Frage: TÜV und GAP
Hallo,
mein Zeitfenster für die erforderliche TU ist leider ein wenig knapp und wird durch die GAP nicht gerade kleiner: Die Prüfer für GAP haben leider nur selten Termine.
Daher die Frage: Wofür genau brauch ich die GAP eigentlich? Also genauer: Ist für TU die GAP Voraussetzung? Wenn ich auf öffentlicher Straße die Gasanlage nicht in Betrieb bzw. betriebsbereit habe (also keine Flasche dran) könnte die Anlage ja sozusagen neutral sein...
Dass mit der Haftung die Sache anders aussieht ist schon klar...
Mir gehts nur um die Formalitäten!
Dankbare Grüße, Mike
27 Antworten
@Meik`190er
Dein link ist eine Checkliste die der TüV empfiehlt, keine Grundvorraussetzung für die HU nach §29 eines Wowas!
wenn ich mir nämlich so die Checkliste für Motorräder ansehe frage ich mich was der Ölstand mit der HU zu tun hat.
Motor:
* Sind Undichtigkeiten am Motor erkennbar?
* Achten Sie auch auf spröde Schläuche und sonstige Gummiteile
* Ölstand von Getriebe und Motor überprüfen.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Interessant das der Tüv auch beim WoWa eine GAP haben will. Warum nicht einfach mal die Leute Fragen die die HU abnehmen müssen, die sollten das wissen. 😉
Hallo Meik,
auf die Idee bin ich anscheinend schon deutlich vor dir gekommen! Ob du es nun glaubst oder nicht, die Info stammte vom Leiter unserer örtlichen TÜV-Prüfstelle und die Frage habe ich ihm bereits vor 5 Jahren gestellt. Seid dem frage ich bei jeder HU (also mehr als einmal p.A.) die Prüfer ob sich etwas geändert hat.
Da ich irgendwann in den nächsten Wochen mit einem unserer Anhänger wieder zur HU muß, werde ich extra wieder fragen 😁
Also auch ich kann nur bericheten das ich bisher immer ohne Gasprüfung Tüv bekommen habe. Habe jetzt vor kurzem nur eine gemacht da ich kein Ärger auf nem Campingplatz bekommen wollte. Aber ich bin auch auf keinem Campingplatz jemals danach gefragt worden. Aber wie es immer so ist, wenn das Ding abfackelt und man hatte keine wirds natürlich direkt darauf geschoben. Und da der Kosten und Materialaufwand gering ist kann manns ja auch eben machen.
"Für die Gasanlage MUSS eine aktuelle Prüfbescheinigung vorliegen. "
Warum schreibt der Tüv dann DAS auf seine Homepage unter WoWa? 😕
Gruß Meik
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Hallo Meik,
weil der Titel der dortigen Info
"Verkehrssicherheit Ihres Wohnwagens vorab checken:"
heißt und nicht,
"Was ist für das bestehen der HU zwingend erforderlich!"
Denn rein rechtlich ist die Gasanlage im Wowa alle 2 Jahre zu prüfen, das unterschreibt der Besitzer (so sollte es sein) bei Fahrzeugübernahme.
Die Verkehrssicherheit ist aber zwingend für die HU, denn genau das soll sie feststellen 😉
Bin morgen eh beim Tüv, werd die lieben Herren mal fragen was genau vorgeschrieben ist. 😕
Gruß Meik
TÜv wollte mir (trotz technisch einwandfreiem Wohnwagen) auch schon die Plakette verweigern, weil keine Gasprüfung erfolgt ist. Nach einigem Rabatz und der Aufforderung von mir, die rechtliche Grundlage für die Ablehnung in den Prüfbericht reinzuschreiben, habe ich die Plakette anstandslos erhalten.
Meine Meinung: Der TÜV möchte mit dem "Zwang" lediglich Geld machen. Eine fehlende Gasprüfung kann niemals Grund für die Verweigerung der TÜV Plakette sein, da die Gasanlage beim Wohnwagen nicht Bestandteil der HU ist.
Zur Prüfpflicht der Gasanlage und der HU:
Beim Wohnmobil ist das Fehlen der gültigen Gasprüfung ein "Erheblicher Mangel", somit keine Plakette.
Beim Wohnwagen soll das Fehlen nur vermerkt werden, die Plakette jedoch zugeteilt werden, da beim Wohnwagen von einem geringeren Gefährdungspotential ausgegangen wird.
Zur Frage der gesetzlichen Grundlage:
StVZO Anlage VIIIa (§ 29 Abs. 1 und Anlage VIII Nr. 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung
Hier heißt es:
1. Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung
Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung hat ... die Einhaltung
1. der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der
Anlage VIII sowie
2. ...
3. ...
4. von Vorgaben, die vom Arbeitskreis Erfahrungsaustausch (AKE) gemäß
der Richtlinie für den Erfahrungsaustausch in der technischen
Fahrzeugüberwachung im Benehmen mit den Herstellern oder
Importeuren erarbeitet und abgestimmt wurden,
zu überprüfen.
Der Arbeitskreis Begutachtung von Fahrzeugen hat (in Bezug auf §30 StVZO) festgelegt, dass eine nicht nachgewiesene Gasprüfung bei Wohnmobilen einen „Erheblicher Mangel“ darstellt und die Plakette nicht vergeben wird.
Aufgrund einer geringeren Gefährdungspotentials wird beim Wohnwagen die Plakette nicht verweigert, die fehlende Gasprüfung im Prüfbericht jedoch vermerkt.
Abgesehen davon kann eine nicht geprüfte Gasanlage einen Verstoß gegen die GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) sein, bzw. ist es in den meisten Fällen ein Verstoß gegen die Verordnung.
MfG, emi
Zitat:
Original geschrieben von emi b5
...
Aufgrund einer geringeren Gefährdungspotentials wird beim Wohnwagen die Plakette nicht verweigert, die fehlende Gasprüfung im Prüfbericht jedoch vermerkt.Abgesehen davon kann eine nicht geprüfte Gasanlage einen Verstoß gegen die GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) sein, bzw. ist es in den meisten Fällen ein Verstoß gegen die Verordnung.
...MfG, emi
Hallo Emi,
genau diese Sicht erwarte ich von einem TÜV Prüfer!
Zusatzfrage:
Ist der Verstoß gegen die GGVS nicht daran geknüpft, dass die Anlage "in Betrieb" genommen wird? Beim Wohnwagen ist doch zumeist die Gasflasche während der Fahrt abgedreht (bei uns auf jeden Fall) - Kannste da auch nochwas dazu sagen?
Danke schonmal
Hi,
lt. GGVSE (i.V.m. ADR) sind private Transporte von Gefahrgut von den Vorschriften ausgenommen, wenn u. a. folgende Bedingugen vorliegen: Einzelhandelsgerechte Verpackung und entsprechende Ladungssicherung. Zur Ladungssicherung gehört u. a. ein festes Verzurren, aber auch, dass die schwarze Kunststoffmutter aufgeschraubt ist und die rote Schutzkappe aufgesteckt ist. Also reicht es nicht aus nur die Flasche zu zu drehen. Der Druckminderer muss abgeschraubt sein etc. (Anm.: dann aber nict einfach am Schlauch runterbaumeln lassen, dass mögen die Schläuche auf Dauer nicht.)
Somit fallen zum einen Gasanlagen mit Gastanks und Gastankflaschen nicht unter die freistellung von der GGVSE, da es sich nicht um einzelhandelsgerechte Verpackungen handelt.
Wenn Du also eine Gastankflasche benutzt, oder einen Gastank hast oder die Flasche angeschlossen läßt und nur zudrehst, dann fällst Du unter die Regeln des GGVSE und eine nicht ordnungsgemäß gesicherte Flasche währe ein Verstoß, es sei denn, die Gasanlage ist nach G 607 (oder BG-Richtlinie bei gewerblich genutzten Fz.) geprüft.
Denn die beiden Gasflaschen im Flaschenkasten gelten dann als Betriebsstoff. Und in der GGVSE-Durchführungsrichtlinie ist geregelt, dass dann die GGVSE ebenfalls nicht gilt, wenn die Anlage dem DVGW Arbeitsblatt G 607 entspricht (Steht so explizit in der Rili drin.) Und das bedeutet halt auch, dass die Anlage alle zwei Jahre geprüft werden muss.
Wobei ich die ganzen Diskssionen über die Prüfpflicht eh nicht verstehe. Die Gasprüfung kosten je nach Region nd wer sie macht im Normalfall zwischen 20 und 30 €. Das sind 10 bis 15 € pro Jahr für die eigene Sicherheit und die der Familie...
Und das es im Falle eines Falles bei einer fehlenden Gasprüfung einigen Streß mit der Versicherung geben wird und diese nicht zahlt, dass sollte auch jedem Klar sein.
MfG, emi
Zitat:
Original geschrieben von emi b5
...
Wobei ich die ganzen Diskssionen über die Prüfpflicht eh nicht verstehe. Die Gasprüfung kosten je nach Region nd wer sie macht im Normalfall zwischen 20 und 30 €. Das sind 10 bis 15 € pro Jahr für die eigene Sicherheit und die der Familie...
Und das es im Falle eines Falles bei einer fehlenden Gasprüfung einigen Streß mit der Versicherung geben wird und diese nicht zahlt, dass sollte auch jedem Klar sein.MfG, emi
Gebe Dir Recht, bei uns fällt Gasprüfung und HU eben nicht auf einen Termin, da wir einmal im Jahr im CC Club nen Gasprüfer kommen lassen, der dann die notwendigen Prüfungen gesammelt vornimmt. Je nach Termin habe ich dann eben die HU vor der Gasprüfung.
Danke nochmal für die ausführliche Info!
Gruß
Bommel
Zitat:
Original geschrieben von Bommel
[Gebe Dir Recht, bei uns fällt Gasprüfung und HU eben nicht auf einen Termin, da wir einmal im Jahr im CC Club nen Gasprüfer kommen lassen, der dann die notwendigen Prüfungen gesammelt vornimmt. Je nach Termin habe ich dann eben die HU vor der Gasprüfung.
Das ist doch dann überhaupt kein Problem. Den Prüfer bei der HU darf nur interessieren, ob Du eine gültige Gasprüfung hast. Und die hast Du doch dann sowieso, wenn Du die Gasprüfung alle zwei Jahre machen läßt.
Denn wenn z. B. HU im Oktober und Gasprüfung gesammelt zum Saisonanfang im April, dann gilt die letzte Gasprüfung doch noch bis zum April. Somit hast Du im Oktober bei der HU eine Gasprüfung, die noch 6 Monate gültig ist, und alles ist gut.
Moin moin,
nur noch als abschließende? Info: Als ich beim TÜV auftauchte, war die GAP überhaupt kein Thema. Ich hab sie erst auf ausdrückliches Zufragen erhalten. Die beiden Herren haben sich dann eine gute halbe Stunde Zeit genommen ;-). Also scheint es sehr unterschiedlich zu sein.
Naja und was den Transport betrifft: Wenn ich die Gasflasche nicht angeschlossen habe, sollte es auch im Schadensfall oder bei Kontrolle eigentlich nicht interessieren. Schließlich darf ich so eine Gasflasche auch so durch die Gegend schaukeln...
Dass die GAP der Sicherheit dient ist wohl unbestritten. Haben sollte man sie daher schon, denke ich.
Übrigens interessierte die GAP auch bei der Zulassung kein S...
Gruß, Mike