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Frage: TÜV und GAP

Themenstarteram 9. August 2007 um 13:26

Hallo,

mein Zeitfenster für die erforderliche TU ist leider ein wenig knapp und wird durch die GAP nicht gerade kleiner: Die Prüfer für GAP haben leider nur selten Termine.

Daher die Frage: Wofür genau brauch ich die GAP eigentlich? Also genauer: Ist für TU die GAP Voraussetzung? Wenn ich auf öffentlicher Straße die Gasanlage nicht in Betrieb bzw. betriebsbereit habe (also keine Flasche dran) könnte die Anlage ja sozusagen neutral sein...

Dass mit der Haftung die Sache anders aussieht ist schon klar...

Mir gehts nur um die Formalitäten!

Dankbare Grüße, Mike

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27 Antworten
am 9. August 2007 um 13:54

Hallo,

nach meinem (vielleicht unzureichenden) Kenntnisstand ist für die TÜV- Prüfung die GAP unerheblich. Diese benötigst Du aber für jeden Campingplatz, auch wenn ich eine diesbezügliche Kontrolle noch nicht erlebt habe.

Mit freundlichen Grüßen

J.

Die GAP ist m.W. Voraussetzung für die HU. Allerdings machen die meisten Tüv-Prüfstellen auch gleich die GAP mit.

Gruß Meik

genau...ohne GAP schickt dich der TÜV gleich wieder weg (es sei denn der macht die mit...aber ich kenne z.B. bei uns in der Gegend keine Prüfstelle, die das anbietet...)

also ERST GAP und dann ab zur HU...

http://www.tuv.com/de/checkliste_wohnmobil.html

"Bitte die Gas-Prüfbescheinigung bereithalten. Falls keine vorliegt, kann diese Untersuchung auch gleichzeitig von uns durchgeführt werden. "

Hab ich schon an diversen Prüfstellen gesehen.

Gruß Meik

Themenstarteram 9. August 2007 um 15:21

@ meik: Danke für den Link!

War vorhin beim TÜV um die Ecke: GAP kein Prob. Aber der Prüfer murmelte etwas von Erneuerung Druckminderer??

Ich hab eine 50mbar Anlage drin...

Grüße Mike

Kann sein, die müssen m.W. genau wie die flexiblen Schläuche alle 10 Jahre erneuert werden. Wie alt ist dein Schätzchen denn? Herstellungsdatum müsste auf den Teilen draufstehen.

Gruß Meik

Themenstarteram 9. August 2007 um 19:42

Hallo Meik,

der Druckminderer ist von 98, der Schlauch wohl von 2000...

Irriitieren tut mich die Ansage über die Anlage - der Prüfer murmelte etwas über den Austausch wegen des Drucks. Naja, ich hoffe, das war der, der keine Prüfungen abnimmt.

Also so ganz sicher scheinen die alle nicht zu sein. Will hoffen, es funktioniert alles,

Grüsse. Mike

Bei 98 würde der ja in der nächsten Prüffrist das zulässige Alter überschreiten, vermute mal der meinte irgendwas damit.

Sofern alle Geräte für 50mbar ausgelegt sind gehört da auch wieder ein 50mbar-Druckregler rein. Muss ja schon aufeinander abgestimmt bleiben. Frag lieber den der auch die Prüfung abnimmt ;)

Gruß Meik

ich habe bei mir auch die 50mbar Anlage drin und da hat keiner zur Prüfung was gesagt...

ich meine da auch mal was von "Bestandsschutz" gehört zu haben...

erst wenn man ein Teil der Anlage tauschen muss, ist wohl eine Umrüstung nötig...aber so ganz genau weiss ich das nicht...

wie gesagt, bei mir hat der Prüfer letzten Monat nichts verlauten lassen...(meine Anlage ist von 93 und topfit...)

und dann gibt es für neue Geräte auch noch Druckminderer auf 30mbar (wo sich aber noch über die Zulassung gestritten wird...)

am 11. August 2007 um 23:55

Bei der Hauptuntersuchung §27 der StVZO...oder so ähnlich...gehört bei einem Wohnwagen die Gasprüfung dazu!

Ohne gültige Gasprüfung keine TÜV-Plakette!!!

Ohne bestandene AU gibt es am Auto auch keine TÜV-Plakette, also ähnlich gestaffelt!

Aber warum bietet die DEKRA keine Gasprüfung an???

 

am 12. August 2007 um 6:36

Sorry, aber die Gasprüfung hat mit Der HU nichts zu tun. Bei der HU wird nach §29 der StVZo geprüft und da brauchts es keine Gasprüfung. Habe meine HU bestanden auch ohne Gasprüfung.

Beim Wohnwagen ist eine Gasprüfung nicht vorgeschrieben! Beim Wohnmobil nur deshalb, weil ausströmendes Gas auf den Fahrer einwirken kann.

Daß manche Campingplätze in Deutschland oder Österreich eine Gasprüfung für ihre Gäste vorschreiben, findet sich nicht in der StVZO oder FVZ.

pfisti

Hallo,

haben wir das Thema Gasprüfung hier nicht schon 35mal durchgekaut?

Also noch einmal:

Für die Prüfung von Wohnmobilen haben die TÜV-Prüfer eine eigene Prüfvorschrift, diese sieht eine zur Zeit der HU gültige Gasprüfung vor. Ohne diese, keine TÜV-Plakette.

Eine gesonderte Prüfvorschrift für Wohnwagen gibt es nicht, wodurch diese als KFZ-Anhänger geprüft werden. Da hier keine Gasanlagen berücksichtigt sind, ist auch keine gültige Gasprüfung erforderlich um die HU zu bestehen.

Für Wohnwagen und Wohnmobile gilt jedoch gleichermaßen so etwas wie eine Sorgfaltspflicht des Eigentümers/Nutzers, so das bei fehlender Prüfung der Versicherung ein Hintertürchen gelassen wird.

Campingplätze die Reisecamper nach einer gültigen Gasprüfung fragen sind mir bisher nicht untergekomen. Davon haben mir bisher nur Dauercamper berichtet.

10 Jahre alte Druckregler und Schläuche müssen nicht zwingend erneuert werden. Allerdings übernimmt der jeweilige Gasprüfer die Verantwortung für diese älteren Bauteile, weshalb es schwer sein dürfte einen Gasprüfer zu finden der einer Anlage mit Druckreglern und/oder Schläuchen die älter als 10 Jahre sind eine Prüfplakette zuzuteilen.

Gasprüfung beim TÜV, ist an vielen Prüfstellen möglich, hat aber wie die AU beim TÜV den Nachteil, das im Falle einer Beanstandung ein Fachmann aufzusuchen und die Anlage instand zu setzen ist. Selbstverständlich ist danach die Prüfung zu wiederholen.

http://www.tuv.com/de/checkliste_wohnwagen.html

Interessant das der Tüv auch beim WoWa eine GAP haben will. Warum nicht einfach mal die Leute Fragen die die HU abnehmen müssen, die sollten das wissen. ;)

Bei Dekra, GTÜ und Co. gibts m.W. genauso Prüfer die GAP durchführen dürfen. Darf halt nicht jeder sondern nur nach gesonderter Schulung. TÜV und Co. haben für die Prüfung auf der anderen Seite aber auch einen grossen Vorteil: Sie verdienen kein Geld an Reperaturen. Bei Werkstätten wird eine HU oder GAP auch gern mal genutzt um Teile zu verkaufen. Zudem sind Nachprüfungen oft kostenlos oder für ein paar € zu bekommen.

Gruß Meik

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