Frage an die Experten, Versicherung akzeptiert Kündigung zum 30.11. nicht
Grüße ins Forum,
ich habe da eine Frage und um Missverständnisse zu vermeiden entschuldigt bitte, wenn ich etwas genauer anfange.
Ich bin bei der Nürnberger mit meinem ganzen Fuhrpark versichert. Nach einer unschicklichen Angelegenheit mit einem Kaskoschaden im Juni (ich hatte hier mal das Thema eingestellt) und dem gebaren meiner Versicherung wollte ich nun zum 30.11. alle Fahrzeuge zur Württembergischen Versicherung wechseln.
Es wurden für alle Verträge die Kündigung bestätigt, außer bei einem Fahrzeug.
Dieses wurde von mir am 22.10.2012 auf mich zugelassen und die Versicherung sagt, dass die Kündigung hätte bis zum 21.09.2016 bei Ihnen sein müssen, damit der Vertrag ordnungsgemäß hätte gekündigt werden können. Dies sei in Ihren AKB G. 2.3 so geschrieben.
Nun ist der Wildschaden und die Schadensabwicklung noch immer nicht abgeschlossen und ich muss leider (auch wenn es manche wahrscheinlich nicht glauben werden) meine Windschutzscheibe wegen Steinschlag im Sichtbereich austauschen lassen.
So, jetzt die Frage: kann ich auch nach einem Kaskoschaden die Versicherung kündigen? (jetzt der Glasschaden) ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich werde aus den AKB leider nicht schlau.
Viele Grüße und danke für eure Hilfe
Johannes
Beste Antwort im Thema
Man, ist es wirklich wert, soviel Aufwand für so ein kleines Problem zu betreiben.
Ich würde die Arschbacken zusammenkneifen und dann eben zum 21.09. des kommenden Jahres kündigen.
Und nicht auch noch im Internet bekanntmachen, das ich bei online-Vertragsabschluss zu blöd war, die Bedingungen zu lesen und verstehen...
15 Antworten
Du kannst nach annerkennung der kasko schäden von deinem sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Theoretisch auch früher ich hatte auch vor annerkennung wechseln können