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Firmenwagenregelung

Themenstarteram 11. September 2022 um 18:53

Guten Abend zusammen!

Ich versuche mal, hier das Schwarmwissen zu nutzen. Es geht um eine alternative Firmenwagenregelung. Meine Frau darf aktuell ein Fahrzeug der Mittelklasse mit einer mtl. von netto 450 € fahren. Jetzt steht ein Fahrzeugwechsel an und bei der benötigten Jahresfahrleistung wird es mit der Summe knapp. Ihr Chef möchte zudem, dass eine CO2-Grenze von 100g unterschritten wird, ist jedoch bei der Leasingrate grds. verhandlungsbereit. Er möchte jedoch einen Vorschlag für eine nachhaltige Regelung, die nicht bei allen Mitarbeitern bei Bedarf angepasst werden muss.

Habt ihr eine Idee, wie man das unter einen Hut bekommt? Konkrete Leasingraten sind bei den aktuellen Preisentwicklungen schnell zu niedrig. Zudem unterscheiden sich die benötigten km bei den Mitarbeitern.

19 Antworten
Themenstarteram 13. September 2022 um 19:40

Hat noch jemand eine Idee zu meiner ursprünglichen Frage zu einer dauerhafteren Firmenwagenregelung? Das Tankthema war nicht Teil meines „Problems“.

Blatt Papier nehmen, Firmenwagenregelung aufschreiben und diese gilt dann künftig für alle Neuverträge. Meinetwegen koppelt man den Listenpreis an die Inflation oder gibt strenge Leasingraten vor, je nach Bruttogehalt. Also meinetwegen 1/10 des monatlichen Brutto ist die maximale Nettoleasingrate. Wer 4.000 € Brutto bekommt, kann für 400 € netto leasen. Bekommt ein leitender Angestellter 6.000 €, kann sein Firmenwagen 50 % teurer werden. Ein normaler Mitarbeiter mit 2.500 € Brutto wird eben maximal Kleinwagen fahren können. Vorteil: Da sich der Lohn in gewisser Hinsicht an die Inflation anpasst, passt sich die Leasingrate mit an.

@Goify

habe mir die DKV-Abrechnungen angeschaut und festgestellt, dass Betankungen im Ausland auf einer extra Rechnung je Land kommen.

Der Re-Steller ist zwar die DKV in Rattingen, aber mit (in meinem Fall) italienischem Steuersatz von 22% und italienischer Ust.Id Nr.

Heißt, die MwSt kriegt man wenn dann nur schwer zurück?

Ich sammle zwar keine Tankbelege, aber die Preise scheinen deutlich von Pumpenpreisen abzuweichen.

Das mit der Steuer ist zu befürchten, wenn das extra so aufgeführt wird. Mein Steuerberater sieht sich außerstande, die MwSt. von Tankrechnungen aus Österreich zurückzubekommen. Nur für LKW gäbe es wohl die Möglichkeit, aber auch nur ab mind. 1000 € MwSt. So viel tanke ich dort nicht. Und obendrein ist die Bürokratie die 1000 € kaum wert.

Kleiner Fakt am Rande: Gehe ich zum Holzhändler in Österreich und kaufe Parkettboden für mein Büro, gebe ich ihm meine Umsatzsteuer-ID und zahle direkt nur netto.

Ja, das kenne ich auch so mit innergemenschaftlichen Lieferungen.

Nicht dass DKV die italienische Umsatzsteuer sogar selber zurückfordert und behalten darf :rolleyes:

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