Frage an die Finanzguru´s: Geldwerter Vorteil bei USA Import

Ich stelle die Frage hier, da es vielleicht den einen oder anderen A4 User gibt, der sich mit Lohnsteuer bzw. der 1% Regel auskennt.

Zur Problematik:
Ich habe vor ein Fahrzeug in den USA zu bestellen, was es in Deutschland nicht gibt. Daher fehlt auch der Ansatz des Bruttolistenpreises.
Lt. Gesetz ist bei Reimporten der BLP eines Vergleichsfahrzeuges anzusetzen und gemäß Mehr- oder Minderausstattung anzupassen.
So schön, so gut. Es gibt kein Vergleichbares Fahrzeug und es ist auch kein Reimport.
Die Beiweislast liegt bei mir.

Nun meine Annahme: Nettolistenpreis des Fahrzeuges ist $ 48.000 zum Kaufzeitpunkt (derzeit ca. 38.400 €)
Nach Transport (2000 €), Verzollung / Einfuhrumsatzsteuer (9600 €) und Umrüstung (1000 €) lege ich dem Importeur nun 45.000 € (Brutto) auf den Tisch (nicht wundern: Kaufpreis liegt deutlich unter dem Nettolistenpreis)

Was setze ich nun für die 1% Regel an?

Nettolistenpreis + Einfuhrumsatzsteuer?
Kaufpreis + (alles andere)?
Oder vielleicht ein ähnliches (selbe Fahrzeugkategorie), aber völlig untermotorisiertes Fahzeug als Vergleichsfahrzeug angeben?

Ich finde über dieses Thema im Internet nichts verwendbares.

Danke für Eure Komentare zur Lösungsfindung im Vorraus.

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von steuerhoschi



Ein Bruttolistenneupreis existiert nicht. So weit sind wir schon. Wie im BMF-Schreiben geschildert, ist der Wert in Deinem Fall also zu schätzen. Letztendlich geht es darum, dem Finanzamt den Wert "glaubhaft zu machen".

Daher würde ich wie folgt vorgehen:
- einen deutschen Handelswert aus dem Internet ziehen (ggf. mehrere Vergleichsmodelle)
- diesen anschließend mit Deinen tatsächlichen Kosten verproben.

Vielen Dank erstmal.

Bleiben wir mal bei dem Tundra. Dieser wird lt. Autoscout zwischen

46 - 67 TEUR

angeboten.

Auf meiner Rechnung stehen 45 TEUR + Gasumrüstung (4,5 TEUR) also 49,5 TEUR.
Rechnung beinhaltet alle Kosten (Zoll, Steuer, Fracht usw.)

Was würdest Du ansetzen?
Mir währen die 49,5 TEUR natürlich lieber, aber das Finanzamt sieht das sicher anders. Ganz nach dem Motto in dubio pro fisco 🙄

Ich würde
- einen Ausdruck von passenden, aber möglichst günstigen autoscout24-Werten machen,
- dokumentieren dass es sich um ein vergleichbares Fahrzeug handelt (Ausstattung, Km-Stand, Sonderausstattung....),
- ggf. den Handelswert auf Neuwagenniveau hochrechnen (falls km-Stand >1) und
- Fotos von Deinem Pkw machen und zu den Akten nehmen (falls die Betriebsprüfung kommt nachdem Dein Pkw verkauft wurde),
- eine Aufstellung über Deine tatsächlichen Kosten machen (wenn es denn ein Neuwagen war)

Diese Aufzeichnungen dann unbedingt zu den Akten nehmen und bei Betriebsprüfungen bereithalten.
Weil: Du bist nachweispflichtig !!
Das heißt aber: Wenn Du aber einen sauberen Nachweis geführt hast (siehe oben) und das Finanzamt Zweifel hat, ist das Finanzamt nachweispflichtig, dass die von Dir angesetzten Werte nicht zutreffend sind.

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Du Deinen sauber erstellten Nachweis (siehe oben) vorab mit Deinem zuständigen Finanzamt/Sachbearbeiter abstimmst. Dann weißt Du gleich, wo Du dran bist und das Finanzamt hätte es noch schwerer, nachträglich noch etwas an den Werten rumzumeckern.

Fazit:
Ich würde so rechnen und dokumentieren, dass ich irgendwie auf die 49,5 TEur komme oder nahe dran.

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