Flughafen Frankfurt/Main

War eben im Flughafen FFM und musste da feststellen, dass ich nicht ins Parkhaus darf! Die haben Flüssiggasautos ausdrücklich die Einfahrt verboten! Frechheit!

21 Antworten

das kann sein das es nur in p4 verboten ist. weiß nicht mehr in welchem parkhaus ich war, aber p4 könnte hinkommen. das sollte ja recht am anfang vom terminal 1 liegen.
übrigens: erdgasautos sind dort erlaubt!

Re: Flughafen Frankfurt/Main

Zitat:

Original geschrieben von sthoeft


War eben im Flughafen FFM und musste da feststellen, dass ich nicht ins Parkhaus darf! Die haben Flüssiggasautos ausdrücklich die Einfahrt verboten! Frechheit!

Und, warst drin, oder hat deine Auto sich geweigert reinzufahren?

Hi,

habe interessehalber eine Mail an den Betreiber geschrieben - vielleicht kann der ja Licht ins Dunkel bringen!

Viele Grüße
99tester

Hi,

hier die Antwort vom Parkhaus-Betreiber:

Zitat:

Zu Ihrer Frage möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir gemäß Vorgaben unseres vorbeugenden Bandschutz flüssiggasbetriebenen Autos die Zufahrt in unsere Garagen nicht gestatten können. Es wird insbesondere hinsichtlich unserer Tiefgaragen als kritisch angesehen, dass Flüssiggas schwerer als Luft ist und sich somit unsichtbar am Boden ansammeln kann, während sich Erdgas - da leichter als Luft - direkt in die Atmosphäre verflüchtigt. Aus diesem Grund gestatten wir erdgasbetriebenen Fahrzeugen die Einfahrt, Flüssiggas- bzw. Autogasfahrzeuge (LPG = Schwergas) dagegen nicht. Diese müssen nach wie vor auf unserer Sonderparkfläche P36 geparkt werden.
Es trifft zwar zu, dass die "Deutsche Garagenverordnung" in ihrer neuesten Fassung Erdgas- und auch Flüssiggasfahrzeuge nicht mehr von der Benutzung von Tiefgaragen/Parkhäusern ausschließt. Die letztendliche Entscheidung liegt allerdings bei dem einzelnen Garagenbetreiber.

Viele Grüße

99tester

Offenbar kennen die sich aus. Schätze aber eher, das hängt mit dem "neuen Sicherheitsbedürfnis" des Flughafens zusammen. Durch die Garagenverordnung ist ja LPG am Boden immer noch sehr explosiv.
Tröstend wenigstens die Tatsache, daß die eine "Sonderparkfläche" haben. Fühl mich geehrt. Möchte ja auch sein, ich stehe ja auch an der Tanke nicht an einer Säule gemeinsam mit gewöhnlichem S-Klasse fahrendem "Pack"

Nachrichtlich:
Benzin ist auch explosiv und schwerer als Luft. 😉

Dennoch bleibt Hausrecht leider Hausrecht.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Dennoch bleibt Hausrecht leider Hausrecht.

Da könnte der Gesetzgeber aber handeln, indem er Neubaugenehmigungen von Parkhäusern von der nachgewiesenen LPG-Tauglichkeit abhängig macht.

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