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Frage an die Verkehrsexperten

Themenstarteram 18. Oktober 2010 um 19:35

Hideho,

einer meiner Bekannten hatte letzte Woche einen schweren Unfall.

(Gottseidank konnte er mir noch davon erzählen...)

Es hat sich so zugetragen:

Er hat bergab (dreispurige Bundesstraße) einen LKW-Zug überholt.

Die Straße ist bergab einspurig und bergauf zweispurig.

Getrennt ist das durch eine doppelte Sperrlinie, die an der Stelle, wo er überholte, durchbrochen ist (doppelte Leitlinie).

Nun gibt es aber vorher auch ein Überholverbot (ausgenommen Landmaschinen und Traktoren).

Er überholte also wie gesagt, und ein entgegenkommendes Fahrzeug, dessen Fahrer angeblich telefonierte, fuhr plötzlich ohne Grund von seiner rechten Spur auf die linke, sodass es gar mächtig knallte.

Mein Bekannter hat nun nur Prellungen, eine ziemlich kaputte Visage von den Glassplittern, seine Frau eine gebrochene Rippe. Auto ist natürlich völlig hin, alle Airbags öffneten gottseidank.

Den anderen Fahrer hat es schlimmer erwischt, er musste aus dem Auto geschnitten werden.

Ich kenne die Stelle der Straße, und ich wäre aufgrund des Überholverbotes nicht auf die Idee gekommen, dort zu überholen.

Kann mir aber jemand erklären warum die Sperrlinie durchbrochen sein könnte (es gibt keine Abbiegung o.ä.)

Danke,

Guenne 

Beste Antwort im Thema

Überholverbot hat nichts mit Linien zu tun !

Wenn vorher ein Überholverbotsschild stand und dort noch nicht aufgehoben wurde, so können die Linien auch gänzlich fehlen, oder auch bunt sein....es gilt Überholverbot.

Wie die Leute nun leider schmerzlich erfahren haben, hat das an der Stelle wohl auch seinen Grund.

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Eventuell ist dort die Straße geflickt und die durchgezogene Linie anschließend nicht wieder nachgepinselt worden.

Themenstarteram 18. Oktober 2010 um 19:57

Hallo,

nein, es ist definitiv eine "Leitlinie"...

LG

... auch wenn es keine Abiegungen dort gibt - gibt es eventuell Grundstückseinfahrten? 

Themenstarteram 18. Oktober 2010 um 20:31

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

... auch wenn es keine Abiegungen dort gibt - gibt es eventuell Grundstückseinfahrten? 

Nein,

diese Bundesstraße führt nach einem Kreisverkehr nach der Autobahnabfahrt Richtung einer Stadt.

Dort gibt es keine Häuser, und Grundstückseinfahren gibt es auch nicht.

Soweit ich mich erinnern kann, sind auch Leitschienen durchgängig.

LG

 

am 18. Oktober 2010 um 20:32

Um welche Strecke handelt es sich denn konkret?

Themenstarteram 18. Oktober 2010 um 20:38

Autobahnabfahrt (A1) Amstetten West Niederösterreich Richtung Greinsfurth.

LG

 

Guenne, wenn Du die Stelle kennst und nie auf die Idee gekommen wärst da zu überholen, weshalb hat denn dann Dein Bekannter dort überholt?

Ist denn das vorherige Überholverbot an dieser Stelle aufgehoben? Über welche Strecke ist denn die doppelte, durchgezogene Linie überhaupt unterbrochen? 5 m oder 500 m? Bei 5 m ist für mich eindeutig, daß die Linie dort unterbrochen ist um entweder über diese Linie irgendwohin (und dies kann ein Feldweg oder Acker sein, und zwar an jeder Seite der Straße, also auch der Gegenverkehr kann diese unterbrochene Linie nutzen) abzubiegen oder an dieser Stelle das Umkehren des Fahrzeuges zu ermöglichen. Dies alles ist bei einer durchgezogenen Linie nicht möglich - auch wenn es häufig mißachtet oder ignoriert wird. Außerdem braucht Dein Bekannter schon einen verdammt guten Anwalt, wenn die Linie nicht mindestens 500 m oder 1000 m unterbrochen ist. Alles was darunter ist, zeigt für mich eindeutig, daß dort ein Überholverbot gilt, und zwar infolge der durchgezogenen Linie und auch ohne spezielle Verkehrszeichen! Es gäbe noch die Möglichkeit, daß nur an dieser Stelle das Überholen der langsamen Zugmaschinen erlaubt sein soll. Denn das vorherige Überholverbot - mit der Ausnahme für langsame Zugmaschinen - kommt dann nicht zur Geltung, wenn es daneben noch eine weiße, durchgezogene Linie oder eine schraffierte Sperrfläche gibt. Denn diese darf in keinem Fall überfahren werden, selbst wenn der Traktor noch so langsam ist.

Überholverbot hat nichts mit Linien zu tun !

Wenn vorher ein Überholverbotsschild stand und dort noch nicht aufgehoben wurde, so können die Linien auch gänzlich fehlen, oder auch bunt sein....es gilt Überholverbot.

Wie die Leute nun leider schmerzlich erfahren haben, hat das an der Stelle wohl auch seinen Grund.

Themenstarteram 19. Oktober 2010 um 6:05

Verstehe ich richtig (ich habe es instinktiv so verstanden):

Überholverbot gilt nach Verkehrszeichen auch für die erwähnten Ausnahmen, und nur an der Stelle, wo die Linie durchbrochen ist, dürfen die AUSNAHMEN überholt werden?

LG, Guenne

 

 

 

 

 

nö, die ausgenommenen Fahrzeuge dürfen auf der ganzen Strecke überholt werden, Strichelunabhängig

Zitat:

Original geschrieben von Guenne

Überholverbot gilt nach Verkehrszeichen auch für die erwähnten Ausnahmen, und nur an der Stelle, wo die Linie durchbrochen ist, dürfen die AUSNAHMEN überholt werden?

Richtig, zumindest von Interpretation und Wirkung:

Das Überholverbot hat zwar Ausnahmen, die man aber real nicht nutzen kann, wenn man dafür die/eine durchgezogene Linie überfahren müsste. Was hier aufgrund der Einspurigkeit wohl gegeben ist.

 

Dort, wo keine durchgezogene Linie, sondern eine unterbrochene Linie vorhanden ist, fällt das "Berührungsverbot" einer durchgezogenen Linie zwar weg, aber das Überholverbot gilt weiterhin.

Somit dürfen an der Stelle mit der unterbrochenen Linie die Ausnahmen, und nur die Ausnahmen, vom Überholverbot überholt werden.

 

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

die ausgenommenen Fahrzeuge dürfen auf der ganzen Strecke überholt werden, Strichelunabhängig

Nicht so ganz,

wenn man dafür eine durchgezogenen Linie überfahren müsste, dann nicht.

 

Die durchgezogene Linie hat eine völlig eigene Funktion und Wirkung, die unabhängig von anderen Dingen, zB. einem Überholverbot, ist.

Das Überholverbot ebenso, es wirkt völlig unabhängig von anderen Dingen, zB. einer durchgezogenen Linie.

am 19. Oktober 2010 um 7:19

Die Linie darf einfach nicht überfahren werden , da beisst die Maus keinen Faden ab und auch ein guter Anwalt kann da nicht helfen, hier wäre wirklich wichtig einen vor ort Termin zu planen ob die Linie nur beschädigt oder wirklich unterbrochen ist und wen ja auf welcher Strecke, also für eine Aus- oder Einfahrt oder mehrere hundert Meter. Schon ein Foto der Strecke wäre bei dieser Disskusion sehr hilfreich.

Zitat:

Original geschrieben von Markus6305

und auch ein guter Anwalt kann da nicht helfen,

Was soll der auch machen können?

Hier war auf einer einspurigen Streckenführung ein Überholverbot und es war Gegenverkehr vorhanden und es wurde trotzdem überholt. Selbst wenn kein Überholverbot vorhanden ist, hat sich ein zulässiges Überholen allein schon durch den vorhandenen Gegenverkehr völlig erledigt.

Themenstarteram 19. Oktober 2010 um 7:57

Hi,

Hab grad mit meiner Freundin gesprochen.

Sie meinte, dass tatsächlich Wirtschaftsgründe dort wären und sie schon Traktoren dort abbiegen gesehen hätte.

Daher also die gestrichelte Linie.

 

 

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