Firmenwagen - selbst bezahltes Tanken absetzen?
Hallo Spezialisten,
ich benutze einen Firmenwagen der mir mit 1% versteuert wird, Fahrtenbuch führe ich nicht. In unserer Firma ist es allerdings "Gentlemen Agreement", dass im Urlaub die Tankkarte nicht benutzt wird. Hierdurch wird natürlich mein geldwerter Vorteil gesenkt, das Finanzamt geht ja davon aus, dass durch die pauschale 1%-Versteuerung alle Kosten des Autos abgedeckt sind.
Frage:
Kann ich diese selbst bezahlten Spritkosten von der Steuer absetzen (oder hat dies schon einmal jemand erfolgreich getan)?
Beste Antwort im Thema
Seit wann geht es bei der Steuererhebung um Gerechtigkeit 😕
20 Antworten
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 9. Oktober 2014 um 15:27:40 Uhr:
...Ungleichbehandlung (soviel zum Thema Gerechtigkeit) beim Immobilienerwerb: Wir haben letztes Jahr neu gebaut und konnten keinen Cent von der Steuer absetzen. Mein Schwager hat ungefähr für das gleiche Geld ein älteres Haus für kleines Geld gekauft und komplett saniert auf (nahezu) neuwertigen Standard. Der kann seine Kosten, außer für den eigentlichen Erwerb, absetzen...
Das kann aber nicht die komplette Geschichte sein.
Steuersparen durch Renovierung einer Immobilie funktioniert nur in einem Vierstufenplan.
Kaufen, Renovieren, Vermieten, Selbst Einziehen.
Sind Renovierungskosten in den ersten drei Jahren nach Erwerb höher als 15 % des Kaufpreises, müssen sie über 50 Jahre abgeschrieben werden.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 9. Oktober 2014 um 19:27:17 Uhr:
Steuersparen durch Renovierung einer Immobilie funktioniert nur in einem Vierstufenplan.
Kaufen, Renovieren, Vermieten, Selbst Einziehen.
Keine Ahnung wie genau er das macht. Er hat vor, dass Obergeschoss zunächst zu vermieten (große Grundfläche, noch keine Kinder). Zumindest die Arbeitskosten kann man aber so oder so absetzen?
Zitat:
Sind Renovierungskosten in den ersten drei Jahren nach Erwerb höher als 15 % des Kaufpreises, müssen sie über 50 Jahre abgeschrieben werden.
50 Jahre lang ein fester Posten von ca. 4000 € pro Jahr zum Absetzen? Nicht schlecht, ich habe nur mein Arbeitszimmer mit 1250 € pro Jahr. Selbst mein Schreibtisch bringt mir nix, da er teurer als 410 € war und ich ihn somit auf 13 Jahre abschreiben muss: bringt ganze 46 € pro Jahr 😠
Ich glaube beim Elterngeld gab es schon diverse Überraschungen. Wir mußte auch Steuern nachzahlen allerdings wußten wir das vorher. Wenn man Geld Nachzahlen muß für das man keinen direkt ersichtlichen mehrwert hat schmerzt das nunmal. Aber ohne Elterngeld wäre es auch nicht besser.
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 10. Oktober 2014 um 08:53:02 Uhr:
...Keine Ahnung wie genau er das macht. Er hat vor, dass Obergeschoss zunächst zu vermieten (große Grundfläche, noch keine Kinder). Zumindest die Arbeitskosten kann man aber so oder so absetzen?
20% des Arbeitslohns bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Euro pro Jahr. (§35a(2) EStG)
Eventuell die Sanierungskosten als außergewöhnliche Belastungen, aber hier wäre dann pro Jahr die zumutbare Eigenbelastung zu berücksichtigen.
Wie heisst das so schön: niemals wird soviel gelogen wie vor der Wahl, während des Kriegs, und nach der Jagd, äh Pardon, nach dem Steuerbescheid was man angeblich alles abgesetzt hat... 😁