
Unter Zugrundelegung eines BLP von €50.000 und einer Entfernung von 33 km zum Arbeitsort ergibt sich ein GwV von insgesamt knapp €1.000.
Die Nettoleasingrate beträgt €350 im Monat.
Wäre die folgende Abrechnung richtig?
€5.000-€350+€1.000=5.650
Versteuerung+Sozialabgaben, Krankenversicherung etc. von €5.650="netto €X"
"netto €X"-€1.000 GwV=Nettoauszahlungsbetrag.
Gruß
Ne ist mehr ein Goodie, nerve schon länger damit rum.
Bin in der IT, aber zu 95% Innendienst.
Außendienst käme für kein Geld der Welt in Frage
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Februar 2018 um 16:09:24 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 23. Feb. 2018 um 15:53:17 Uhr:
Prinzipiell hast Du Recht, aber Rücklagen lasse ich nicht gelten.
Die müsste man ja theoretisch auch sparen, vllt. gibt es keinen neuen Dienstwagen, man kündigt etc..Den Dienstwagen solltest Du Dir natürlich in den Arbeitsvertrag schreiben lassen.
Mit dem Kündigen:
Ich weiss ja nicht, in welcher Richtung Du arbeitsmäßig unterwegs bist. Aber meistens ist es doch so, dass entweder die Art der Arbeit (z B. Aussendienst) den Dienstwagen bedingt oder die Hierarchieebene. In beiden Fällen ist es aber sehr wahrscheinlich, dass es im nächsten Job auch wieder einen Dienstwagen gibt.Ich bin seit 10 Jahren im Aussendienst, bei 3 Arbeitgebern. Erst als Serviceingenieur, dann (kurz) im Vertrieb jetzt als Sachverständiger für Großschäden in meinem Fachgebiet. Völlig verschiedene Aufgabengebiete, aber immer draußen. Für einen Bürojob bin ich verdorben...
Damit wäre dann aber scheinbar dein brutto immer niedriger?
Besser wäre denke ich wie in meinem Fall ein extra deklarierter Eigenanteil. Das brutto bleibt gleich, der aeigenanteil mindert die Steuerlast indem es den gwV verringert, wird dann allerdings netto abgezogen..
Zitat:
@eljefe01 schrieb am 23. Februar 2018 um 23:41:23 Uhr:
Zitat:
@Ueberlegender schrieb am 23. Februar 2018 um 12:29:41 Uhr:
Da er ja von "200€ vom Brutto" schrieb; ist es dann nicht wie eine Bruttoentgeldumwandlung zu sehen? Heißt, dass die 200€ eben doch vom Brutto abgezogen wird: dann der GwV - Eigenanteil aufs verbleibende Brutto raufgerechnet wird; versteuert undsoweiter und dann nur der GwV abgezogen wird?
Um keinen neuen Tread zu eröffnen, Frage in die Runde. Wie ist dann eigentlich steuerlich/abrechnungstechnisch folgender Fall zu lösen:
Es wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer einen Dienstwagen bekommen kann, wenn er möchte. Falls er das macht, wird sein Bruttogehalt um die Nettoleasingrate gekürzt. Die sonstigen Kosten für den Leasingwagen übernimmt der Arbeitgeber.
Bsp: Bruttogehalt monatlich € 5.000.
Unter Zugrundelegung eines BLP von €50.000 und einer Entfernung von 33 km zum Arbeitsort ergibt sich ein GwV von insgesamt knapp €1.000.
Die Nettoleasingrate beträgt €350 im Monat.Wäre die folgende Abrechnung richtig?
€5.000-€350+€1.000=5.650Versteuerung+Sozialabgaben, Krankenversicherung etc. von €5.650="netto €X"
"netto €X"-€1.000 GwV=Nettoauszahlungsbetrag.
Gruß