Frage an die Enduristen
Guten Nachmittag allerseits 🙂
So, nach zwei Jahren Entzug halt ich es nicht mehr aus - es muss wieder was grobsolliges einzylindriges her - ich will wieder Feldwege fahren können und auf längeren Touren entspannt am Ziel ankommen 😉
Wir wohl in Richtung Tenerè gehen.
Egal, was ich eigentlich wissen will ist folgendes:
Diejenigen, die auch zwischendurch crossen, wissen ja dass man auch auf Feldwegen schnell mal 80, 100 Sachen drauf hat (alle "Nichtcrosser" werden sich jetzt an den Kopf fassen).
Nun tut sich mir als stvo liebender Biker 🙄 die Frage auf - gilt auf Feldwegen eigentlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Wirdd das als Landstrassen angesehen und man darf mit 100 Kalotten durch Wald und Wiese heizen?
Kann ich mir jetzt irgentwie nicht vorstellen.
Vielleicht weiß das jemand 🙂
Gruß Dominik
36 Antworten
Zitat:
Hey pfuscher, hast gesehen? Das "R-Wort" ohne negative Anmerkung
lol. super, ihr lernt es noch 🙂
Zitat:
mh naja ne nö es gibt da echt förster die spannen drahtseile in ihrem wäldlein, also seit gewarnt
Hab ich bei uns noch nie gesehen. Aber wenn mir das mal passieren sollte, was ziemlich unwahrscheinlich ist, da ich meist auf den Wegen bleibe, würd ich den auf jeden Fall anzeigen.
Zitat:
Original geschrieben von pfuscher ;-)
lol. super, ihr lernt es noch 🙂
Hey, meinereiner hat rel. wenig gg. Roller. Zum einen: Pfeifen gibt es überall, egal was die jetzt fahren oder ob sie zu Fuß gehen und zum Anderen gibt´s da wo ich herkomme so nen Spruch: "Jedem Tierchen sein Plesierchen".
Wenn also einer meint, wg. seinem Roller einen auf dicke Hose machen zu müssen..... *pft* Mir doch Wurst.
apropos Wurstblinker 😉 : Die Mütze gibt´s nicht mehr, oder?
Ich hab sie leider nciht mehr gefunden. Aber sie ist sicher noch irgentwo, du weiß ja, ein Haus verliert nichts.
Ich denke und hoffe mal, dass sie irgentwann die nächsten Jahre bei den Renovierungsarbeiten zum Vorschein kommen wird 🙂
frankens förser sind da recht radikalt, ich weiss es nur von einigen bekannten die mit ihrer 125er durch du büscher getrommelt sind und auf einmal hing der eine mit der gabel im stahlseil.
micha
Afaik gab´s da aber auch schon Urteile zu die in Richtung "schwere Körperverletzung" gingen.
Fürs Fahren im Wald gilt auf erlaubten Wegen die Stvo. Also ausserhalb von Ortschaften bis 100 km/h, allerdings ist die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen und dem Untergrund anzupassen. Das heisst wiederum eigentlich wäre viel weniger angemessen.
Was mich mit der Husky nicht daran hindert mit Vollgas zu fahren, sprich bei Geländeübersetzung bis ca. 110 km/h. 😁
Allerdings ist das Fahren im Wald per Waldgesetz in Baden-Württemberg praktisch überall untersagt. Da stehen überall diese netten grün-weissen Schildchen, welche das Befahren mit motorisierten und pferdebespannten Fuhrwerken untersagen.
Ihr könnt mir glauben, als Reiter und Gespannfahrer kenne ich mich zumindest da sehr gut aus. Daneben gilt das, wie auch schon erwähnt, für befestigte Waldstrassen und Wirtschaftswege mit einer breite von 3 m. Unbefestigte Wege dürfen nur von Wanderern benutzt werden. Also auch nicht von Mountainbikern!
Feldwege sind generell privat, dass heisst sie gehören dem Landeigner und dürfen auch nicht befahren werden (Privatbesitzt).
Also in der heutigen Zeit siehts mit legalen Fahrten sehr schlecht aus. Bei uns wird ein gewisses Mass toleriert, doch von so unfairen Methoden wie Drähte spannen etc. habe ich auch schon bei uns gehört.
Nun bei uns heisst es immer: Mit dem richtigen Mass ist vieles möglich. Vorallem halt nicht Sonntag mittags bei Sonnenschein durch die Touris zu bolzen, sondern am morgen früh vielleicht sogar bei Schmudelwetter seine Enduro durch den Wald "pflügen". Keine grosse Gruppe und eben ein Qentchen Glück um nicht erwischt zu werden.
Grüsse Manuela
Erstmal danke für die ausführliche Antwort, SWISS-Manu.
Diese Verbotsschilder für Waldwege kenne ich zuwar, sind in unserer Gegend allerdings höchst selten zu sehen.
Zu den Feldwegen - wenn die wirklich generell Privatbesitz sind, gibt es dann eine gesetzlich Regelung, dass die Feldwegen von anderen Landwirten mit benutzt werden dürfen`?
Wäre mir jetzt nämlich neu, dass duzende von Sondergenehmigungen an andere Bauern geschrieben werden 😉
Zitat:
Was mich mit der Husky nicht daran hindert mit Vollgas zu fahren, sprich bei Geländeübersetzung bis ca. 110 km/h.
Zitat:
...durch den Wald "pflügen".
Das trifft es wohl ziemlich genau bei deiner Übersetzung 😁
Gruß Dominik
Auch von mir ein großes DANKE für die ausführliche Antwort Manu.
Ansonsten wollte ich (nach dem Lesen einiger deiner Postings und nem kurzen HP-Besuch) noch eine Anmerkung loswerden: Respekt!
Ciao
Crosskarotte
p.s. Ach ja, wie zeigt man denn auf so einer großen Maschine ohne Blinker an, dass man abbiegen will? Etwa mit Handzeichen? Bleibt ja nix anderes übrig, oder? Stell ich mir aber doch rel. "interessant" vor, so als deutscher Vorm-Abbiegen-Blinker...
japp macht man mit handzeichen, so machen es zB auch crosser die nachm rennen nahegelegen am zuhause sind und das kurz saubergemachte bike obwohl keine strassenzulassung vorlieg nach hause fahren. m eist sagt die polizei nix :]
Wie gesagt: bleibt ja nix anderes übrig.
Wie ebenfalls gesagt: Ich stell´s mir halt "interessant" vor... Übrigens auch, wenn man dann mal aus der CH nach D kommt und plötzlich eigentlich diesen kleinen Hebel/Knopf haben/bedienen müßte.... (Ok, manchmal drücken die grün-weißen ja auch bei uns ein Auge zu. Manchmal, aber nur manchmal....)
Na ja, ist ja auch Wurst, im Gegensatz zu bayrischen Feldwegen und der auf ihnen erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
(Wobei, wenn das hier(Kreisdreieck: FS/LA/ED) jetzt noch lange so weitergeht brauch ich nen Skidoo... *g*
Also so ein spitzfindiger Zollbeamte am deutschen Zoll wollte meinen Ex-Freund einst nicht nach Deutschland reinlassen, weil eben seine Ducati keine Blinker dran hatte. Der sagte ganz breitspurig: "Bei uns wird nur mit Blinkern gefahren! Dies ist uns nur einmal passiert, ich fahre ja täglich übers Zoll und habe nie auch nur einen Ton über meine "fehlenden" Blinker gehört. Vielleicht haben die deutschen Kollegen ja inzwischen mitbekommen, dass die Schweizer ganz legal so rumfahren dürfen.
Jedenfalls hat es Vor- und Nachteile mit dem Handzeichen. Tagsüber sehen es die anderen Verkehrsteilnehmer einigermassen und beachten meine Zeichensprache relativ gut. In der Nacht aber ist es für die Katze, da mache ich mir die Mühe auch nicht, ausser in beleuchteten Zonen.
Das mit den Landwirten auf den Feldwegen. Es gibt viele komunale Feldwege, die sind natürlich nicht privat, und dürfen auch befahren werden. Aber wer fährt schon dauernd im Kreis, weil bei uns enden die meistens im Wald und da steht wieder das berühmt berüchtigte Verbotsschild. Es gibt sicherlich viele andere Gegenden in Deutschland, die wenig bewaldet sind und da lässt es sich dann wahrscheinlich auch fahren. Bei uns (Schwarzwald) ist alles hügelig, bergig und mit Wald überzogen. Also keine Chance.
Grüsse Manuela
mal wieder was zum topic:
hab da gerade mal ein bisserl geforscht:
Es gibt das BWaldG(BundesWaldGesetz) und das Landeswaldgesetz(Ba-Wü).
Könnte also noch nen Unterschied geben zwischen Bay und B-Wü. Ich guck da mal rein.
Falls da wer helfen will: BWaldG
Ciao
Daniel
edit:
BWaldG § 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
Jetzt gilt es also, ein bayrisches Waldgesetz zu finden...
Is dat ne Legale Strecke? Nur ma so rein interessen halber gefragt oder halt einfach Wald bz. Schlackenhalde o.ä.? Wir ham bei uns eine riesige Schlackenhalde, perfekte Endurostrecke, riesengroß und perfekter Untergrund. Nur wir ham da voll ide Probleme mit den Grünen un dem Förster usw. Das Gebiet liegt mitten im Wald, dann isses abe riesen groß. Es gab schon mehrere Zeitungsartikel un Diskussionen zur legalisierung, klappt aba irgendwie nicht, Wäre super wenn man ma crossen könnte ohne sich die ganze Zeit gedanken zu machen. Wer hier erwischt wird bekommt jetzt 3 Anzeigen: 1von den Grün-Weißen, 1 vom Forstamt un eine von der Firma, der das Gelände gehört(is eigentlich ungenutzt und diente nur zum Abladen von Schlacke).
Hab ich da jetzt was x-mal überlesen, oder wieso krieg ich da keinen Zusammenhang zwischen dragonloard´s posting und dem thread hin???
ich hab ihn hier reingesetzt. stand ursprünglich am ende von diesem thread, aber das hier ist der einzige in den das posting halbwegs passen könnte.
oder hab ich jetzt in meiner hektik was übersehen? 😕