Frage: Erhöht ein Schiebedach den Wiederbeschaffungswert
Hallo, liebe Forumsteilnehmer,
ich habe eine Frage an die Experten.
Nachdem mir jemand ins Auto (Ford Focus TDCI Kombi Bj 2002; 180.000km, gelbe Plakette) gefahren ist, kommt eine Reparatur wohl teurer als ein gleichwertiges Auto ohne Unfallschaden
(wobei ich mit dem Auto noch problemlos weiterfahren kann).
Gebrauchte Ford Focus Diesel gibt's ja durchaus häufiger - neben der Klimaanlage hat mein Auto aber auch ein Schiebedach. -> Dies habe ich bei der Bestellung des Neufahrzeuges extra so konfiguriert, um ein wenig "Cabriofeeling" haben zu können.
=> Erhöht das vorhandene Schiebedach den Wiederbeschaffungswert?
Ergo: Es gibt keine Ford Focus oder Mondeo dieses Baujahres oder ein paar Jahre später MIT einem Schiebdach und Klima in den gängigen Portalen. Angebotene Fahrzeuge mit Schiebedach sind deutlich jünger und somit um bis zu 3.500 Euro teurer.
Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Sachverhalt?
Danke und Grüße
18 Antworten
Eine abgelaufene HU ist immer wertmindernd, da man bei älteren Fahrzeugen für gewöhnlich halt doch ein paar Euro investieren muss. Auf der anderen Seite erhöht das auch den Restwert. Könnte also ein Nullsummenspiel werden.
Zitat:
Es gibt keine Ford Focus oder Mondeo dieses Baujahres oder ein paar Jahre später MIT einem Schiebdach und Klima in den gängigen Portalen. Angebotene Fahrzeuge mit Schiebedach sind deutlich jünger und somit um bis zu 3.500 Euro teurer.
Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Sachverhalt?
Danke und Grüße
Ist doch kein Problem.
Wende dich zuerst an den Sachverständigen und sag ihm, dass es so ein Auto nicht zum von ihm ermitteltem Preis gibt, bzw. lass das deinen Rechtsanwalt machen. Der soll das auch der Versicherung mitteilen.
Bedenke aber, dass du nur Recht auf ein "Vergleichbares" Auto hast, also irgendwo im Bereich Farbe, Ausstattungen & Co musst du durchaus Kompromisse hinnehmen.
Dann kauf ich mir n vergleichbares Auto mit Schiebedach, Druck die Suchergebnisse aus und normalerweise hat man das Recht auf ein Auto vom Händler auf dem Regionalen Markt.
Wenn es nicht einmal ein Auto auf dem Überregionalen Markt (Deutschlandweit) gibts, kaufe ich eben eines was n bisschen neuer ist und wenn das n bisschen teurer ist, reiche der Versicherung das ganze zur Zahlung ein und sage "das ältere gabs nicht mehr".
So lange sich das alles im Rahmen bewegt und keinen großen Wertvorteil gibt, sollte die VS das eigentlich bezahlen...
Ein Gutachter sollte immer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls bewerten. Nachträgliche Änderungen sollten als nicht in ein Gutachten eingehen.
warum willst du das selbst herausfinden, das soll der Sachverständige ermitteln.